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Porthos 04.06.2015 08:04

"finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Ich zitiere aus einem auf der ByTTV-Homepage veröffentlichten "Jahresbericht 2015" des ByTTV-Präsidenten Claus Wagner (zur Vorbereitung des Anfang Juli anstehenden ByTTV-Verbandstages):

"Im September 2014 hatte DTTB-Präsident Thomas Weikert das Amt des Präsidenten der ITTF übernommen. Da ihm nahegelegt wurde,
Gewissenskonflikte – z.B. bei der Vergabe von Weltmeisterschaften – zu vermeiden, trat er im März 2015 als DTTB-Präsident zurück.
Als sein kommissarischer Nachfolger wurde der bisherige Vizepräsident Finanzen, Michael Geiger aus dem südbadischen Haslach berufen. Bis zur Neuwahl des Präsidenten im November 2015 muss allerdings noch geklärt werd
en, wie eine finanzielle Entschädigung für den Verlust an Einnahmen, die in dessen Kanzlei durch den zusätzlichen Aufwand für die umfangreiche ehrenamtliche Tätigkeit entstehen, endgültig aussehen kann."



Wenn die Aussagen des ByTTV-Präsidenten stimmen - woran ich keinen Zweifel habe - frage ich mich eigentlich nur, wie alle übrigen ehrenamtlichen Mitarbeiter der diversen deutschen Tischtennis-Verbände künftig finanziell entschädigt werden sollen für den zusätzlichen Aufwand, den sie betreiben.

Oder halten wir es lieber mit den alten Römern: "Quod licet Iovi, non licet bovi"?

Matousek 04.06.2015 09:12

AW: "finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Zitat:

Zitat von Porthos (Beitrag 2628733)
Oder halten wir es lieber mit den alten Römern: "Quod licet Iovi, non licet bovi"?

Kannst Du das übersetzen.:hmm::gruebel: Nicht Jeder ist Lateiner.:ratlos:

Schwammbombe 04.06.2015 10:15

AW: "finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Herr Weikert hat doch auch schon "Entschädigungsleistungen" über seine Kanzlei abgerechnet. Ich persönlich habe damit keine Probleme, da dieses Amt weit über eine normale ehrenamtliche Tätigkeit hinausgeht. Herr Geiger will das wohl nun "öffentlich" machen, was in meinen Augen erst einmal gut ist und meinen Respekt abverlangt.

Nur ist die berechtigte Frage, ob Herr Geiger in die riesigen Schuhe von Herrn Weikert rein passt. Das bezweifle ich, da Herr Weikert sportpolitisch ein Glücksfall für den Tischtennissport ist/war.

Mulder 04.06.2015 12:33

AW: "finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Was Jupiter erlaubt ist, ist einem Ochsen (noch lange) nicht erlaubt.

pierre 07.06.2015 01:04

AW: "finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Schwierig zu sagen, wie zeitaufwändig das Amt des DTTB-Präsidenten ist.

Ich finde es gut, wenn es der neue DTTB-Präsident öffentlich und transparent macht, dass er das Amt doch nicht so ehrenamtlich ausüben wird, sondern Geld bekommt. Aber dann sollte man meiner Meinung nach auch transparent machen, welche Aufgaben und zeitlichen Verpflichtungen der DTTB-Präsident hat.

btw, ist dieser Mann der Schiedsrichter, der bei den letzten Deutschen Pokalmeisterschaften für Verbandsspielklassen (laut verschiedenen Teilnehmern) mit einem völlig übertriebenen Schläger-Kontroll-Wahn in den Krieg gezogen ist, so dass bei der Veranstaltung Schlägerkontrollen mehr im Mittelpunkt standen, als der Sport mit seinen Spielen und Ergebnissen?
Informationen gibt es ab hier.
Oder war Michael Geiger selber da nicht involviert?

Fastest115 07.06.2015 06:28

AW: "finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Nein der SR war glaub ich Peter Geiger aus dem WTTV

Partner 07.06.2015 07:35

AW: "finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Worum gehts hier überhaupt? Eine angemessene Aufwandsentschädgung für den Job wird doch wohl niemand in Frage stellen.
Ich wäre allerdings für einen monatlichen Betrag, der für alle Bewerber gleich ist. Sonst kann der Anwalt einer Kanzlei mehr abrechnen, als der Pensionär oder Angestellte. Diesen Job übernimmt nur jemand, der Erfahrung hat. Oft waren es Rechtsanwälte. Seltsam, haben die mehr zeit ?
Ob jemand für den Job geeignet ist, wird sich erst später herausstellen. Wenn ein Oberschiedsrichter bei einer Veranstaltung die schwarzen Schafe bestraft, ist das doch in Ordnung. Also jeder sollte einen zweiten Schläger, ungetunt und ohne verbotene lange Noppen dabei haben.
Die Höhe einer Aufwandsentschädigung wird wohl ab einen Betrag von 1000€ im Monat aufwärts diskussionswürdig sein.

Peter Igel 07.06.2015 07:45

AW: "finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Zitat:

Zitat von Partner (Beitrag 2629822)
Die Höhe einer Aufwandsentschädigung wird wohl ab einen Betrag von 1000€ im Monat aufwärts diskussionswürdig sein.

da gab's ja vor 40 Jahrren - "als Du da noch gespielt hast"' - in der zweiten Liga schon mehr!!:D

Rückhandblock 07.06.2015 10:09

AW: "finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Was ist das für ein dämlicher Thread? Und wo ist der Thread nach der Frage der finanziellen Aufwandsentschädigung eines DFB Präsidenten? :rolleyes:

Porthos 07.06.2015 10:11

AW: "finanzielle Entschädigung" für den künftigen DTTB-Präsidenten
 
Zitat:

Zitat von Partner (Beitrag 2629822)

Ich wäre allerdings für einen monatlichen Betrag, der für alle Bewerber gleich ist. Sonst kann der Anwalt einer Kanzlei mehr abrechnen, als der Pensionär oder Angestellte. Diesen Job übernimmt nur jemand, der Erfahrung hat. Oft waren es Rechtsanwälte. Seltsam, haben die mehr zeit ?

Das ist der springende Punkt. Nachdem in unserem Alltagsleben eine schleichende "Formal-Verrechtlichung" (juristische Formalien gewinnen immer mehr an Bedeutung) stattfindet, ist es natürlich so, dass Juristen von Haus aus einen gewissen Startvorteil haben, wenn es um die Besetzung öffentlicher Ämter (beispielsweise auch in der Politik) geht.

Das darf aber nicht dazu führen, dass man diesem Berufskreis von Haus aus eine höhere Bezahlung zubilligt. Den Begriff "Bezahlung" verwende ich deshalb, weil der Begriff "Aufwandsentschädigung" lediglich Wort-Kosmetik ist. Er ist nirgendwo allgemein verbindlich definiert: Es gibt Leute, deren Aufwandsentschädigungen ein Vielfaches dessen betragen, was Normal-Sterbliche in einem nicht-selbständigen Arbeitsverhältnis verdienen.


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