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olliausroth 25.09.2015 18:16

Nachverlegung von Spielen
 
Hallo,
mich würde die Handhabung des Themas nachverlegung von spielen interessieren und wie sie in den verschiedenen Regionen des ttvr angewandt werden. Die betreffende Regelung ist im ttvr in der WO DTTB (ttvr) in den Paragraphen 25 ff. geregelt. Nun meine Frage
A. Ist eine nachverlegung zulässig und moeglich
B. Kann eine Region ab bzw aufweichende Regelungen treffen?
Hoffe auf erhellende Beiträge und eure Erfahrungen mit diesem sensiblen Thema. ;)

Hdd 25.09.2015 22:15

AW: nachverlegung von spielen
 
Im WTTV sind Nachverlegungen bis zu drei Wochen im Einvernehmen der Vereine unter gewissen Voraussetzungen (drei Tage vor dem angesetzten Termin muss dem Staffelleiter der vereinbarte neue Termin mitgeteilt werden; keine Nachverlegung auf einen Termin nach der Halbserie) erlaubt.
Gruss Hdd

Setz-It 27.09.2015 18:09

AW: Nachverlegung von Spielen
 
Ich verstehe Deine erste Frage, ehrlich gesagt, nicht. Du zitierst selbst die Regelstelle Eurer Spielordnung, die Nachverlegungen regelt. Dort stehen die Einzelheiten drin, unter welchen Bedingungen eine Nachverlegung zustande kommen kann. Damit sind Nachverlegungen natürlich möglich, sonst würde es nicht sinnvoll sein, dies durch weitere Bestimmungen zu regeln. :D

Zur zweiten Frage - Eure Spielordnung enthält unter Punkt 1 den Gültigkeitsbereich, regelt also, wie abweichende Regeln beschlossen werden können und ab wann sie frühestens gültig sein können. Da ist zum Beispiel dieser Punkt enthalten:

Zitat:

1.8 In bestimmten Fällen können die Regionen für ihren Bereich bis Kreisliga Ausnahmen zulassen, die dann in den jeweiligen Regionen beschlossen werden müssen. Zuständig in den Regionen sind die Regionstage. Die möglichen Ausnahmen sind in dieser WO entsprechend definiert. Diese Ausnahmen müssen dem zuständigen Ressort innerhalb zwei Wochen mitgeteilt werden.
Für Paragraf 25 sind keine solchen Ausnahmen angegeben. Hier findet sich lediglich der Hinweis, welche Institution ggf. Einzel-Ausnahmen von Punkt 25.3 zulassen kann (s. u.), eine Ausnahme im Sinne einer völlig anderen Gestaltung der Regelungen in den Regionen ist von Eurer Spielordnung aber nicht vorgesehen.

Zitat:

25.3 Der Termin für das nachverlegte Spiel muss zwischen den beiden Mannschaften innerhalb von 10 Tagen nach dem Antrag gemäß D 25.1 oder 25.2 vereinbart werden und dem Spielleiter zur Genehmigung mitgeteilt werden. Dieser Termin soll nicht mehr als drei Spieltage nach dem ursprünglichen Termin liegen und darf nicht nach dem letzten Spieltag lt. Rahmenterminplan der jeweiligen Halbserie stattfinden. Über Ausnahmen entscheidet der Referent Spielbetrieb bzw. der
Sportausschuss.


User 17544 27.09.2015 21:12

AW: Nachverlegung von Spielen
 
Zitat:

Zitat von Setz-It (Beitrag 2661151)
sonst würde es nicht sinnvoll sein, dies durch weitere Bestimmungen zu regeln. :D

Da scheinste mir dann doch zu sehr daran zu glauben, dass alles was geregelt ist sinvoll sein muss;)

Setz-It 27.09.2015 22:26

AW: Nachverlegung von Spielen
 
Hmm... ob es sinnvoll ist, etwas zu regeln, ob das, wie etwas geregelt wird sinnvoll ist oder ob das was geregelt werden soll, sinnvoll ist oder durchs Regeln erst einen Sinn bekommt, sind schon verschiedene Paar Schuhe, oder? Ich kann etwas an sich Sinnloses regeln, und der Regelvorgang kann trotzdem sinnvoll sein, ich kann etwas inhaltlich Sinnvolles regeln - aber die Art der Regelung kann trotzdem sinnlos sein. Ich kann etwas Sinnloses regeln und auch die Art der Regelung ist sinnlos und ich kann etwas Sinnvolles auch sinnvoll regeln. Extra für dich - gut, ne? :D

