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Greifo 19.01.2015 23:38

Spielberechtigt?
 
Hallo,

Ein spieler möchte zu uns wechseln...er hat am 18.04.13 sein letztes spiel bestritten, ist er sofort für uns spielberechtigt??
Ich weiß nicht genau, wie lange die pause dafür sein muss...

Fastest115 19.01.2015 23:52

AW: Spielberechtigt??
 
365 Tage...das hat er wohl locker geschafft.

Wobei immer die Frage ist wie das genau gewertet wird

Das ganze steht in B7 der WO ziemlich am Ende woman davon ausgeht, das eine Spielberechtigung gelöscht wurde und bei einem anderen verein wieder auflebt.

Da bleibt dann die Frage wurde die Spielberechtigung beim alten verein gelöscht und wann bzw hat er dort seine Mitgliedschaft (wann?) gekündigt wodurch die Spielberechtigung automatisch gelöscht wird.

Meines Wissen geht man davon aus das diejahresfrist mit dem letzten Einsatz im Mannschaftsspielbetrieb beginnt, da manchmal die Vereine die Spieler weiter als spielberechtigt führen um sie als Stammspieler melden zu können (Strohmann)...

Deswegen würde ich diese Punkte
Zu welchem Termin wurde die Mitgliedschaft gekündigt im alten Verein und hat er da was schriftliches?
Hat der alte Verein die Spielberechtigung löschen lassen?
Ist er womöglich noch zurecht (weil noch Mitglied) oder nicht (weil schon lange ausgetreten)in der Mannschaftsmeldung des alten vereins aktuell geführt?
(siehe letzter Abschnitt B7)

Und mit diesen Details würde ich mal beim Verband direkt anfragen...

Ich denke die werden sich mit dem letzten Einsatz vor mehr als einem Jahr zufrieden geben und dann die Spielberechtigung für den neuen Verein wieder aufleben lassen...aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, kann auch sein, dass die das ganz anders sehen und den Kündigungszeitpunkt oder den Löschungszeitpunkt nehmen...

Und dann auch noch die Frage was könnte das für Folgen fürden alten verein haben der einen gemeldet hat der nach Kündigung evtl garkeine Spielberechtigung mehr hatte und will das der spieler dem alten verein antun?

Greifo 20.01.2015 00:20

AW: Spielberechtigt??
 
Man kann den betreffenden spieler noch beim alten verein finden, wenn man bei myTT schaut...keine ahnung ob das wichtig ist!?

Fastest115 20.01.2015 00:41

AW: Spielberechtigt??
 
ich würde mal bei click tt bei der Mannschaftsaufstellung des Vereins gucken.

Wenn der da noch steht könnte es schwieriger werden..aber wie gesagt das muss am Ende der Verband entscheiden

Vektor 20.01.2015 13:24

AW: Spielberechtigt??
 
Zitat:

Zitat von WO
Wenn der Wechsel vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz (Mannschaftssport)
beantragt wird, gelten die Termine gemäß B 4.
Danach ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung möglich, sofern der Spieler zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Mannschaftsmeldung seines
bisherigen Vereins enthalten ist.

Es bleiben Fragen: Was soll das "bzw." im ersen Teil. Der letzte Einsatz kann ja (regulär) nicht hinter dem Erlöschen der Spielberechtigung liegen - also ist die Erwähnung des "Erlöschen"-Termins hier doch unsinnig, oder was verstehe ich falsch?

Kann ein Spieler spontan (also während laufender Halbserie) aus der Mannschaftsmeldung eines Vereins herausgenommen werden, damit die Bedingung im zweiten Teil erfüllt ist?

User 17544 20.01.2015 15:36

AW: Spielberechtigt??
 
Zitat von WO finde ich cool:D
Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2592633)
Es bleiben Fragen: Was soll das "bzw." im ersen Teil.

Ich würde das mal so deuten, dass man mit dem letzten Mannschaftskampf zur Not auch im Nachhinein eine versäumte Löschung z.B. wegen Vereinsaustritt glaubhaft machen kann.

Wobei ich das in Klammernstehende Mannschaftssport dann nicht nachvollziehen kann. Um an meldepflichtigen Turnieren Teilnehmen zu können, braucht es ebenfalls eine Vereinszugehörigkeit und auch eine Spielberechtigung für diesen Verein. Ganz unabhängig davon, ob jemand für eine Mannschaft gemeldet wurde. Mit erloschener Spielberechtigung hätte ein sollcher Spieler dann evtl. unberechtigt an einem Turnier teilgenommen.


Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2592633)
Kann ein Spieler spontan (also während laufender Halbserie) aus der Mannschaftsmeldung eines Vereins herausgenommen werden, damit die Bedingung im zweiten Teil erfüllt ist?

Keine Ahnung ob diese Option in click.tt geboten wird, aber laut WO ist das nicht nur möglich, sondern auch genau so vorgesehen. Wenn jemand aus einem Verein austritt - und das kann ja durchaus in einer laufenden Halbserie sein - dann ist die Spielberechtigung zu löschen. Ob das in jedem Fall so gehandhabt wird, bezweifel ich allerdings stark. Die meisten Vereine werden diese Leute so lange als Karteileiche weiterführen bis ein Wechselantrag vorliegt. EIn Verband kriegt ja von Vereinsaustritten nichts mit. Da müssten schon die Vereine selbst aktiv werden.

Genau das scheint hier das Problem zu sein. Bleibt also nur der Versuch es über das "bzw" zu versuchen:hmm:
Falls der Spieler aber im letzten Jahr an einem TTR-relevanten Turnier teilgenommen hatte, dann dürfte es schwierig bis unmöglich werden....

Vektor 21.01.2015 09:06

AW: Spielberechtigt??
 
Wenn ich mich recht erinnere, gab es (zumindest) im WTTV mal zwei Fristen. Eine Zwei-Jahres-Frist vom letzten Einsatz und eine Ein-Jahres-Frist von der letzten Spielberechtigung ...

@brett13: Da ist aber ziemlich viel in drei Buchsaben reingedeutet - mit dem von dir selbst erkannten Widerspruch. Ich finde das weiter alles sehr merkwürdig ...

User 17544 21.01.2015 10:22

AW: Spielberechtigt??
 
Zitat:

Zitat von Vektor (Beitrag 2592742)
@brett13: Da ist aber ziemlich viel in drei Buchsaben reingedeutet - mit dem von dir selbst erkannten Widerspruch. Ich finde das weiter alles sehr merkwürdig ...

So, hab da nun noch mal selbst in die WO geschaut und festgestellt, dass das gar nicht soooo merkwürdig ist. Nur wie leider so oft recht unübersichtlich ...

Hier mal der Teil zu welchem Zeitpunkt eine Spielberechtigung in dem hier relevanten Fall verloren geht.
Zitat:

B 7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung
Der Spieler verliert automatisch die Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses aus dem Verein, für den er bisher spielberechtigt war.[....]
Dann der Teil, in dem beschrieben wird was der alte Verein zu tun hat.
Zitat:

In diesen Fällen ist der Verein verpflichtet, dies innerhalb von 8 Tagen nach Inkrafttreten des Ent-schlusses bzw. Beschlusses seinem Mitgliedsverband mitzuteilen.
...und dann noch der Teil wann die Spielberechtigung nach Beantragung durch den Verein erlischt.
Zitat:

Die Spielberechtigung erlischt darüber hinaus zum Ende der Halbserie (30.6. bzw. 31.12.), wenn der Verein die Löschung der Spielberechtigung beantragt.
Erst dann kommt der von dir zitierte Teil, den man ohne das oben genannte nicht nachvollziehen kann.

Zitat:

Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gemäß B 4 und B 5 nötig. Wenn der Wechsel vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz (Mannschaftssport) beantragt wird, gelten die Termine gemäß B 4. Danach ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung möglich, sofern der Spieler zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins enthalten ist.
Damit wird klar gemacht, dass ein sofortiger Weschsel nur dann statthaft ist, wenn nach der vom Verein zu beantragenden Löschung mindestens ein Jahr vergangen ist. Ist das nicht der Fall, dann gelten halt die üblichen Fristen.

Um das mit dem Minimum von einem Jahr erkennen/festlegen zu können braucht es halt das Datum des letzten Einsatzes im Mannschaftssport. Die Spielberechtigung erlischt ja erst mit Ablauf einer Halbserie, gilt aber trotzdem ab dem Tag des Vereinsaustritts bzw Ausschlusses, wobei da der Verein in der Pflicht ist, das innerhalb von 8 Tagen dem Verband zu melden.

