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Stefeff 30.01.2017 03:05

Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verein?
 
Meine Mannschaft spielt zwar nicht im Profibereich, aber wir spielen schon in einer höheren Liga, in der es üblich ist, dass einige Mannschaften bezahlte Spieler haben.

In unserer Mannschaft wird kein Geld in Form eines Spielerlohns gezahlt, aber wir bekommen alle Fahrtgeld für Spiele und Trainingabende (0,30 Euro / km). Außerdem bekommen alle 6 Spieler ihre Beläge gesponsert. Bei mir sind das 8-10 Beläge pro Saison, abhängig davon wie viel ich trainiere (Trainingslehrgänge machen viel aus oder Sparring mit Kaderspieler).

Ich unterschreibe immer dafür, wenn mir das Geld für Fahrtgeld und Beläge ausgezahlt wird. Man denkt zwar erstmal nicht, dass das so viel Geld ist, aber da kommt immer ein vierstelliger Betrag zusammen.

Wie verhält sich das steuerlich? Muss ich das in der Einkommensteuererklärung angeben? Mir sagte jetzt jemand, dass so Zuwendungen vom Verein so etwas wie ein "geldwerter Vorteil" sind.
Nachdem das beim Verein ja durch meine Unterschriften aktenkundig ist, kann bei einer eventuellen Steuerprüfung beim Verein dann ja auch bei mir eine Überprüfung anstehen.

Mache ich mir da unnötig Sorgen oder bewege ich mich da auf ganz dünnem Eis oder erfülle ich da schon den Tatsachbestand der Steuerhinterziehung?

Sollte ich diese Zuwendungen vom Verein in meiner Steuererklärung angeben müssen, in wie weit wirkt sich das für mich nachteilig aus? Gehen wir der Einfachheit mal von 400 Euro für Beläge und 800 Euro Fahrtkosten aus.

User 17544 30.01.2017 08:43

AW: Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verei
 
Ich sag mal so, nachts um drei kann man so ein Zeug hier mal anfragen;)

Morgens, bei Lichte betrachtet, ist das wohl dann doch eher ein Fall für Steuerfachleute:ohja:

...obwohl hier jetzt sicher einige Leute ganz genau Bescheid zu wissen vorgeben werden, nur wird dir keiner von denen mit seiner Unterschrift die Richtigkeit deiner Einkommenssteuererklärung bestätigen;)

Power-Seven 30.01.2017 09:15

AW: Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verei
 
Brett13 hat Recht. Bei manchen Themen helfen keine Mehrheitsmeinungen, Erfahrungen und gut gemeinte Tipps, sondern nur eine verlässliche Auskunft von jemandem, der sich auskennt. Sollte hier ein Steuerberater posten, hilft das natürlich schon. ;)

User 17544 30.01.2017 09:29

AW: Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verei
 
Zitat:

Zitat von Power-Seven (Beitrag 2813453)
Sollte hier ein Steuerberater posten, hilft das natürlich schon. ;)

Wobei so ein Steuerberater zwei Probleme haben dürfte...;)

1. Bevor der sich bei der doch eher spärlichen Auskunft dazu äußern würde, bräuchte er wesentlich mehr Input, weil der Teufel eben in den kleinen Details stecken dürfte, bei denen sich Nichtfachleute eben nicht auskennen;)

2. Das Los vieler Fachleute (Selbständiger), dass im Verwandten- und Bekanntenkreis immer Leute zu finden sind, die meinen, dass da ein Anspruch auf kostenlose Hilfe bestünde;)

crycorner 30.01.2017 10:25

AW: Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verei
 
Da Du Dir ja Gedanken machst und es richtig machen willst:

Ruf Dein zuständiges Finanzamt an. Und frag mal in Deinem Verein nach, die werden das vermutlich auch wissen.

Vorsichtiger Tipp von mir: Zuwendungen von maximal EUR 175,00 pro Monat sind unschädlich und werden nicht versteuert. Bzw. sind auch unter der SV- und UV- Pflichtgrenze.

User 17544 30.01.2017 10:53

AW: Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verei
 
Zitat:

Zitat von crycorner (Beitrag 2813469)
Ruf Dein zuständiges Finanzamt an.

Ein Tipp, den ich recht fies finde:eek:

crycorner 30.01.2017 11:10

AW: Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verei
 
Zitat:

Zitat von Brett13 (Beitrag 2813476)
Ein Tipp, den ich recht fies finde:eek:

Ich nicht. Er will ja die nötigen Angaben machen. Dann kann er sich auch von seinem Finanzamt beraten lassen, was nötig ist und wo er die Angaben dann macht.

