TT-NEWS Tischtennis Forum

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JoKo 21.02.2015 11:45

Papiertiger?
 
http://koproduktionen.de/TSVPAGE/TTVN-GO.pdf

Wie sieht das eigentlich in der Praxis - auch in anderen Landesverbänden-aus?

Rudi Endres 21.02.2015 13:00

AW: Papiertiger?
 
Strafordnung STTB
Auswahl:
Spielen ohne Spielberechtigung oder falsche Reihenfolge
Jugendbereich 5,00 €
Aktive auf Kreis- und Bezirksebene 10,00 €
Aktive auf Landesebene 15,00 €
Unvollständiges Antreten
Nur ab Bezirks- und Landesebene der Aktiven 10,00 €
Nichtantreten
Jugendbereich 10,00 €
Aktive auf Kreisebene 20,00 €
Aktive auf Bezirks- und Landesebene 30,00 €
Abmeldung von Mannschaften
Jugendbereich 25,00 €
Aktive Kreisebene 50,00 €
Aktive Bezirks- und Landesebene 100,00 €
Verspätete Ergebniseingabe in TT-Info 5,00 €
Nichteingabe 10,00 €
(Spielberichtsbögen verbleiben beim Heimverein)

Zu hohe Strafen würden dazu führen, dass Vereine mit dünner Personaldecke erst gar nicht melden. Das können wir uns insbesondere im Jugendbereich nicht mehr leisten. Kaum ein Verein hat genügend Ersatzspieler.

JoKo 22.02.2015 09:37

AW: Papiertiger?
 
Vielen Dank für die Auflistung.
Es gestaltet sich ziemlich schwierig,Infos über Ordnungsgelder außerhalb Niederschsens im Netz zu finden. Für diesbezügliche Links wäre ich auch dankbar.

jes 22.02.2015 09:51

AW: Papiertiger?
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Die Strafen des HeTTVs habe ich angehängt. Die komplette Strafordnung kann man auch im Internet finden:
http://www.httv.de/service/downloads...hinhalte-1415/

JoKo 22.02.2015 09:55

AW: Papiertiger?
 
Danke. Ich werde anscheinend unter "Strafordnung" eher fündig. Für Baden habe ich es jetzt auch.

Henning 22.02.2015 10:18

AW: Papiertiger?
 
Sachsen-Anhalt:

Nichtantreten und Zurückziehen von Mannschaften:
Ordnungsgebühr in Höhe des Nenngeldes

Unvollständiges Antreten:

Ordnungsgebühr beträgt 50 % des Nenngeldes

Nichteinhaltung gestellter Termine:
Ordnungsgebühr EUR 10,00

Nenngelder:
Allgemeine Klasse Verbandsliga EUR 65,00
Landesliga EUR 55,00
Bezirksliga EUR 45,00
Bezirksklasse EUR 40,00
Jugend-/Schülerklassen Bezirksliga EUR 15,00

JoKo 22.02.2015 10:26

AW: Papiertiger?
 
Na, das nenn ich doch mal überichtlich. :)
Weniger Bürokratie finde ich diesbezüglchi persönlich immer gut.

Ukulelenman 22.02.2015 18:21

AW: Papiertiger?
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
In Hamburg siehts so aus:

Anhang 66978

TT-Hannes 22.02.2015 18:46

AW: Papiertiger?
 
Brandenburg (TTVB)

3. Startgebühren
(a) DTTB- und NTTV- Startgebühren für Einzelstarter und Mannschaften entsprechend
der aktuellen FO des DTTB bzw. NTTV
(b) vom TTVB je Mannschaft erhoben
Spielklasse Herren Damen Nachwuchs
 Verbandsliga 52,00 34,00 26,00
 Landesligen 40,00 30,00 21,00
 Landesklassen 32,00 21,00 16,00
 Kreis- bzw. Stadtklassen sowie Kreis- bzw. Stadtligen erheben ihre Startgebühren
für Einzelstarter- und Mannschaft entsprechend ihren FO selbst
(c) vom TTVB je Mannschaft erhoben
 für Landesmannschaftsmeisterschaften und -pokalwettbewerbe
- der Damen/Herren/Senioren 16,00
- des Nachwuchses 13,00
 für Mannschaftsmeisterschaften und Pokalwettbewerbe der Landesbereiche
- der Damen/Herren/Senioren 13,00
- des Nachwuchses 8,003
(d) vom TTVB je Einzelstarter erhoben
 für Landeseinzelmeisterschaften und Verbandsranglisten
- der Junioren/Damen/Herren/Senioren 9,00
- des Nachwuchses 6,00
 für Einzelwettbewerbe der Landesbereiche
- der Junioren/Damen/Herren/Senioren 7,00
- des Nachwuchses 5,00

