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GüMa 21.01.2016 23:33

Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
Wo kann man die abgelehnten Anträge der Vereine "Sportfreunde Affaltrach" - "TSV Schnait" - "TG Biberach" finden?

Mich würde schon interessieren was die Vereine beschäftigt und was der Verbandsausschuss einstimmig oder mehrheitlich abgelehnt hat.

Etwas mehr Transparenz würde ich begrüßen.

aberlour 22.01.2016 04:39

AW: Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
Steht auf der TTVWH-Seite (www.ttvwh.de)
http://ttvwh.de/files/VA_1-2016_%C3%..._Ordnungen.pdf

svrb0815 22.01.2016 09:32

AW: Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
Muss ich das verstehen? Da wird einerseits beschlossen:

2.3 Die Sollstärke jeder Gruppe der Verbandsspielklassen beträgt jeweils 10 Mannschaften, im Damenbereich – außer in der Verbandsliga – jeweils 8 Mannschaften und im Mädchenbereich jeweils 9 Mannschaften.

Andererseits wird beschlossen:
3.3.1 Aus den Verbandsspielklassen steigen alle Mannschaften ab Platz 7 in die nächsttiefere Spielklasse ab.

Nach Adam Riese steigen dann bei den Mädchen (neu 9 Mannschaften) aus den Verbandsklassen nur je 3 Mannschaften (7.-9.) ab. Es gibt aber 4 Landesligameister. Soll zukünftig eine Quali stattfinden, wenn alle 4 Meister aufsteigen wollen?

Chris Kratzenstein 22.01.2016 10:11

AW: Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
Nein wenn es 10 Mannschaften sind und alle spielen wollen, dann wird auch mit 10 gespielt. Es rückt nur nicht eine Mannschaft nach (bester Absteiger) wenn 10 Mannschaften nicht erreicht werden (was die Regel ist).

Die Abstiegsregel wurde nur angepasst, da dort vorher stand, dass die letzten 4 Mannschaften absteigen. Dies hat aber nur bei erreichen der Sollstärke von 10 gestimmt. Es wurde aber nirgends geregelt, dass Platz 6 immer zum Klassenerhalt reicht. So hätten nach der bisherigen Formulierung bei einer 8er-Spielklasse auch noch der 5. und der 6. absteigen müssen. In der Praxis wurde dies nie so gemacht aber die falsche Formulierung ist nun aufgefallen.
Gilt ebenso bei den Erwachsenen, wo dies auch geändert wurde.

svrb0815 22.01.2016 14:27

AW: Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
Na ja, was man mit Beschluss erreichen wollte ist mir klar. Aber bei einer Soll-Stärke von 9 Mannschaften und der Regelung dass ab dem 7. Platz abgestiegen wird - da gibt es halt nur 3 Absteiger. Und da nirgends etwas anderes steht bleibt eigentlich nur übrig mit mehr als der Sollstärke zu spielen, wenn alle 4 Maister der Landesligen aufsteigen wollen. Okay - das ist woh eher ein theoretischer Fall. Ist aber schade, dass eine bisher auf dem Papier falsche Regel (das wusste ich übrigens nicht) durch eine andere falsche Regel ersetzt wird...

bobut 22.01.2016 15:47

AW: Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
Nur weil DU die Regel nicht verstehst, ist die Regel aber nicht falsch!
Die Regel ist nämlich absolut korrekt!

GüMa 24.01.2016 11:24

AW: Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
Hallo Aberlour,

diese Seite mit den Entscheidungen habe ich auch gefunden.
Aber dort kann ich nicht erkennen, welche Anträge die Vereine gestellt haben.
Was wollten sie an den Ausführungsbestimmungen des TTVWH zur Wettspielordnung des DTTB ändern?
Das würde mich interessieren - denn mir würden auch ein paar Änderungswünsche einfallen.

aberlour 29.01.2016 17:46

AW: Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
Zitat:

Zitat von GüMa (Beitrag 2703352)
Hallo Aberlour,
diese Seite mit den Entscheidungen habe ich auch gefunden.
Aber dort kann ich nicht erkennen, welche Anträge die Vereine gestellt haben.

