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Heinzi the Oberboss 05.03.2017 04:26

Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
Habe dazu mal eine Frage, die ich mir schon öfter gestellt habe - und zwar findet sich in der Wettspielordnung aus dem Kontext der Spielwertungen nur folgende Definition eines Nichtantritts:

Zitat:

Zitat von Wettspielordnung WTTV vom 19.06.2016
G 7.1

Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren gewertet, wenn sie

- einen Spieler ohne Spielberechtigung für den betreffenden Verein oder Einsatzberechtigung für die Mannschaft oder für den betreffenden Platz innerhalb der Mannschaft (Verschiebung der gemeldeten Reihenfolge) hat teilnehmen lassen

[...]

- nicht mit mehr als der Hälfte der Mannschaftsstärke das Spiel beginnt und bestreitet (was einem Nichtantreten entspricht)

Jetzt ist natürlich die Frage was Mannschaftsstärke genau bedeutet. Dieser Begriff taucht ansonsten nur noch in der Überschrift von D 10 auf:

Zitat:

Zitat von Wettspielordnung WTTV vom 19.06.2016
D 10

Mannschaftsstärke (Sollstärke) bei Punktspielen und Mannschaftsmeisterschaften

10.1 In allen Spielklassen der Damen wird mit Vierer-Mannschaften gespielt.
10.2 In allen Spielklassen der Herren [...]

Folgendes konstruiertes Beispiel:

Eine Vierermannschaft bekommt nur zwei Spieler zusammen, Gegner verlegen nicht. Der Verein möchte sich die Strafe für den Nichtantritt sparen. Also treten sie mit den beiden einsatzberechtigten Spielern und irgendeinem anderen nicht einsatzberechtigten Spieler (aus einer höheren Mannschaft, anderen Altersklasse, anderem Geschlecht, anderem Verein, anwesender Zuschauer, random dude from the street) an.

Also spielen sie ja mit drei Leuten, ergo mit mehr als der Hälfte der Mannschaftsstärke (vier).

Oder muss man das so interpretieren:

Zitat:

Zitat von WO G 7.1
- nicht mit mehr als der Hälfte der Mannschaftsstärke das Spiel beginnt und bestreitet

= nicht mit mehr als der Hälfte der Mannschaftsstärke, wobei dafür nur einsatzberechtigte Spieler zählen, das Spiel beginnt und bestreitet

?

Also 0:8 wird das Spiel ja so oder so gewertet, das deckt G 7.1 ja ab. Aber muss man dann die Strafe für den Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers zahlen oder die Strafe für Nichtantreten?

Imho gilt ersteres, habe diesen Fall aber noch nie in der Praxis gesehen. Liegt aber wahrscheinlich auch daran, dass sich fast keiner die Wettspielordnung durchliest um auf so eine Idee zu kommen :gruebel:

Fastest115 05.03.2017 04:38

AW: Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
Würde ich genau so sehen.
Strafe 1: für (je)den nicht spielberechtigten
Strafe2: für nicht vollständig antreten sofern nicht unterste Mannschaft

mithardemb 05.03.2017 16:18

AW: Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
Richtig interessant wird die Frage was passiert, wenn der gegnerische Verein bemerkt, dass der Spieler nicht spielberechtigt ist und das als Protest einträgt.

Heinzi the Oberboss 05.03.2017 16:31

AW: Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 2822872)
Richtig interessant wird die Frage was passiert, wenn der gegnerische Verein bemerkt, dass der Spieler nicht spielberechtigt ist und das als Protest einträgt.

Also meinst du wenn die Gegner dann deswegen ablehnen überhaupt zu spielen?

mithardemb 05.03.2017 16:33

AW: Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
Zitat:

Zitat von Heinzi the Oberboss (Beitrag 2822879)
Also meinst du wenn die Gegner dann deswegen ablehnen überhaupt zu spielen?

Oder wenn sie nur unter Protest wegen der falschen Aufstellung spielen. Wenn das vor Beginn des Spieles schon klar und angezeigt ist, dann würde die "Manipulation" ja offensichtlich.

Und die gegnerische Mannschaft hat ja durchaus ein Interesse das als "Nichtantreten" zu werten. Es geht ja entweder um Verlust des Heimrechts oder Erstattung der Reisekosten.

Heinzi the Oberboss 05.03.2017 16:41

AW: Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 2822881)
Oder wenn sie nur unter Protest wegen der falschen Aufstellung spielen. Wenn das vor Beginn des Spieles schon klar und angezeigt ist, dann würde die "Manipulation" ja offensichtlich.

