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chips 14.06.2005 10:12

Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
:?: Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Auswirkung eines Vereinsaustritts eines Stammspielers. Wenn ein Stammspieler nach der Mannschaftsmeldung, jedoch bevor die Runde los geht, aus dem Verein austritt, verliert er gemäß Wettspielordnung des DTTB die Spielberechtigung für diesen Verein. Muss dann ein weiterer Spieler , z.B. aus einer nachfolgenden Mannschaft, nachgemeldet werden, wenn die Sollstärke sonst nicht mehr erreicht wird? Ich habe dazu in der Wettspielordnung nichts gefunden.
Gruß,
Chips :?:

Dieterkuhn 14.06.2005 10:36

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
bin mir nicht 100% sicher, aber ich denke man bleibt bei einem austritt bis zum ende des jahres mitglied, also bis zur rückrunde, wo dann sowieso umgestellt werden muss.

es würde helfen wenn du deinen landesverband hinschreibst, da die regeln doch tw stark sich unterscheiden

DerJochen 14.06.2005 10:42

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
Zitat:

Zitat von Dieterkuhn
bin mir nicht 100% sicher, aber ich denke man bleibt bei einem austritt bis zum ende des jahres mitglied, also bis zur rückrunde, wo dann sowieso umgestellt werden muss.

So ist es bei uns auch. Aber das kann ja von Verein zu Verein variieren.
Aber eigentlich ist es ja auch egal. Einen Austritt bemerkt doch eh keiner der Offiziellen und irgendwer muss sich eh festspielen. Also ich persönlich würde mir da keine Gedanken machen. Wenn die Aufstellung genehmigt ist, gilt sie bis zur Rückrunde, sofern keiner eurer Konkurenten Einspruch einlegt (was aber auch nur bis Saisonbeginn möglich ist).

Noppenklopper 14.06.2005 11:30

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
Entscheidend ist tatsächlich das Datum, zu dem das Mitglied austritt. Zu diesem Datum erlischt die Spielberechtigung und auch dann fällt die Zahl der Stammspieler erst unter die Sollstärke. Also muss auch erst dann einer nachrücken.

DeBiBa 14.06.2005 18:32

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
Zitat:

Zitat von DerJochen
... und irgendwer muss sich eh festspielen. Also ich persönlich würde mir da keine Gedanken machen.

Ein "Festspielen" gibt es nicht! Man verliert nur die Spielberechtigung in der unteren Klasse.

Ich warne jedoch davor, einen beliebigen Spieler so oft einzusetzen, dass er sich "festspielt". Wenn der aus dem Verein ausgetretene Spieler zum 5. Mal in Folge nicht mitgespielt hat, rückt nämlich automatisch Brett 1 der nächst tieferen Mannschaft nach (Ausnahme der Spieler hat einen Sperrvermerk). Dabei spielt es keine Rolle, ob sich Brett 2, 3, 4 oder wer auch immer bereits "festgespielt" hat. Dann rücken nämlich 2 Spieler (der "Festgespielte" und Brett 1 der tieferen Mannschaft) auf und die Mannschaft "spielt" zu siebt.

Harburger Arroganz 14.06.2005 19:22

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
ALLES, aber auch alles zuvor beschriebene ist von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich...

TGO 14.06.2005 22:15

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
Bei uns im TTVB(Brandenburg) ist es so, dass wenn ein Stammspieler 5x in Folge nicht antritt, muss ein Spieler bei der Mannschaft nachgemeldet werden. In der Regel ist es die Nurmmer 1. der nächstfolgenden Mannschaft.

Harburger Arroganz 15.06.2005 00:07

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
Diese Regelung gibt es im HaTTV nicht, gab es aber vor zig jahren mal

Noppenklopper 15.06.2005 07:30

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
Zitat:

Zitat von Harburger Arroganz
ALLES, aber auch alles zuvor beschriebene ist von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich...

Falsch. Dass ein Mitglied, dass seine Mitgliedschaft kündigt, bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung Mitglied bleibt, ist überall in Deutschland so. Das ist Privatrecht. Da mischt sich der Landesverband nicht ein.

Harburger Arroganz 15.06.2005 09:08

AW: Vereinsaustritt eines Stammspielers
 
OK, OK, geb` mich geschlagen...
Dann alles, was die WO des betr. Landesverbandes betrifft.
So z.B. das Aufrücken nach 5maligem Nichtantreten


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