Hallo GüMa

Schick mir ne Email-Adresse als PN, dann schicke ich Dir die 19 Anträge inkl. der Begründungen zu.

Nachtrag: hab ne Email-Adresse in deinem Profil gefunden, hab die Anträge dorthin geschickt

Grüße

Pinguin 30.01.2016 22:27

AW: Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
Zitat:

Zitat von svrb0815 (Beitrag 2702856)
Und da nirgends etwas anderes steht bleibt eigentlich nur übrig mit mehr als der Sollstärke zu spielen, wenn alle 4 Maister der Landesligen aufsteigen wollen. Okay - das ist woh eher ein theoretischer Fall. Ist aber schade, dass eine bisher auf dem Papier falsche Regel (das wusste ich übrigens nicht) durch eine andere falsche Regel ersetzt wird...

Die "Sollstärke" bestimmt unter anderem, wieviele Mannschaften ggf. aus unteren Spielklassen nachgezogen werden:
Zitat:

WO/AB G 3.7
Sofern eine Gruppe nach Durchführung von 1. Abstieg, 2. Aufstieg [...] noch nicht die Sollstärke erreicht hat, werden zur Auffüllung der Spielklasse die Mannschaften in folgender Reihenfolge herangezogen: [...]
Die "Sollstärke" soll dann bei regulärem Auf-/Abstiegsverlauf dann überschritten werden, was grundsätzlich auch möglich sit:
Zitat:

WO/AB G 2.3
Die Sollstärke darf nur überschritten werden, wenn ansonsten nicht alle auf eine höhere Spielklasse verzichtenden Mannschaften sowie alle Ab- und Aufsteiger und ggf. aufgrund der Auffüllregelung startberechtigten Mannschaften aufgenommen werden können.
Schwierig wird es in meinen Augen nur noch mit folgender Regelung:
Zitat:

WO/AB G 3.5
Sind durch Spielklassenaufteilung mehrere gleichberechtigte Aufstiegsanwärter vorhanden, gilt folgende Regelung:
  • bei zwei untergeordneten Spielklassen/-gruppen steigen beide Aufstiegsanwärter auf,
  • bei mehr als zwei Aufstiegsanwärtern sind Entscheidungsspiele anzusetzen, ggf. ist ein Entscheidungsturnier auszutragen.
[...]
Wenn ich diese Regelung wörtlich interpretiere, würde ich schließen, dass bei vier Aufstiegsanwärtern ein Entscheidungsturnier anzusetzen ist, bei dem dann die drei Aufsteiger für die freien Plätze in der oberen Spielklasse bestimmt werden. In meinen Augen könnte sich in dieser Konstellation sogar die Zahl der Aufsteiger auf zwei reduzieren, falls aus einer oberen Spielklasse eine Mannschaft zurückgezogen wird, die dieser Spielklasse zuzuordnen ist, gleichzeitig der Überhang aber nicht durch eine nach oben nachrückende Mannschaft "ausgeglichen" wird, da die zum Nachrücken berechtigte Mannschaft aus einer anderen Region kommt. G 3.5 gibt bei mehr als zwei Aufstiegskandidaten keine Zahl für die für Aufsteiger in der höheren Liga zu reservierenden Plätze vor, so dass diese indirekt aus der Sollstärke folgt.

Trillian 31.01.2016 00:18

AW: Beschlüsse Verbandsausschuss 16. Januar 2016 in Reutlingen
 
1. Es sind bei den Mädchen nur 2 Landesligen aus denen die ersten beiden aufsteigen, bei den Jungen allerdings 4 Bezirksligen, die zur gleichen Verbandsklasse führen

2. Die Nachrückregelung der Jugendverbandsklassen (dort gibt es eine eigene Nachrückregelung) sieht vor, dass sämtliche Absteiger vor den Nächstplatzierten der unteren Ligen berücksichtigt werden, insofern tritt bei den Jungs der Fall so gut wie nie auf.
Es wurde aber durchaus schon einmal ein Turnier durchgeführt.


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