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Frank Schmidt 13.04.2004 20:06

Lizenzierungsverfahren für 2.Bundesliga notwendig?
 
Ich möchte aus gegebenem Anlasse mal andiskutieren, ob es für den DTTB nicht sinnvoll wäre, die Zweitligazugehörigkeit aller Vereine durch ein Lizensierungsverfahren wie in Liga 1 üblich, zu überprüfen.

Ich nehme nur mal die 2.Bundesliga Süd der Damen zum Maßstab: im letzten Jahr haben so viele Mannschaften aus Geldproblemen zurückgezogen, dass selbst der Tabellenletzte in der Klasse geblieben ist.
In diesem Jahr schwirren schon wieder etliche Gerüchte durch den Raum, dass einige Teams pleite sind oder nicht mehr investieren wollen.

Sportliche Entscheidungen um den Klassenverbleib scheinen langsam aber sicher die Ausnahme zu werden, vielleicht sollte man die Abstiegsregel etwas erweitern, indem man ergänzt: absteigen muss, wer als erstes pleite ist...

Außerdem wäre aus meiner Sicht sinnvoll, dem DTTB eine Kopie aller Spielerverträge zukommen zu lassen, damit auch mal überprüft werden kann, wer sich an die WO und das aktuelle Ausländerrecht zu halten und wer es darauf anlegt, in naher Zukunft die JVA von innen betrachten zu können. Wer das für übertrieben hält, kann sich mal beim Ausländeramt erkundigen, was auf illegale Beschäftigung für Strafen stehen.
Mir ist es langsam ein Dorn im Auge, wenn ich sehe, wie andere Vereine für jeden ersichtlich Ausländer beschäftigen, die nach gültigem Recht in Deutschland überhaupt nicht spielen dürften.

Da wir uns sehr intensiv mit dem aktuellen Ausländerrecht beschäftigt haben, kann ich mal aufzählen, wann ein Ausländer legal in Deutschland spielen darf (laut Ausländerrecht):
  • Es gibt einige wenige Staaten, die einen Sonderstatus haben (wie z.B. USA) und wo ein Spieler keine Aufenthaltsgenehmigung benötigt - das sind allerdings nur gaaaaaanz wenige
  • Alles, was zur EU gehört, darf ohne Visa nach Deutschland einreisen und auch spielen
  • Alles, was Ostblock ist, darf nur in Deutschland Geld verdienen, wenn:
    • Der Spieler, die Spielerin nicht länger als 3 Monate mit einem Touristenvisum in Deutschland ist und in dieser Zeit nicht mehr als 800 Euro verdient (haha, klar!)
    • Der Spieler, die Spielerin in Deutschland studiert. Dazu muss man allerdings eine Zulassung für die Uni haben (Abitur oder ähnliches) und sich dort einschreiben und auch Deutschkurse nachweisen - also mehr oder weniger fest in Deutschland leben.
      Wieviele TT-Spieler aufgrund ihrer Schulqualifikation überhaupt studieren dürfen, sei mal dahingestellt.
    • Der Spieler als Au-Pair nach Deutschland kommt. Voraussetzung dafür: er darf nicht älter als 25 sein und muss sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen können. Um als Au-Pair nach Deutschland reisen zu dürfen, muss man zunächst zur deutschen Botschaft seines Heimatlandes und sich dort einem Dialog in Deutsch stellen. Wenn man da nicht den Eindruck macht, als könnte man die Sprache, wird die Ausreise gleich verweigert.
    • Der Spieler enthält eine "normale" Aufenthaltsgenehmigung und muss demzufolge einen gewissen Mindestlohn aufweisen. Wir haben das mal nachgerechnet, das läuft mit Sozialversicherung und allem Pipapo auf ca. 50.000 bis 60.000 Euro im Jahr hinaus.
      Den Verein möchte ich mal sehen, der das bezahlt oder mit Fahrtgeld abrechnet. Das klappt höchstens wenn man von Baden-Würtemberg über Hamburg nach Bayern fährt und dieselbe Strecke wieder zurück.

So, jetzt kann sich jeder mal anschauen, wer auf den Aufstellungen der Zweitligisten steht und sich mal ausrechnen, wer unter eine der oben genannten Möglichkeiten fallen kann.

Also mich würde nicht wundern, wenn einige Pleiten der letzten Jahre auch darauf zurückzuführen sind, dass Vereine versucht haben, alles über Fahrtkosten abzurechnen und dann vom Finanzamt mal kräftig ans Bein gepinkelt bekommen haben.
Unser Finanzamt würd mich fragen, ob sie mir gleich die Handschellen zuschicken sollen, wenn ich einen solchen Vertrag aufsetzen würde.

