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Dr. Neubauer - Fan 22.08.2005 22:28

hartz4 und Ausbildung???
 
Hy Leute,

ich hätte da ma ne Frage...

Ein Kumpel von mir meint, dass er, wenn er 18 wird, trotz Ausbildung 331€ als "Hartz 4" Geld bekommt...Das hat er irgendwo aufgeschnappt und nun will er das unbedingt machen, aber ich denke mal, dass es nicht geht, weil er ja in ner Ausbildung ist, und er ja nicht arbeitslos ist!!! Oder seh ich das falsch??

Schreibt bitte, wenn es euch ähnlich ging, oder wenn ihr Bekannte/Freunde/Verwandte habt, die das Problem haben oder es so gemacht haben!

DANKE IM VORRAUS

MfG Luminarc

Toni Hold - Fan 22.08.2005 23:24

AW: hartz4 und Ausbildung???
 
Zitat:

Zitat von Dr. Neubauer - Fan
Hy Leute,

ich hätte da ma ne Frage...

Ein Kumpel von mir meint, dass er, wenn er 18 wird, trotz Ausbildung 331€ als "Hartz 4" Geld bekommt...Das hat er irgendwo aufgeschnappt und nun will er das unbedingt machen, aber ich denke mal, dass es nicht geht, weil er ja in ner Ausbildung ist, und er ja nicht arbeitslos ist!!! Oder seh ich das falsch??

Schreibt bitte, wenn es euch ähnlich ging, oder wenn ihr Bekannte/Freunde/Verwandte habt, die das Problem haben oder es so gemacht haben!

DANKE IM VORRAUS

MfG Luminarc

Kann eigentlich nicht sein, da er ja damit ein beim Arbeitsamt gemeldetes Beschäftigungsverhältnis eingeht.

mfg

hans-claus 23.08.2005 06:31

AW: hartz4 und Ausbildung???
 
Das ALG II (landläufig "Hartz IV") stellt keine eigentliche Leistung aus der Arbeitslosenversicherung dar, sondern ist das Instrument der sogenannten Grundsicherung (früher Sozialhilfe). Diese beträgt z. Zt. 345/331 € (West/Ost) + Übernahme der angemessenen Miet- und Heizkosten.
Wenn der Kumpel von Dr.-Neubauer-Fan also eine Ausbildungsvergütung von z.B. 250 € im ersten Ausbildungsjahr erhält, so kann er ergänzend zu der Ausbildungsvergütung ALG II beantragen. Hat er eine eigene Wohnung, so erhält er dann von der "Hartz IV-Stelle" (ARGE bzw. optierender Kommune) den Differenzbetrag zu den 345/331 € sowie seine Miet- und Heizkosten (nicht aber Strom-, Wasser-, Gaskosten etc.) zusätzlich zu seiner Ausbildungsvergütung.

Alles klar?

Grüße
hans-claus

Nachtrag: Voraussetzung dafür ist allerdings, dass seine Eltern nicht in der Lage sind, diese Differenzkosten selbst zu tragen (was i.d.R. bedeutet, dass sie selbst ALG II-Empfänger sind), da sie während der Erstausbildung unterhaltsverpflichtet sind. Ebenso muss zunächst bei der lokalen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Bundes-Ausbildungs-Beihilfe (BAB) gestellt werden. Ein eventueller Anspruch auf BAB wird bei der Berechnung des ALG II-Anspruchs einbezogen; auch das Kindergeld.

Dr. Neubauer - Fan 23.08.2005 11:31

AW: hartz4 und Ausbildung???
 
Alles klar, danke für den informativen Beitrag!!!

MfG Luminarc

Bow 23.08.2005 13:19

AW: hartz4 und Ausbildung???
 
Wobei ich erstmal BAB beantragen würde, das ist die eigentliche Unterstützung für in der Ausbildung befindliche Jugendliche und u.U. bekommt man da ganz gute Summen...


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