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klugscheisser 18.01.2017 13:36

NPD-Urteil
 
Ich finde es gut so. Wenn man einem Rehpinscher einen Maulkorb anlegt, fühlt er sich doch gleich als Deutsche Dogge. Mit der NPD werden wir auch so fertig, hoffe ich.

Rieslingrübe 18.01.2017 14:26

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.... Dann wird der Bundesparteitag 2017 wohl bald stattfinden....

............. Anhang 58830 ... http://www.desismileys.com/smileys/desismileys_1535.gif
´

User 17544 18.01.2017 15:53

AW: NPD-Urteil
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Mit dem Verbot der SRP und der KPD hatte das damalige BVG nicht ganz so viel Schwierigkeiten...

Dass die Bedeutungslosigkeit der NPD, die als Grund für das Nichtverbot eine gewichtige Rolle spielt, nicht von ungefähr kommt, sondern durch die Höckes der AfD zustande kam, hätte nach meinem Dafürhalten bei der Urteilsfindung eine eben so gewichtige Rolle spielen sollen. Aus dem Grund hätte ich ein NPD Verbot für richtiger gehalten. So wird es jetzt auch der AfD leichter gemacht nicht nur weiter den rechten Rand abzuschöpfen, sondern auch noch weiter verfassungsfeindlich gegen Ausländer zu hetzen:(

Dass die NPD in MeckPom noch bis im letzten Jahr im Landtag vertreten war, halte ich persönlich nicht für bedeutungslos. Auf kommunaler Ebene sind die Spakken hier und da auch nicht wirklich bedeutungslos. Immerhin zieht sich das Verfahren ja schon über Jahre.

Hier mal ein Wahlplakat der NPD MeckPom aus dem letzten Jahr...

crycorner 18.01.2017 16:04

AW: NPD-Urteil
 
Der Vorteil ist: Wo gehen die Wähler hin, wenn die NPD verboten wird? Am Ehesten wahrscheinlich zur AfD. Sollen die also mal die NPD wählen. Durch die Existenz der AfD wird die NPD in MeckPom kaum die 5%-Hürde nehmen, denn viele Wähler sind schon umgesiedelt. Und jeder Prozentpunkt, der mit der NPD zusammen in der Bedeutungslosigkeit verschwindet, fehlt dann der AfD.

Jaskula 18.01.2017 16:09

AW: NPD-Urteil
 
Die Begründung versteh ich halt mal gar nicht.

Es wird nicht danach entschieden, ob etwas ungesetzliches getan wird, sondern danach ob das Handeln Auswirkungen auf unseren Staat hat. :ratlos:

Mit der begründung dürfte dann kein kleiner Diebstahl und erst recht keine Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden - wegen Bedeutungslosigkeit der handelnden Person. :rolleyes:

crycorner 18.01.2017 16:25

AW: NPD-Urteil
 
Kannste ja mal beim nächsten Knöllchen testen.

Hiltons Erbe 18.01.2017 16:36

AW: NPD-Urteil
 
Die ganze Angelegenheit war doch nur ein Witz.
Die NPD ist völlig bedeutungslos, zerstritten und am Ende.
Die gewaltbereiten Rechten sind beim 3.Weg.
Einige "gemäßigte" bei der AFD.

Die Begründung des Gerichts habe ich bis heute nicht verstanden.
Ist für mich mit Mittlerer Reife nicht machbar.:D

User 17544 18.01.2017 17:23

AW: NPD-Urteil
 
Zitat:

Zitat von crycorner (Beitrag 2810707)
Der Vorteil ist: Wo gehen die Wähler hin, wenn die NPD verboten wird? Am Ehesten wahrscheinlich zur AfD. Sollen die also mal die NPD wählen.

...auch 'ne durchaus vertretbare Sichtweise.
Zitat:

Zitat von crycorner (Beitrag 2810707)
Durch die Existenz der AfD wird die NPD in MeckPom kaum die 5%-Hürde nehmen, denn viele Wähler sind schon umgesiedelt.

Na ja, in MeckPom ist das Dingen im Herbst 2016 für die nächsten 5 Jahre gelaufen - schon im letzten Herbst;) NPD 3% (2011 knappe 6%) und die AfD mit 20,8% zweitstärkste Kraft:uff:

User 17544 18.01.2017 17:41

AW: NPD-Urteil
 
Zitat:

Zitat von Jaskula (Beitrag 2810709)
Es wird nicht danach entschieden, ob etwas ungesetzliches getan wird, sondern danach ob das Handeln Auswirkungen auf unseren Staat hat. :ratlos:

Beim KPD-Verbot begründete das BVG die Verfassungswidirigkeit noch so:
"Eine Partei kann nach dem Gesagten auch dann verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG sein, wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, daß sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können.";)

Im Bezug auf die AfD finde ich diesen Satz aus der Erläuterung des BVG zum KPD-Verbot recht interessant:
"Mit dem Angriff gegen das „Adenauer-Regime“ beabsichtigt die KPD zugleich einen Angriff gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung."

Mit diesem Maßstab ersetzte mal "Adenauer-Regime" durch "Merkel-Regime" und KPD durch AfD, dann hätte ein AfD-Verbot gute Chancen, denn das was die AfD da treibt, ist bei der Art der geübten Kritik an Merkels Flüchtlingspolitik ein Angriff gegen das "Merkel-Regime" und die dabei erhobenen Forderungen sind alle Male ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.

mithardemb 18.01.2017 18:03

AW: NPD-Urteil
 
Zitat:

Zitat von Jaskula (Beitrag 2810709)
Die Begründung versteh ich halt mal gar nicht.

Ich kann das gut nachvollziehen. Parteien sind in der Demokratie das Instrument der Willensäußerung eines Individuums an der Politik des Staates. Wenn ich eine politische Richtung komplett ausschließe, dann beschneide ich die Bürger in ihrer Wahlfreiheit wie der Staat funktionieren kann. Das widerspricht ganz direkt den Grundzügen einer Demokratie.
Aus diesem Grunde sind dem Parteienverbot extrem hohe Hürden gesetzt.

Die NPD ist im Moment weit davon entfernt, die demokratische Grundordnung oder gar den Staat zu gefährden. Was wäre unsere Demokratie wert, wenn sie nach über 70 Jahren noch immer nicht gefestigt genug wäre, um von einer kleinen rechtsextremen Gruppe ernsthaft gefährdet zu werden.




Zitat:

Zitat von Jaskula (Beitrag 2810709)
Mit der begründung dürfte dann kein kleiner Diebstahl und erst recht keine Geschwindigkeitsübertretung geahndet werden - wegen Bedeutungslosigkeit der handelnden Person. :rolleyes:

Das abgelehnte Parteienverbot ist kein Freibrief für die NDP. Das Parteiengesetz gilt auch weiterhin für die NPD und Mitglieder können auch rechtsstaatlich verfolgt werden.


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