Es war gemeint, dass es wohl ziemlich bescheuert wäre, einen Regeltext so aufzubauen:

"Nachverlegungen sind generell verboten. Daher ist die Einhaltung der nachfolgenden Punkte (, die nur sinnvoll wären, wenn Nachverlegungen überhaupt gestattet wären) egal. Wir führen sie jetzt trotzdem mal ausführlich auf."

olliausroth 28.09.2015 07:07

AW: Nachverlegung von Spielen
 
hallo,
mir geht es um die generelle anwendung und auslegung dieses §§.
als hobbysportler, der sich etwas mit dem thema beschäftigen muss ;-)
sehe ich den §§ 25 ff. WO DTTB TTVR auch so, das es den gibt, um einen
Spielbetrieb, der letztendlich unserem Hobby dient, aufrecht zu erhalten.
Das "Problem" ist, das dies von den von uns gewählten Instanzen in den höheren ebenen wohl nicht so gesehen wird, bis hin zu aussagen wie "Nachverlegungen gibt es grundsätzlich nicht!!!" und wir sprechen hier nicht von dem kleinen staffelleiter, sondern von ebenen noch ueber der region!!

Interessant wäre es auch deshalb mal zu erfahren wie es woanders angewandt wird.

masl83 28.09.2015 10:33

AW: Nachverlegung von Spielen
 
im S(B)TTV sind Nachverlegungen gegen Gebühr möglich. Befreiung von der Gebühr gibt es in Ausnahmefällen - z.B. Teilnahme an deutschen Meisterschaften eines Spielers, das ist ein offizieller Verlegungsgrund.

Chris Kratzenstein 28.09.2015 10:49

AW: Nachverlegung von Spielen
 
Für den TTVWH stimmt dies so nicht. Es gibt keine Gebühr für Verlegungen. Verlegungen sind möglich innerhalb von 2 Spieltagen. Also bis zu 2 Spieltage nach vorne oder nach hinten wenn sich die Vereine einig sind.

Ich würde euch wirklich bitten nur das zu schreiben was ihr für den eigenen Verband oder einen anderen Verband sicher wisst. Diese ständige Verallgemeinerung der Regeln der badischen Verbände und des TTVWH hilft so nicht weiter. Auch wenn es natürlich toll wäre wenn die Regeln einheitlich wären. Sind sie aber leider nicht. :rolleyes:

masl83 28.09.2015 15:24

AW: Nachverlegung von Spielen
 
okay, ich schreibe nur noch S(B)TTV, aber dass man sich nichtmal auf sowas einige kann, ist echt nervig. Ich wollte eigentlich auch nur SBTTV schreiben, hab aber TTBW geschrieben. ist jetzt geändert

Setz-It 28.09.2015 17:12

AW: Nachverlegung von Spielen
 
Olli - okay, das konnte man aus deiner Frage so nicht herauslesen. Wichtig dürfte sein, dass viele Verbände einen Unterschied machen zwischen einer "Verlegung" oder "Nachverlegung", worunter im engeren Sinne eine durch den Verband vorgenommene Terminänderung aus wichtigen Gründen verstanden wird und eine Anwendung "auf Zuruf" generell erstmal abgelehnt wird. Davon unterschieden werden muss die einvernehmliche Verschiebung des Spieltermins, die innerhalb bestimmter Spannen flexibel von den erzeugt beteiligten Mannschaften vorgenommen werden kann.

Vor einigen Jahren haben wir unsere Verlegungsregeln in Anlehnung an die Regelungen im WTTV komplett umgearbeitet und das ist dann auch so umgesetzt worden. Wir können jetzt deutlich flexibler verlegen, brauchen nicht alles vom Staffelleiter absegnen lassen, sondern haben eigenen Gestaltungsspielraum. Nachverlegungen im engeren Sinne (Staffelleiter setzt Spiel neu ohne Einverständnis beider Mannschaften an) bleiben aber trotzdem die Ausnahme und kommen praktisch in unteren Klassen kaum vor.


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