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Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
Hallo! Wenn ich mit Sperrvermerk in der Kreisliga gemeldet werde, kann ich damit im Kreispokal spielen?
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AW: Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
könnte auf den Verband ankommen... im WTTV geht das
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AW: Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
Prima, das wollte ich doch hören!:) von Kreis zu Kreis gibt's da auch keinen Unterschied?
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AW: Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
Dürfte es eigentlich nicht weil man sich da, ja auf Bezirk und Verband weiter qualifiziert.
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AW: Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
Prima, dann klappt das ja, im Bezirk Mittelrhein.
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AW: Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
Geht dann ab 25.05.2017 auch in allen anderen Verbänden (falls es irgendwo bisher nicht erlaubt sein sollte) - die neue bundeseinheitliche Wettspielordnung (hier Abschnitt K5) gilt ja kommende Saison :)
Du darfst halt nicht im Bezirksligapokal spielen sondern ausschließlich Kreisligapokal (diesen aber auf allen Ebenen einschließlich deutscher Pokal der Verbandsklassen). Der SPV gilt für den Pokal genauso wie für die Meisterschaft. |
AW: Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
Interessant ist es, dass man wenn man 2.KK mit SPV spielt im Kreisliga Pokal nicht spielen darf nach der neuen WO.
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AW: Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
Zitat:
Bei uns im Kreis gibt es A-Pokal und B-Pokal; de A-Pokal ist der Kresipokal, wie er auch in der alten WO schon immer drin stand; der B-Pokal ein Zusatzwettbewerb für die 2. und 3. Kreisklasse. Der A-Pokal wird somit in der Praxis nur von KL- und 1.KK-Mannschaften gespielt, aber theoretisch ist er auch für die 2. und 3. KK geöffnet ... insofern sind da nach der neuen WO die SPV-Spieler der 2. und 3. KK nicht ausgeschlossen. |
AW: Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
Zitat:
Zitat:
Das gilt auch für Pokalspielklassen, die nicht bis auf Bundesebene gehen, wenn man also einen Bezirkspokal der 2. Kreisklasse anbieten möchte für den sich die Kreispokalsieger der 2. Kreisklasse qualifizieren, dann sind dort keine Spieler der 3.KK mit SPV spielberechtigt. Es ist aber weiterhin möglich, nicht weiterführende Pokalwettbewerbe auszuschreiben, so gab es in unserem Kreis bspw. einen "Pokal Damen Kreisliga" in dem Spielerinnen aus einer Bezirksligamannschaft gespielt haben (es gibt hierzulande gar keine Damen Kreisliga, unterste Spielklasse ist die Bezirksklasse). Das geht dann natürlich nicht mehr auf Bezirksebene hoch, ist also nicht weiterführend. Das dürfen wir aber weiterhin machen (außer unser Verband würde es verbieten). |
AW: Teilnahme am Kreispokal mit Sperrvermerk
Oha, der versteckt sich wahrlich noch eine Falle in der neuen Formulierung ...
Was hat man sich denn dabei gedacht? In Bezug auf die WTTV-Situation erscheint mir das derzeit "grober Unfug" zu sein - vielleicht passt das ja irgendwie zu Pokalstrukturen in anderen Verbänden ... :( |
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