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Hig 26.03.2017 18:21

Frage zu Abstiegsregeln
 
Beispiel: 10er-Staffel, 1 Absteiger aus der eigenen Liga, 1 Absteiger von oben, 1 Aufsteiger von unten. Nun verzichtet der Erste und auch alle folgenden Mannschaften auf den Aufstieg.
Hinzu kommen von "oberen Klassen" noch zwei weitere Teams, die "zurückmelden".
Meine FRAGE: Kann die Staffel zur neuen Saison auf 13 Teams aufgestockt werden oder gibt es weitere Absteiger (es war ja nur 1 Abst. vorgesehen) ??

Zusätzliche Frage: Gilt für Relegaton bzw. die neue Mannschaftsmeldung schon die neue Wettspielordnung?? Diese gilt doch erst ab 25.Mai 2017.

Chris Kratzenstein 26.03.2017 19:31

AW: Frage zu Abstiegsregeln
 
Wieder eine Frage die wohl nur der Thüringer Verband beantworten kann. Das kann in den Verbänden nämlich unterschiedlich geregelt sein.
Die neue WO gilt definitiv nicht vor dem 25.5.. Also wird sie auch nicht angewendet!! Wenn doch ist dies falsch!

Wir hatten im TTVWH mal eine 14er Landesliga auf Grund einer von Dir beschriebenen Situation. Aber wie gesagt wie das bei Euch geregelt ist keine Ahnung.

masl83 27.03.2017 18:03

AW: Frage zu Abstiegsregeln
 
Das ist wie Chris schon geschrieben hat abhängig vom Verband.

Nur so als Beispiel: Im SBTTV gilt aktuell noch: Wer zurückmeldet, bekommt nur dann ein Platz, wenn eine normale Durchführung der Runde noch möglich ist. So wird das zumindest gehandhabt. Was "normal" bedeutet, entscheidet hier in der Regel wohl die zuständige Stelle. Es besteht also beim zurückmelden kein Anspruch auf einen Platz in der unteren Liga.
Wenn also eine Durchführung mit 13 Mannschaft noch möglich ist, ist das denkbar. Wenn nicht, könnte eine Mannschft, die zurückgemeldet hat, auch eine weitere Liga darunter eingereiht werden.

Ich hoffe mal ich habe jetzt nichts Falsches geschrieben, aber so habe ich das vorletzte Woche von Verbandsseite vernommen bzw. verstanden.

Heinzi the Oberboss 28.03.2017 02:35

AW: Frage zu Abstiegsregeln
 
Hab mal kurz in die Auf- und Abstiegsregelung des Thüringer Verbands reingeschaut, da wird ein solcher Fall gar nicht abgedeckt. Vielleicht steht was dazu in eurer Wettspielordnung, keine Ahnung.

Weitere Absteiger darf es aber eigentlich nicht geben, da diese Mannschaften nicht als mögliche Absteiger genannt werden.

Ein freiwilliger Abstieg aus der Oberliga oder höher in eine Verbandsspielklasse bedarf immer des Einverständnisses des jeweiligen Verbandes, da gibt es imho nur zwei Möglichkeiten wie man das handhaben kann: Die Sollstärke überschreiten oder den Abstieg verbieten.

Im WTTV ist es beispielsweise so geregelt, dass sowohl bei den Damen als auch den Herren maximal zwei Mannschaften derart freiwillig "zurückmelden" dürfen, jede weitere hat Pech gehabt und wird komplett gestrichen - kann also in der 3. Kreisklasse neu anfangen (oder muss den freiwilligen Abstieg widerrufen und in der Liga auf Bundesebene bleiben). Bei den Herren werden dafür extra zwei Plätze in der NRW-Liga vorgehalten, die bei Nicht-Zurückmeldung aus oberen Ligen durch Anwartschaft 1 und 2 eingenommen werden, bei den Damen wird eine Überschreitung der Sollstärke von 10 auf 11 in Kauf genommen.

Zitat:

Zitat von Hig (Beitrag 2828240)
Zusätzliche Frage: Gilt für Relegaton bzw. die neue Mannschaftsmeldung schon die neue Wettspielordnung?? Diese gilt doch erst ab 25.Mai 2017.

Das ist eine interessante Frage. Der Austragungsmodus von Entscheidungsspielen ist in G 4 der neuen Wettspielordnung ja vorgegeben, wenn da ein Verband jetzt was komisches anderes bisher gemacht hat kann man das ja nicht mitten in der Relegation an die neuen Regeln anpassen... gäbe ja total das Chaos :D

Die Mannschaftsmeldung für die Saison 2017/2018 erfolgt ja auf jeden Fall erst nach dem 25. Mai und fällt damit unter die neue Wettspielordnung.

Für die Relegationspiele an sich gilt der Tag des Spiels, ab dem 25. Mai falls danach noch ein Spiel sein sollte darf man imho z.B. noch Spieler nachmelden auch wenn das vorher im zuständigen Verband nicht erlaubt war.


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