Hmm achso also dass man das aus Versehen machen darf z.B. einen Spieler einsetzen, der noch nicht bei der Spielstelle nachgemeldet wurde oder so - aber jetzt irgendwie einen Herrenspieler bei den Damen aushelfen zu lassen ginge dann nicht?

Ich dachte Protest legt man nur dann ein wenn z.B. die Spielbedingungen unzureichend sind und die Spielstelle erst entscheiden muss ob das Spiel normal gewertet wird oder für den Gastgeber als verloren.

Denn Protest gegen eine Aufstellung einzulegen, die sowieso automatisch abgemahnt wird ist ja irgendwie obsolet.

Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 2822881)
Und die gegnerische Mannschaft hat ja durchaus ein Interesse das als "Nichtantreten" zu werten. Es geht ja entweder um Verlust des Heimrechts oder Erstattung der Reisekosten.

True.

Außer es ist ein Rückrundenheimspiel der Gegner xD

mithardemb 05.03.2017 16:54

AW: Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
Zitat:

Zitat von Heinzi the Oberboss (Beitrag 2822885)
Denn Protest gegen eine Aufstellung einzulegen, die sowieso automatisch abgemahnt wird ist ja irgendwie obsolet.

Wie gesagt, die gegnerische Mannschaft hat in diesem Fall ja durchaus ein finanzielles Interesse, dass das Spiel als Nichtantritt gewertet wird.

Bei einer versehentlichen falschen Aufstellung (falsche Doppel, festgespielter Spieler usw) wird der Klassenleiter vermutlich nicht als Nichtantritt ansehen. Wenn er aber annehmen muss, dass wir das durch gezielte Manipulation vermeiden wollt, dann sieht das sicher anders aus. Evtl. gibts dann ja auch noch andere Disziplinierungsstrafen um so etwas in der Zukunft zu vermeiden.

Zitat:

Zitat von Heinzi the Oberboss (Beitrag 2822885)
Außer es ist ein Rückrundenheimspiel der Gegner xD

Ich denke, dann musst du die Anreisekosten für das Vorrunden Auswärtsspiel tragen, sofern dieses denn stattgefunden hat.

Heinzi the Oberboss 14.02.2018 12:40

AW: Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
Nochmal nachgefragt, die Formulierung hat sich mit der neuen WO ja nicht groß geändert.

Sagen wir mal die Gegner sind einverstanden einfach mal zu spielen auch wenn es eh 8:0 gewertet wird. Kann man ja direkt in den Spielbericht reinschreiben "xy nicht einsatzberechtigt" bzw müsste man den ja eh unter "sonstiger Spieler" in click-tt eingeben und das dann erklären.

Fällt das unter unvollständiges Antreten oder Nichtantritt? Der Unterschied in der zu zahlenden Strafe ist ja schon sehr hoch...

Matousek 14.02.2018 14:13

AW: Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
TT-Sport, nur noch was für Juristen?:gruebel::ratlos::hmm:
Ich nehme mal den "gesunden" Menschenverstand. Aus juristenlaien Sicht sehe ich das so. Mannschaft spielt mit nicht einsatzberechtigten Spieler, so trägt dieser nicht zur Mindestsollstärke bei. Die Rangliste (Print, online etc) ist vor dem Spiel vorzulegen. Daraus ist ersichtlich, dass so ein Spieler ja nicht mitwirken darf.
Es sollte Euch schon mal bewusst sein, dass man mit solchen Winkelzügen, den Sport nicht nur in Frage stellt, nein, man macht ihn auch noch lächerlich.
Mir scheint, ihr habt gar kein Interesse, dass man den Sport ernst nimmt.

Heinzi the Oberboss 14.02.2018 14:26

AW: Definition Nichtantritt (WTTV WO G 7.1)
 
Niemand läuft mit der Mannschaftsaufstellung rum.

Sowas kann ja auch aus Versehen passieren, bspw hat man zwei Jugendliche und die SBE liegt noch nicht bei der spielleitenden Stelle vor (sofern diese eine Vorlage verlangt), dann sind die auch nicht einsatzberechtigt obwohl sie auf der Mannschaftsaufstellung draufstehen.

Falsche Doppelaufstellung, falsche Einzelreihenfolge usw ließe sich auch alles easy vermeiden wenn man den Meldebogen dabeihat und mal draufguckt.

Daher gibt das alles ja eine kleinere Strafe genau wie Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers.

Den Sport nimmt man imho ja gerade dann ernst wenn man statt den Verein eine hohe Geldstrafe zu kosten zu einem sinnlosen Spiel trotzdem antritt...

Die Frage ist halt nur ob nicht einsatzberechtigte Spieler zur Mindeststärke am Spieltag beitragen - das ist nirgends in der WO festgehalten.


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