Zumindest hatte ich es nicht so verstanden, dass er - abhängig vom möglichen Steuerbetrag - noch darüber entscheiden will, ob er die Steuer hinterzieht, oder nicht. Sollte dem aber so sein, wird er meinem Vorschlag eh nicht folgen...

Mich würde es aber wundern, wenn er was versteuern muss.

charlies 30.01.2017 11:22

AW: Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verei
 
https://www.absolventa.de/karrieregu...werter-vorteil

User 17544 30.01.2017 12:04

AW: Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verei
 
Zitat:

Zitat von crycorner (Beitrag 2813482)
Ich nicht. Er will ja die nötigen Angaben machen. Dann kann er sich auch von seinem Finanzamt beraten lassen, was nötig ist und wo er die Angaben dann macht.

Das Finanzamt ist kein Steuerberatungsinstitut. Da kannste mal nachfragen in welches Formblatt was eingetragen werden muss. Ohne genau zu wissen als welche Art Einkünfte Fahrgeld und Materialzuschüsse gewertet werden (müssen), wäre ich mit solchen Fragen beim Finanzamt allerdings eher vorsichtig. Nicht weil irgendwas hinterzogen werden soll, sondern weil so was schnell mal in die falsche Spalte geraten kann und dann unnötiger Weise Steuern gezahlt werden müssen oder auch umgekehrt eine Falschangabe dabei rauskommt, die Konsequenzen haben kann.

Ich für meinen Teil, würde immer davon ausgehen, dass so ein Finanzbeamter, völlig zu Recht übrigens, zu allererst seinem Dienstherrn verpflichtet ist und 'nen Teufel tut irgendwelchen Anrufern Steuerspartipps zu geben. Der dürfte da völlig wertfrei drangehen und dem Anrufer sagen, dass das wohl erst mal zusätzliche Einkünfte sind, die versteuert werden müssen. Damit bleibt er seinem Dienstherren treu und begibt sich nicht in ein Minenfeld, in das er recht schnell gerät, wenn er telefonisch ohne irgendwelche Belege dafür was das tatsächlich für zusätzliche Einkünfte sind die Auskunft erteilt, dass das auf keinen Fall steuerpflichtige Einkünfte sind.

Aber soll von mir aus jeder tun was er nicht lassen kann und z.B. sich hier auf tolle Tipps verlassen;)

Gut, sollte es natürlich darum gehen, dass der Fragesteller unbedingt Steuern für seine Nebeneinkünfte zahlen möchte, obwohl ein guter Steuerberater steuerrechtlich sauber aufzeigen kann, dass das aus Gründen, die im Steuerrecht verankert sind, nicht sein müsste, dann kann ich auch beim Finanzamt anrufen.

So ein Finanzbeamter mag zwar 'nen recht sicheren Job haben, aber ganz so frei wie manch Einkaufsleiter, der den lieben langen Tag in Foren tolle Tipps geben kann, ist er dann wohl eher nicht;)

...und ich unterschreibe auch nix, ohne das ich auch eine Kopie von dem erhalte, was ich unterschrieben habe;)

Zitat:

Sollte ich diese Zuwendungen vom Verein in meiner Steuererklärung angeben müssen, in wie weit wirkt sich das für mich nachteilig aus? Gehen wir der Einfachheit mal von 400 Euro für Beläge und 800 Euro Fahrtkosten aus.
Für mich sind das Fragen, wenn sie denn tatsächlich ernst gemeint sind, was ich bezweifle, mit denen ich mich an einen Fachmann wenden würde. Was weiß denn ich was der Verein da steuer- und vereinsrechtilich genau treibt und was der Fragesteller sonst für Einkünfte hat:hmm:

Geht mich auch gar nichts an. Will ich auch gar nicht wissen.

Für mich zielt die - sorry, dass ich das so direkt sage... - dämliche Frage eh nur darauf ab, dass der Fragesteller gern wissen möchte ob hier andere Spieler, die ebenfalls Fahrgeld und Beläge bezahlt kriegen, das ordentlich beim Finanzamt angeben. Aber das geht ihn eben so 'nen Scheißdreck an:ohja:

crycorner 30.01.2017 12:43

AW: Steuerrechtliche Bewertung von Belagsponsoring oder anderen Zuwendungen vom Verei
 
Zitat:

Zitat von Brett13 (Beitrag 2813499)
So ein Finanzbeamter mag zwar 'nen recht sicheren Job haben, aber ganz so frei wie manch Einkaufsleiter, der den lieben langen Tag in Foren tolle Tipps geben kann, ist er dann wohl eher nicht;)

Wollte Dir ja eigentlich antworten, aber ich glaube, ich sitze einfach die noch folgenden 45 Beiträge ab, und gut ist...


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