4. Sonstige Gebühren
- Erteilung einer Spielberechtigung in tt-info: - Jugendliche/Junioren/Damen/Herren 6,00
- Schülerinnen/Schüler 3,00
- Vereinswechsel für SpielerInnen 21,00
- Jugendfreigabe für Damen/Herren-Mannschaften 8,00
- Spielgenehmigung je Ausländer 30,00
- Einspruchsgebühr entsprechend Punkt 5.1 der Rechtsordnung (RO) des TTVB 30,00
- Berufungsgebühr gegen Entscheidungen des Sportgerichts 50,00
- Vereinspflichtabonnement der Fachzeitschrift tischtennis entsprechend aktuellem Preis
(wird vom Philippka-Verlag erhoben)
- Eigenanteil der Aktiven bei TTVB-Veranstaltungen (Lehrgänge, je voller Tag 10,00
Auswahleinsätze etc.) je angefangener Tag 5,00
- Bearbeitungsgebühr für tt - info - Eingabe für Vereine durch den Spielleiter -
je Mannschaft und Saison 40,00
- jährliche Umlage für tt - info je Erwachsener lt. Anlage 4 FO TTVB, Pkt. 2 0,25

5. Geldbußen
(a) Ordnungsgebühren
- Nichtantreten: - einer Mannschaft einfache Startgebühr
- eines Einzelstarters doppelte Startgebühr
- unvollständiges Antreten einer Mannschaft
- je nicht angetretene/r SpielerIn bei 3er und 6er-Mannschaften 1/3 der Startgebühr
- je nicht angetretene/r SpielerIn bei 4er-Mannschaften 1/4 der Startgebühr
- Streichung/Zurückziehung innerhalb der Saison zweifache Startgebühr
- nicht termingemäße Bestätigung des Vereinsmannschaftsmeldebogens
(VMMB) vor jeder Halbserie bzw. bei Veränderung der Aufstellungen einfache Startgebühr
- unvollständig ausgefüllter VMMB 1/3 der Startgebühr
- Nichteinsendung des Spielberichtes (d.h. bei Eingang nach mehr als 3 Tagen
nach Spieltermins) 26,00
- unvollständig ausgefüllter Spielbericht bzw. versäumte oder zu späte telefonische
Ergebnisübermittlung (mehr als 1 Stunde nach Spielende) 10,00
- Nichterscheinen des Aktiven zur eigenen Siegerehrung bei Einzelmeisterschaften
und Turnieren je betreffender Spieler des Vereins: auf Landesebene 20,00
auf LB – Ebene 10,00
- Antreten in nicht einheitlichen Trikots (nur für Stammspieler) 6,00
- nicht genehmigte Spielverlegungen (SO G 3.1. und 3.2.) 20,00
- Verstöße gegen Festlegungen/Ordnungen des TTVB bis 52,00
- fehlender lizenzierter SR entsprechend Pkt. 12 der TTVB-Schiedsrichterordnung je Saison 100,00
- Austragung nicht genehmigter Turniere: - kreis- und landesbereichsoffen 50,00
- landesoffen 100,00
- bundesoffen 150,00
- Einladungsturniere 100,00
- schwerwiegende und/oder wiederholte Verstöße gegen TTVB-Festlegungen/-Ordnungen bis 500,00
- bei Nichtantritt der Heimmannschaft bzw. Nichtzustandekommen eines Heimspieles
in Folge des Nichtantretens der Gastmannschaft bzw. Streichung/Zurückziehung
innerhalb eines Spieljahres kann die gegnerische Mannschaft
- bei 6er-Mannschaften für 8 Personen und
- bei 4er-Mannschaften für 6 Personen
eine Fahrgeldrückerstattung von 0,20 € je km (für maximal 2 Kfz.) innerhalb von
28 Kalendertagen nach dem Eintrittsfall beim Verursacher geltend machen

Hawky 22.02.2015 20:26

AW: Papiertiger?
 
Rheinland

http://www.ttvr.de/media/VERBAND/PDF...ehren_2014.pdf

http://www.ttvr.de/media/VERBAND/PDF...dnung_2014.pdf


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