Der letzte Satz verdeutlicht nur, dass eine korrekte Löschung der Spielberechtigung gar nicht vorliegen kann, wenn ein Spieler trotz Vereinsaustritt oder Ausschluss noch weiterhin in der Mannschaftsmeldung des alten Vereins geführt wird. Es nimmt also den Spieler selbst in die Pflicht darauf zu achten, dass auch alles wie in der WO vorgesehen gelaufen ist. Das vermeidet unnötige Streitereien. Schließlich kann der Verband ohne einen Löschungsantrag seitens des alten Vereins nicht nachvollziehen, ob ein Spieler tatsächlich aus seinem alten Verein ausgetreten ist.

Beispiel: EIn Spieler tritt während der Hinrunde, sagen wird mal nach dem er am dritten Spieltag noch gespielt hatte aus einem Verein aus. Dann ist der Verein in der Pflicht das innerhalb von 8 Tagen dem Verband zu melden. Dieser Spieler wird dann vom Verband zur Rückrunde nicht mehr mit einer Spielberechtigung für diesen Verein geführt und lässt sich vom Verein auch gar nicht mehr für eine Mannschaft melden. Das kann man einem Spieler abverlangen, dass er selbst darauf achtet. Wenn der Spieler merkt, dass das nicht geschehen ist, kann er den Verband informieren, dass da entweder was schiefgegangen ist oder sein alter Verein es versäumt hat die Löschung zu beantragen.

Nun kann der Verband tätig werden und sich z.B. den schriftlichen Austritt oder Ausschluss vorlegen lassen. Gibt es nichts Schriftliches, aber der Spieler und der Verein bestätigen, dass das richtig ist, hat der Verband immer noch das Datum des letzten Einsatzes des Spielers für seinen alten Verein. Dieses Datum ist dann der Tag, ab dem das genannte Jahr gezählt wird.

Anders geht es halt schlecht und wie immer ließe sich auch das sicher besser und deutlicher ausdrücken. Nur sooooo einfach ist es dann doch nicht, wenn man dasitzt und so etwas verfassen möchte:hmm: In den meisten Fällen wird das wohl von Juristen gemacht. Gibt ja einige innerhalb des DTTB. Gesetzestexte sind auch nicht von jedermann eindeutig zu verstehen. Selbst Juristen streiten sich für Geld wegen der richtigen Auslegung;)

Zum vorliegenden Fall: Da das letzte Spiel 2013 erfolgte, kann man davon ausgehen, dass der Spieler selbst genügend Zeit hatte sich um eine korrekte Löschung zu kümmern, sofern das überhaupt gewünscht war. Ich würde da keinen Wind machen, denn in der Pflicht hätte der alte Verein gestanden. Innerhalb von 8 Tagen hätte bei einem Vereinsaustritt der Verband informiert werden müssen. Macht aber wohl kaum ein Verein, denn einen Spieler wieder während der laufenden Halbserie problemlos reaktivieren zu können, dass lässt sich ohne einen triftigen Grund kein Verein nehmen. Die Option hält man im Allgemeinen gern so lange wie möglich offen. Ein Problem wird es erst, wenn ein Spieler an keinem Spiel von zwei aufeinanderfolgenden Halbserien teilnahm, denn dann kann ein solcher Spieler erst mal nicht zur Sollstärke beitragen. Dafür bedarf es dann erst mal vier Einsätze. Spielen dürfte er aber durchaus....

Vektor 21.01.2015 14:08

AW: Spielberechtigt??
 
Ich kann von dem, was du dort schreibst, nicht wirklich etwas im Text finden bzw. als dort gemeint erkennen.

Ich lese: Bei Austritt/Ausschluss endet die Spielberechtigung unverzüglich! Darüberhinaus (also bei jemandem, der Mitglied bleibt, weil er vielleicht froistgerecht zum Jahresende gekündigt hat) kann der Verein (warum auch immer) die Löschung der Spielberechtigung beantragen - das wird dann aber erst am Halbjahrsende wirksam ...
(Möglicherweise will man vermeiden, dass ein verein seinem Mitglied Turnierteilnahmen verbaut?)

User 17544 22.01.2015 00:41

AW: Spielberechtigt??
 
Von unverzüglich steht da nix, auch wenn das sicher so gedeutet werden kann.

Das Datum des letzten Einsatz im Mannschaftswettbewerb ist nach meinem Dafürhalten das einzig sinnvolle um die Jahresfrist festzulegen, vorausgestzt, dass danach keine Turniere mehr gespielt wurden.

Das mit dem "darüber hinaus", da ist was dran. Scheint eher dafür gedacht zu sein, um einem Spieler bis dahin nach Turnierteilnahmen zu ermöglichen.


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