TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Belag- und Holzkombinationen Wettkampfbereich (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=524)
-   -   Stiga Engery Wood (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=25292)

tt-fanatischer 22.05.2005 12:34

Stiga Engery Wood
 
Ich möchte mir das Holz anschaffen und es mit zwei frichgeklebten Sriver FX spielen.

Welchen Griff würdet ihr da empfehlen. Da ich meistens gerade Griffe gespielt habe interessiert mich natürlich, wie der gerade Griff bei dem Holz ist, wie er sich spielen lässt usw.

Könnt ihr mir was bezüglich Sound sagen.

rob1970 22.05.2005 12:52

AW: Stiga Engery Wood
 
der gerade griff bei diesem holz ist richtig "outstanding", er spielt sich quasi fast von selbst und ist richtig schön gerade, zumal die beiden außenkanten hervorragend parallel sind. der sound des griffes ist sehr gut, ein bißchen hochmittig vielleicht, sonst aber sehr ausgewogen und sicher lauter als ein katzenpupser. Trotzdem würd ich eher den seit neuestem erhältlichen "banana grip" (bananengriff) empfehlen.

Sven M. 22.05.2005 15:56

AW: Stiga Engery Wood
 
Zitat:

Zitat von tt-fanatischer
Ich möchte mir das Holz anschaffen und es mit zwei frichgeklebten Sriver FX spielen.

Welchen Griff würdet ihr da empfehlen. Da ich meistens gerade Griffe gespielt habe interessiert mich natürlich, wie der gerade Griff bei dem Holz ist, wie er sich spielen lässt usw.

Könnt ihr mir was bezüglich Sound sagen.

Sorry, aber so eine "dämliche" Frage habe ich schon lange nicht mehr gesehen.

SpinDevil 22.05.2005 17:28

AW: Stiga Engery Wood
 
Zitat:

Zitat von rob1970
der gerade griff bei diesem holz ist richtig "outstanding", er spielt sich quasi fast von selbst und ist richtig schön gerade, zumal die beiden außenkanten hervorragend parallel sind. der sound des griffes ist sehr gut, ein bißchen hochmittig vielleicht, sonst aber sehr ausgewogen und sicher lauter als ein katzenpupser. Trotzdem würd ich eher den seit neuestem erhältlichen "banana grip" (bananengriff) empfehlen.

Hi there,

der Mann ohne Hirn wieder....

SpinOn

SpinDevil

:gift:

tt-fanatischer 25.05.2005 19:08

AW: Stiga Engery Wood
 
Ich möchte darauf hinweisen, dass beleidigende Äußerungen hier eigentlich nicht her gehören. Wer sich mit dem StGB nicht so gut auskennt der liest sich am besten mal den § 185 StGB "Beleidigung" durch.

Sollten weitere Beleidigungen gegen meine Person hier geschrieben werden, werde ich rechtliche Schritte gegen denjenigen einleiten.

Max 25.05.2005 20:07

AW: Stiga Engery Wood
 
Alles hier ist zum Lachen!

kellenkarle72 25.05.2005 20:58

AW: Stiga Engery Wood
 
Zitat:

Zitat von tt-fanatischer
Ich möchte darauf hinweisen, dass beleidigende Äußerungen hier eigentlich nicht her gehören. Wer sich mit dem StGB nicht so gut auskennt der liest sich am besten mal den § 185 StGB "Beleidigung" durch.

Sollten weitere Beleidigungen gegen meine Person hier geschrieben werden, werde ich rechtliche Schritte gegen denjenigen einleiten.

ui,ui,ui...jetzt fährst du aber scharfe geschüzte auf!!!
aber macht nix,denn in meiner signatur bin ich der "sharpshooter"!!!!yeah! :p

p.s.:hab ne gute rechtschutzversicherung!also vorsicht!!! :p :p :p

Nacki 25.05.2005 21:17

AW: Stiga Engery Wood
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von tt-fanatischer
Könnt ihr mir was bezüglich Sound sagen.

:)

Intaktes Energy Wood mit Griff Legend, Kantenband unten um den Griff aufgewickelt mach folgende Geräusche.

Sound1 =
geklopft und mit Ball getippt auf blankem Holz

Sound2 =
"geschnippelt" angespielt mit jeweils nur aufgelegtem MarkVGps (max/rot) und MarkV (2.0/schwarz) bei mittlerer Klebeschicht.

Alles klar? ;)

tt-fanatischer 26.05.2005 17:41

AW: Stiga Engery Wood
 
Ich glaube ich kenne meine Rechte sehr sehr gut als Polizeibeamter, da brauche ich keinen Nachhilfeunterricht von dir.

Wie gesagt wenn du den Gesetzestext kennen würdest, könntest du mir vielleicht folgen.

Ach ja wollte ja den Gesetztestext mal für dich zitieren:

"Die Beleidigung weird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Als Tatbestandsmerkmal für deine Äußerung würde gem. der Bundesgerichtshofsentscheidung zutreffen:
"Die Beleidigung ist ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre eines anderen Menschen durch vorsätzlich Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung."

Hierunter fällt eindeutig deine mir gegenüber gebrachte Beleidigung.

Bow 26.05.2005 18:38

AW: Stiga Engery Wood
 
Zitat:

Zitat von tt-fanatischer
...

Ja die Polizei, Dein Freund und Helfer...:)
Ich habe gehört, es soll Nachbarn geben, die beschneiden ihre Hecke und Bäume mit Lineal. Aber nicht, weil sie Spaß dran haben ;)


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:39 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77