Ich würde es sehr gut finden, wenn die Kontrollfunktionen des DTTB dahingehend erweitert werden, dass eine Kontrolle der Legalität sowie der Finanzkräftigkeit aller Vereine im Profitischtennis überprüft werden könnte und man damit nicht mehr Aufstiegsregeln bräuchte, die genau festlegen, was passiert, wenn 6 Vereine zurückziehen und in welcher Reihenfolge nachgerückt wird - sicher braucht man die Regeln auf jeden Fall, nur könnte man damit eventuell verhindern, dass diese Jahr für Jahr auch genutzt werden müssen.

Was haltet ihr von dem Thema?

difu 13.04.2004 20:38

AW: Lizenzierungsverfahren für 2.Bundesliga notwendig?
 
Zitat:

Zitat von Frank Schmidt
Der Spieler enthält eine "normale" Aufenthaltsgenehmigung und muss demzufolge einen gewissen Mindestlohn aufweisen. Wir haben das mal nachgerechnet, das läuft mit Sozialversicherung und allem Pipapo auf ca. 50.000 bis 60.000 Euro im Jahr hinaus.
Den Verein möchte ich mal sehen, der das bezahlt oder mit Fahrtgeld abrechnet. Das klappt höchstens wenn man von Baden-Würtemberg über Hamburg nach Bayern fährt und dieselbe Strecke wieder zurück.

ich stimme ja großteils zu, aber bei den 50.000 euro pro jahr musst du dich verrechnet haben. :)

Frank Schmidt 13.04.2004 21:02

AW: Lizenzierungsverfahren
 
Ja stimmt, da hatte ich ne andere Zahl im Kopf. Aber jedenfalls musst du da Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und das ganze Zeugs bezahlen.
Ich weiß die genaue Zahl nicht mehr, die wir errechnet haben, ich weiß nur, dass es für eine einzige Spielerin wesentlich höher war als unser Gesamtetat in der ganzen Saison.

w_W_ 13.04.2004 21:41

AW: Lizenzierungsverfahren
 
Das ist für uns hier "zum Glück" eine andere Liga.

Wenn sich nur ein paar Vereine an die Regeln halten ist das
für die anderen trotzdem nicht in Ordnung. Ganz einfach.
Ich würde mir da ähnliche Gedanken machen :-)

TAU 14.04.2004 03:27

AW: Lizenzierungsverfahren für 2.Bundesliga notwendig?
 
Zitat:

Zitat von Frank Schmidt
[*]Der Spieler enthält eine "normale" Aufenthaltsgenehmigung und muss demzufolge einen gewissen Mindestlohn aufweisen. Wir haben das mal nachgerechnet, das läuft mit Sozialversicherung und allem Pipapo auf ca. 50.000 bis 60.000 Euro im Jahr hinaus.

Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgenehmigung:

- Nachweis über eine Wohnung
- gesicherter Lebensunterhalt, dh 2000 € Mindestverdienst im Monat
(laut Arbeitsaufenthalteverordnung für Berufssportler)
Bruttogehalt im Jahr:
24.000 + ~40% Sozialversicherung (Renten, Kranken, Pflege, Kranken, Unfall) = ~34.000 €

Scholty 14.04.2004 14:10

AW: Lizenzierungsverfahren
 
Ist ja das meiste nicht falsch, aber bedenket:

1.) Ab Mai 2004 gehören die sog. Ostblockstaaten zur EU

2.) Was willst Du als Ankläger machen, wenn Spieler + Verein behaupten, die Fahrt von z.B. Prag nach Großstadt geschähe einzig und allein aus Freundschaft (Touristenstatus) zum Sportkameraden Willi M., der ihn umgekehrt insbesondere in den Sommermonaten ebenfalls besucht, um die schöne Stadt Prag o.a. (zum x-ten Mal) noch näher kennenzulernen?!
Selbstverständlich würde der Heini aus Prag (oder einer anderen osteuropäischen Stadt) niemals Geld und dergleichen annehmen!

Dann macht Ihr Näsewischen, jeder Staatsanwalt ebenfalls, die Sache verläuft im Sande!

Und hier habt ihr auch die Gebrauchsanweisung, nach der jedes Wochenende, verteilt über die ganze BRD, regelmäßig Spielerinnen und Spieler aus Osteuropa in den deutschen Tischtennisligen spielen! Wer hat da schon mal einen Problemfall festgestellt? Niemand!
Die meisten von uns könnten speziell aus den 2. Ligen und der RL/OL viele Vereine und Personen nennen, auf denen meine o.g. Aussagen zutreffen.

Frank Schmidt 14.04.2004 14:24

AW: Lizenzierungsverfahren
 
Zitat:

Zitat von Scholty
Ist ja das meiste nicht falsch, aber bedenket:
1.) Ab Mai 2004 gehören die sog. Ostblockstaaten zur EU

Richtig, aber nur einige wenige, nämlich: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern und Malta

Weiterhin nicht drin sind solche Länder wie Rumänien, Bulgarien, Türkei, Rußland, Weißrußland, Kroatien und etliche andere, die ganz gute Tischtennisspieler haben - was man von Estland, Zypern und Malta glaube ich nicht unbedingt behaupten kann.

