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Spielberechtigung beantragen - bis wann?
Wir wollen für die nächste Saison vielleicht eine Schülermannschaft melden, es steht aber noch nicht ganz fest, ob wir genügend Spieler zusammenbekommen.
Bis wann muss denn die Spielberechtigung im HTTV beantragt werden, damit der Spieler an der kommenden Runde teilnehmen kann? In der Wettspielordnung steht nur, dass für die vier höchsten Klassen die Spielberechtigung bis zum 31.5. beantragt werden muss, aber was ist mit den unteren Klassen? |
AW: Spielberechtigung beantragen - bis wann?
Für die Ersterteilung der Spielberechtigung gibt es keine Fristen. Sobald der Antrag beim HTTV eingegangen ist und die Spielberechtigungsliste aktualisiert wurde ist der Spieler spielberechtigt! Mittlerweile ist ja alles online verfügbar!
Im Jugend-, Schülerbereich gibt es etliche Kreise/Bezirke die auch ohne Spielberechtigung spielen lassen, wenn dann spätestens nach der Halbserie die Beantragung stattfindet oder die Kopie des eingereichten Antrages zur Verfügung steht! Einfach beim Kreisjugend/schülerwart oder Klassenleiter nachfragen! Speziell in unteren Klassen gibt es etliche "nichtoffizielle Ausnahmeregelungen"... |
AW: Spielberechtigung beantragen - bis wann?
Zitat:
Die Mannschaftsmeldung muss über den Kreis erfolgen, frage einfach den zuständigen Kreiswart und Kreisjugendwart, bis wann er eine verbindliche Aussage braucht. |
AW: Spielberechtigung beantragen - bis wann?
Ok, danke. Dann haben wir also mit der Entscheidung Zeit, bis die Mannschaftsmeldung erfolgen muss.
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AW: Spielberechtigung beantragen - bis wann?
Zitat:
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AW: Spielberechtigung beantragen - bis wann?
Zitat:
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