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celluloid 23.09.2016 12:43

Protestgebühren
 
Hallo Sportkameraden.

Habe eine Frage wegen der Protestgebühren. Wir haben letzten Freitag bei einem Auswärtsspiel Protest eingelegt. Ein Spieler hatte mit einem unserer Meinung nach unzulässigen Belag gespielt.

Meine Frage: Kostet der Protest beim Klassenleiter schon Gebühren oder fallen diese erst bei der nächst höheren Instanz an? Wir spielen in Hessen.

Danke für Informationen.

Kompletter Wahnsinn 23.09.2016 14:11

AW: Protestgebühren
 
Bin zwar nicht im HTTV, aber eure WO besagt:
Zitat:

Proteste sind innerhalb der vorgeschriebenen Fristen vorzulegen. Sie sind nur gültig, wenn innerhalb der genannten Frist die Zahlung der Protestgebühr schriftlich nachgewiesen wird (RO 4.2 – Voraussetzungen und 4.3 – Fristen).
(WO A16)

In der Rechtsordnung (RO) heißt es dann:
Zitat:

Die Einzahlung der Gebühren, Geldstrafen oder Verfahrenskosten innerhalb der in 4.4.4 bzw. 4.5 vorgesehenen Fristen ist Zulässigkeitsvoraussetzung für dieses Verfahren. Den Nachweis der fristgerechten Einzahlung hat der Rechtsweg-/Rechtsmittelführer zu erbringen.
(RO 4.3.2)

sowie

Zitat:

Der Protest auf dem Spielberichtsbogen entbindet jedoch nicht von den Voraussetzungen zur Beschreitung des Rechtswegs gemäß 4.3 innerhalb von 7 Tagen.
(RO 4.4.4)

und

Zitat:

6 Gebühren
6.1
– Proteste: 30,00 €
Sprich doch im Zweifel mal mit eurem Spielleiter, der sollte euch da doch aufklären können.

Fastest115 24.09.2016 00:56

AW: Protestgebühren
 
In Kurzform:

1.) Man trägt einen Protest auf dem Spielbericht ein. Das kostet nichts
2.) Man muss einen Protestantrag innerhalb der genannten Frist stellen und da auch die Protestgebühr zahlen.
3.) Dann entscheidet ein Protestausschuß, ob der Protest gerechtfertigt ist oder nicht. Wird em Protest statt gegeben, dann bekommt ihr das Geld zurück (ohne Gewähr) und der andere muss das zahlen. Wird er verworfen ist das Geld weg.

Problem: Es gibt in so einem Fall X Dinge zu beachten und oft steht Aussage gegen Aussage und da ist die Gefahr eben groß, dass dem Protest nicht stattgegeben wird.

Power-Seven 24.09.2016 09:48

AW: Protestgebühren
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 2780303)
Aussage gegen Aussage

Vor allem bei "unserer Meinung nach unzulässig" ...

Fastest115 25.09.2016 18:29

AW: Protestgebühren
 
Jep- Da wäre natürlich interessant:
Weswegen genau war der eurer Meinung nach unzulässig?
Wie habt ihr das festgestellt?
Wie habt ihr das dokumentiert
Wie und wann habt ihr das auf dem Spielbericht vermerkt?
Wurde solange bis zum Gewinnpunkt gespielt ohne die unter Protest stehenden Spiele zu beachten?

masl83 26.09.2016 10:59

AW: Protestgebühren
 
Bei "nach unserer Meinung unzulässig" hast du wahrscheinlich kaum ne Chance.

Meiner Erfahrung sagt mir: ich weise meinen Gegner darauf hin, das ich mit seinem Material so nicht einverstanden bin. Wenn ich Glück habe, hat er es in der Rückrunde dann ausgetauscht. Mehr erwarte ich nicht.

crycorner 26.09.2016 12:25

AW: Protestgebühren
 
Wenn man die Unzulässigkeit eines Belages nicht eindeutig mit einem Foto dokumentieren kann oder alternativ Anhand des Einsatzes von Testgeräten (wer hat sowas schon mit?) nicht eindeutig belegen kann, kann sich die Mühe des Protestes mit großer Wahrscheinlichkeit sparen.


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