Zitat:

2.) Was willst Du als Ankläger machen, wenn Spieler + Verein behaupten, die Fahrt von z.B. Prag nach Großstadt geschähe einzig und allein aus Freundschaft (Touristenstatus) zum Sportkameraden Willi M., der ihn umgekehrt insbesondere in den Sommermonaten ebenfalls besucht, um die schöne Stadt Prag o.a. (zum x-ten Mal) noch näher kennenzulernen?!
Selbstverständlich würde der Heini aus Prag (oder einer anderen osteuropäischen Stadt) niemals Geld und dergleichen annehmen!
Naja, was macht das Finanzamt wohl? Konten prüfen!
Wenn jemand 40.000 Euro Gesamtetat hat, kann man den nicht so einfach über Schwarzgelder unbemerkt irgendwo vorbeischmuggeln, dazu ist die Summe viel zu groß. Wenn jemand 90% der gesamten Einnahmen nicht auf ein reguläres Konto verbucht, dann ist das meiner Meinung nach mehr als leicht nachzuweisen. Wohin fließen denn z.B. die ganzen Mitgliedsbeiträge?

Scholty 14.04.2004 14:54

AW: Lizenzierungsverfahren
 
Zitat:

Zitat von Frank Schmidt
Richtig, aber nur einige wenige, nämlich: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern und Malta

Weiterhin nicht drin sind solche Länder wie Rumänien, Bulgarien, Türkei, Rußland, Weißrußland, Kroatien und etliche andere, die ganz gute Tischtennisspieler haben - was man von Estland, Zypern und Malta glaube ich nicht unbedingt behaupten kann.


Naja, was macht das Finanzamt wohl? Konten prüfen!
Wenn jemand 40.000 Euro Gesamtetat hat, kann man den nicht so einfach über Schwarzgelder unbemerkt irgendwo vorbeischmuggeln, dazu ist die Summe viel zu groß. Wenn jemand 90% der gesamten Einnahmen nicht auf ein reguläres Konto verbucht, dann ist das meiner Meinung nach mehr als leicht nachzuweisen. Wohin fließen denn z.B. die ganzen Mitgliedsbeiträge?

@ Frank

Richtig, könnte das FA machen. Kennst Du aber einen Fall? Und würdest Du derartige Transaktionen über den Verein abwickeln? Doch wohl nicht.

Noppenklopper 14.04.2004 14:55

AW: Lizenzierungsverfahren
 
Zitat:

Zitat von Scholty
Ab Mai 2004 gehören die sog. Ostblockstaaten zur EU

Die Freizügigkeit bei der Arbeitsplatzwahl gilt für diese Staaten jedoch meines Wissens erst zu einem späteren Zeitpunkt (mind. 2007).

Natürlich ist die Frustrierung von Frank Schmidt zu verstehen. Insbesondere der Fall Schwarza stimmt natürlich nachdenklich. Erst wurde dort mit einem Haufen Geld eine erstligataugliche Mannschaft zusammengestellt und jetzt gibt es Gerüchte, dass die Mannschaft zurückgezogen wird.
Aber genau darin sehe ich auch das Problem. Viele der deutschen Spitzenvereine verdanken ihren Aufstieg einer Person oder einem Sponsor. Wenn diese(r) irgendwann einmal kein Interesse mehr an einem Engagement in diesem Verein haben sollte, ist der Verein am Ende. Daher werden auch strengere Lizenzierungsauflagen hier wohl kaum Abhilfe schaffen.

Frank Schmidt 14.04.2004 15:26

AW: Lizenzierungsverfahren
 
Zitat:

Zitat von Scholty
@ Frank

Richtig, könnte das FA machen. Kennst Du aber einen Fall? Und würdest Du derartige Transaktionen über den Verein abwickeln? Doch wohl nicht.

Ja, ich kenne einen Fall: Fraulautern!
Bei uns überprüft das Finanzamt ganz genau, welche Zahlungen getätigt werden und hat auch Einsicht in die Spielerverträge gefordert. Aber scheinbar gilt nicht in ganz Deutschland das gleiche Recht bzw. mancherorts scheinen die Ämter weniger daran interessiert zu sein zu überprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.
In Saarlouis ist das anders, da dort etliche hochklassige Sportvereine angesiedelt sind (Tänzer sind Deutscher Meister, Basketballdamen waren im Playoff-Halbfinale und Footballer spielen auch Bundesliga).

Das mit Schwarza hab ich auch gehört, ich hab sogar gehört, dass Böblingen schon für die erste Liga zugesagt hat - und es muss ja einen Grund geben, wenn die jemand gefragt hat...


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