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Frank Schmidt 08.05.2004 14:27

Legalität von Spielern aus den neuen EU-Staaten
 
Was ich diese Woche zum Thema Legalität der Beschäftigung von Spielerinnen und Spielern der neuen EU-Staaten gehört habe, dürfte einige interessieren:

Auf Nachfrage eines Vereins aus der Landesliga BA-WÜ ist folgende rechtliche Situation von offizieller Stelle (vermutlich Ausländerbehörde) bestätigt worden:
Spielerinnen und Spieler aus den neuen EU-Staaten dürfen in den nächsten 3 Jahren nicht unter den selben Konditionen wie Spieler aus Alt-EU-Staaten beschäftigt werden.

Im Klartext: für diese Spieler gilt auch weiterhin dasselbe Recht wie für Spieler aus Nicht-EU-Staaten. Sie dürfen also nur beschäftigt werden als:
  1. Student - nur mit Nachweis einer Uni
  2. Au-Pair - nur für Spieler unter 25 und mit sehr guten vom Konsulat bestätigten Deutschkenntnissen
  3. Unter Zahlung von Sozialversicherung und einem Mindestgehalt, das zwischen 30 und 40.000 Euro pro Saison liegt


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