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Verletzter Spieler zu Rangliste
Im Vorfeld einer Rangliste (bei der man sich für die nächste Ebene qualifiziert bzw. qualifizieren muss) ist ein Spieler über mehrere Wochen verletzt und am Tag der Rangliste noch immer nicht gesund.
Da aber auch der Letzte der Rangliste eine gewisse Chance hat, bei der nächsten Rangliste dabei sein zu können (wenig Teilnehmer), möchte er zur Rangliste erscheinen und "es versuchen" bzw. eben jedes Einzel nach den ersten Punkten "schenken", um als Teilnehmer (wenn auch Letzter) seine Chancen für die nächste Rangliste zu wahren.
Ich würde mich freuen, Eure Meinungen zu diesem immer wiederkehrenden Thema zu lesen. |
AW: Verletzter Spieler zu Rangliste
Die Verantwortung trägt alleine der Spieler bzw seine Eltern wenn es ein Minderjähriger ist.
Der Veranstalter kann/darf da garnichts machen. Mit dem aufgeben ist grenzwertig. Da bin ich mir nicht sicher ob man wenn man ein Spiel bei 0-1 im ersten Satz oder auch später aufgiubt dann nicht komplett gestrichen wird. Sicherheitshalber eben jedes Spiel ohne große Bewegung durchspielen. Dann hat man nicht aufgegeben sondern eben nur den Möglichkeiten entsprechend gut/schlecht gespielt. Kommt natürlich auf die Art der Verletzung an wieviel Sinn das macht bzw wie riskant das ist. Wenn er sich zb die Spielhand gebrochen oder einen Tennisarm auf der Seite hat und dann mit der anderen Hand spielt, ist das ok. Hatte der eine Verletzung der Wirbelsäule und riskiert mit bloßem rumstehen eine Querschnittlähmung sollte man das lassen. Da gibt es sicher 100 Stufen zwischen wo man dann im Einzelfall überlegen sollte, wie riskant es ist |
AW: Verletzter Spieler zu Rangliste
Bei uns wäre es deutlich wahrscheinlicher, mit einem Attest einen Verfügungsplatz zu bekommen, als nur durch Teilnahme bei Belegen des letzten Platzes.
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AW: Verletzter Spieler zu Rangliste
Sobald ein Spieler auch nur ein Spiel einer Rangliste aufgibt (also nicht spielt), gilt das als Gesamtaufgabe.
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AW: Verletzter Spieler zu Rangliste
Die Verantwortung trägt der Teilnehmen und das könnte sich in bestimmten Fällen auch auswirken:
- Ist der Teilnehmer krank geschrieben, dann ist er verpflichtet sich zu zu verhalten, dass seine baldige Gesundung nicht gefährdet ist. Das kann arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. - Interessante wäre auch die Frage in wie weit die Krankenversicherungsbedingung bei grober Fahrlässigkeit Gelder zurückfordert. |
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