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JoKo 20.11.2016 12:09

SBE und Jugendschutz?
 
Im JES-Bereich finde ich es bereits unverantwortlich, was einige hyperehrgeizige Eltern ud Trainer abziehen, aber wie kann es angehen, dass ein Schüler des Jahrgangs 2004 sogar eine SBE für eine Mannschaft erhält, die in der 1. BK nachweislich fast alle Spiele wochentags am Abend durchführt? (TSV Lunestedt V) Für das ohnehin menschenverachtende Kinderdressursystem in China mag das normal sein, aber hier gibt es doch eigentlich so etwas wie Jugendschutz? Völlig unverständlich wird es , wenn so ein Missbrauch auch noch durch Steuergelder gefördert werden soll.

André Holscher 20.11.2016 16:31

AW: SBE und Jugendschutz?
 
Eigentlich lohnt es nicht, hierzu irgendwelche Kommentare abzugeben, doch das einzige, was hier nachweislich richtig ist, ist der Jahrgang 2004. Es sei denn, dass zu wochentags auch Freitag und Samstag zählen, denn da waren ausschließlich die Spiele.
Also vielleicht mal richtig gucken, bevor man im Netz irgendeinen Mumpitz verbreitet...

JoKo 20.11.2016 16:51

AW: SBE und Jugendschutz?
 
Freitag und Samstag SIND Wochentage. Es kam mir in erster Linie darauf an, dass an solchen Tagen die Spiele am Abend stattfinden und vor 22 Uhr nicht beendet sind. Da greift der Jugendschutz, und ich kann mir nicht vorstellen dass der solche Regeleinsätzeals Ausnahmefälle wertet. Dann kann man ihn nämlich in die Tonne kloppen. Hier ist der Landesverband gefragt, der solche kinderverachtende Anträge nicht ungeprüft Click-TT überlassen darf. Das wird dadurch nicht besser, dass die Verantwortung dafür zwischen Funktionären und Eltern achselzuckend hin- und hergeschoben wird. Schämt sich eigentlich keiner dafür, dass dabei 12jährige Kinder für eigene interessen instrumentalisiert werden? In Otterndorf wird an jedem Weltkindertag für die Rechte der Kinder Marathon gelaufen, aber im "Leistungssport" werden sie von Sportfunktionären und besessenen Eltern mit Füßen getreten.

Rockhard 20.11.2016 17:06

AW: SBE und Jugendschutz?
 
Der Jugendschutz regelt an keiner Stelle, wie lange ein Kind oder ein Jugendlicher abends/nachts irgendwo sein darf. Es gibt hier kein Zeitlimit! (Ausnahme: Gaststätten, Discotheken, Konzerte etc).

Für fast alle Orte gilt: Die Eltern entscheiden, wie lange sich ihr Kind irgendwo aufhalten darf. Beim vorliegenden Fall greift alleine das Erziehungsrecht der Eltern. Sie dürften auch entscheiden, dass ihr Kind gleich in der Halle übernachtet, um am nächsten Morgen weiter TT zu spielen.

Von daher: Eigentlich kein Grund zur Aufregung.

PS: Es gibt auch sicherlich schlimmere Orte, an denen sich Jugendliche an Freitag Abenden aufhalten könnten, als Tischtennis-Hallen :-)

JoKo 20.11.2016 17:16

AW: SBE und Jugendschutz?
 
Sehr eigenwillige Interpretation: Es handelt sich bei meiner Kritik nicht um eine private Veranstaltung btw. einen verbandsinternen Wochenendkurs, sondern um eine offizielle Genehmigung durch den Landesverband, der dadurch diese Einsätze erst ermöglicht. Kinder aus den Schülerjahrgängen haben mE auch als JES nichts in den Seniorenmannschaften zu suchen, aber mit SBE geht schonmal garnicht.
Das Argumet der schlimmeren Orte ist erstens sowas von abgedroschen und trifft zweitens - schon gar für 12jährige - nicht zu, da sich in der Regel sehr gesellige Stunden anschließen.

mithardemb 20.11.2016 17:39

AW: SBE und Jugendschutz?
 
Zitat:

Zitat von JoKo (Beitrag 2797008)
Sehr eigenwillige Interpretation: Es handelt sich bei meiner Kritik nicht um eine private Veranstaltung btw. einen verbandsinternen Wochenendkurs, sondern um eine offizielle Genehmigung durch den Landesverband, der dadurch diese Einsätze erst ermöglicht.

Es wurde ja schon geschrieben, dass es fürs JuSchG keine Rolle spielt ob eine Veranstaltung privat oder öffentlich ist. Solange der Junge das nicht berufsmäßig macht (das betraf z.B. die jugendlichen Fußballspieler diverser Profivereine) und es sich nicht um Gaststätten, Diskotheken und sonstigen jugendgefährdenden Einrichtungen handelt, ist es nicht durch JArbSchG oder JuSchG verboten.



Zitat:

Zitat von JoKo (Beitrag 2797008)
Das Argumet der schlimmeren Orte ist erstens sowas von abgedroschen und trifft zweitens - schon gar für 12jährige - nicht zu, da sich in der Regel sehr gesellige Stunden anschließen.

Wenn diese sehr geselligen Stunden mit dem 12 jährigen in der Wirtschaft stattfinden würden, stände das auf einem anderen Blatt. Ist das denn der Fall?

JoKo 20.11.2016 18:07

AW: SBE und Jugendschutz?
 
Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 2797014)
Wenn diese sehr geselligen Stunden mit dem 12 jährigen in der Wirtschaft stattfinden würden, stände das auf einem anderen Blatt. Ist das denn der Fall?

Neinnein- das ist meistens Schwarzgastronomie. :)

Was das JSchG betrifft, gilt dafür das, was für alle Gesetze gilt: Wo kein Kläger ist, da schaut kein Richter hin, und Übertreten und Grauzonen ausloten wird zum Kavaliersdelikt. Mit praktiziertem Jugendschutz mit Augenmaß hat der mehrleistungsorientierte Sport jedenfalls kaum noch etwas am Hut.

mithardemb 20.11.2016 18:50

AW: SBE und Jugendschutz?
 
Zitat:

Zitat von JoKo (Beitrag 2797025)
Neinnein- das ist meistens Schwarzgastronomie. :)

Was das JSchG betrifft, gilt dafür das, was für alle Gesetze gilt: Wo kein Kläger ist, da schaut kein Richter hin, und Übertreten und Grauzonen ausloten wird zum Kavaliersdelikt.

Abgesehen von deinem Vorwurf der "Schwarzgastronomie" und allem was man sich so vorstellen könnte, konntest du bisher ja nicht mal im Ansatz irgendetwas zum ausloten von Grauzonen oder gar dem übertreten des Gesetzes liefern.

Wo genau liegt denn jetzt dein Vorwurf.
- Stört es dich, dass ein 12 jähriger Sport gegen Erwachsene betreibt und fürchtest du seine Überforderung.

- Findest du er müsste zu diesem Zeitpunkt auch am Wochenende im Bett liegen und ein Aufenthalt außerhalb der eigenen vier Wände wäre schädlich.

- Vermutest du ausschweifende Exzesse im Hinterzimmer mit Alkohol und/oder Zigaretten?

Worum genau geht es dir denn?

Benjamin B. 20.11.2016 19:03

AW: SBE und Jugendschutz?
 
Vermutlich gibt es für einen 12jährigen kaum einen Ort, an dem er auf einen Freitag Abend besser untergebracht ist, als in einer Halle um Sport zu treiben.

Zumal in Lunestedt ganz hervorragende und kindgerechte Jugendarbeit praktiziert wird.

Bevor man sich den Frust so von der Seele schreibt, sollte man eventuell mal durchatmen.

Thorsten Winter 20.11.2016 20:05

AW: SBE und Jugendschutz?
 
Mist, 25 Jahre Jugendarbeit und dann braucht es nur einen Beitrag von Joko und ich weiß warum ich das alles mache...alles meine eigene Geltungssucht, der kennt mich einfach zu gut :)

Aber ich bin mir sicher, dass Joko auch die ganzen überehrgeizigen Eltern aus Lunestedt kennt (genauso wie mich)...

Ich war mir gar nicht bewußt, dass ich bei den Kindern und Jugendlichen derart traumatische Erlebnisse hervorrufe und kann mich daher nur bei Matti, Oldo, Uwe, Matze, Sönke, Eline, Rebecca und so weiter... entschuldigen ;) jetzt weiß ich natürlich auch woher ihr eure Dachschäden habt :)

Dann hoffe ich mal, dass unsere Mädels gestern nach dem Auswärtsspiel in der Niedersachsenliga rechtzeitig im Bett waren...

Ansonsten sehe ich das wie Benni, TT Hallen sind definitiv nicht die schlechtesten Orte für Jugendliche...auch nicht an nem Freitag (oder Samstag) Abend...


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