TT-NEWS Tischtennis Forum

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-   -   Einführung Videobeweis im Tischtennis wie im Fußball und Tennis (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=277465)

JoKo 15.08.2016 13:15

Videobeweis
 
Anlässlich des Punktes zum Matchball der Damen gegen Japan bei den Olympischen Spielen fiel das Wort Videobeweis. Was wäre, wenn es den im Tischtennis gäbe? Die Filme von den Spielen zeigen, dass dann mindestens jeder zweite Aufschlag beanstandet werden könnte.

Fritz the Cat 15.08.2016 13:47

AW: Videobeweis
 
An dem fortgesetzten Jammern der oft laienhaften Kommentare im Fernsehen und auch teilweise im Stream ob der Dauer der Spiele (Delling sinngemäß:"Und wir dachten, daß bereits der eine Ballwechsel schon ausreicht") ist dieses Mittel sicherlich nicht spielflußfördernd.

Außerdem nimmt es dem TT eine wesentliche Facette: Die eigentlich obligatorische Chance FAIR zu handeln. Auch wenn das Verhalten der Japaner da eine andere Sprache spricht. Mal sehen, ob sich das heute Abend fortsetzt ...

Vielleicht ein weiteres Beispiel, in dem der Ehrgeiz die Fairness besiegt?

Xeb 16.08.2016 12:18

AW: Videobeweis
 
Ich halte Tischtennis doch für sehr gut überschaubar für den Schiedsrichter. Deshalb denke ich nicht, dass ein Videobeweis notwendig ist.
Bei Spielen, in denen ein Videobeweis zum Einsatz kommen könnte, geht es meiner Meinung nach sehr Fair zu und es gibt genug Schiedsrichter, die alles was passiert überblicken können und hoffentlich auch gemäß den Regeln agieren. Ich denen wenigen vlt unstimmigen entscheidungen hat man dann halt einfach mal Pech.

Zuni 16.08.2016 21:21

AW: Videobeweis
 
Abseits von Aufschlägen sehe ich keinerlei Begründung für einen Videobeweis. Einerseits ist fast alles einwandfrei einsehbar und es gibt ja auch fast keine Fehlentscheidungen und zudem ist TT mit der fairste Sport überhaupt wodurch sich der Videobeweis erübrigt. Und was Angaben betrifft so denke ich, dass er in anderen Sportarten für andere Probleme geschaffen wurde als sie leicht falsche Angaben im Tischtennis darstellen.

Darüber hinaus sollte man bedenken, dass Kameras auch nie den perfekten Winkel haben können wodurch das Video bei Angaben auch immer Teil einer Interpretation wäre (also ebenfalls subjektiv und nicht objektiv !) wäre wodurch es zu kaum einem Unterschied kommen dürfte. Denn wenn die Schiedsrichter etwas gegen falsche Angaben / die Angaben wie sie dezeit gespielt werden unternehmen wollten könnten sie das derzeit problemlos machen indem sie einfach sagen, dass sie nicht zweifelsfrei die Korrektheit der Angabe einschätzen konnten und sie abzählen....

pibach 16.08.2016 22:19

AW: Videobeweis
 
Wie hatte denn der Oberschiedsrichter bei Han Yings Kantenball entschieden? Ohne Video?

Lrephcsak 17.08.2016 03:22

AW: Videobeweis
 
Der OSR hat da normalerweise gar nichts zu entscheiden (abgesehen davon, den Protest zurückzuweisen), denn es gilt die Internationale Regel B 3.3.2:

Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter [...] eingelegt werden.

D.h.: Es zählt allein, was der SR (bzw. auf der Seite des Assistenten der SRA) gesehen hat, denn das Erkennen, wo der Ball die Kante berührt hat, ist eine klassische Tatsachenentscheidung.

Einzig und allein wenn der SRaT gesagt hätte: "Der Ball hat den Tisch an der Seite berührt, damit hat der Spieler einen korrekten Schlag gemacht und einen Punkt erzielt." hätte der OSR diese falsche Regelauslegung des SRaT korrigieren können - doch ich bezweifel doch arg, daß es so gewesen ist ;-)

pibach 17.08.2016 13:11

AW: Videobeweis
 
Und was ist, wenn der/die Schiedsrichter sich unsicher sind bzw. sich nicht einigen? Und im Falle eines "Einspruchs"? Sowas geht dann wohl regeltechnisch gar nicht.

mithardemb 17.08.2016 20:06

AW: Videobeweis
 
Wenn ich mir mal die Regeln bei ittf.com ansehen dann würde ich sagen:

Es gibt einen Schiedsrichter und einen Schiedsrichterassistenten. Entscheiden tut letztendlich der Schiedsrichter.

In den Regeln kommt die "Unsicherheit" nur bei der Richtigkeit des Aufschlags vor. In der Praxis wird man dann wohl fragen ob der Assistent sich sicher ist. Aber der letztendlich muss der Schiedsrichter eine Entscheidung treffen, auch wenn er sch nicht sicher ist.

User 17544 18.08.2016 14:06

AW: Videobeweis
 
Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 2771586)
Es gibt einen Schiedsrichter und einen Schiedsrichterassistenten. Entscheiden tut letztendlich der Schiedsrichter.

Nicht ganz.

Der Schiedsrichterassitent entscheidet über einige Dinge, z.B. die Bewertung eines Aufschlags, eigenständig. Eine von ihm getroffene Entscheidung kann auch vom Schiedsrichter nicht zurückgenommen werden.

Uneinigkeiten gibt es da nicht. Kein Schiedsrichter und kein Schiedsrichterassistent würde je auf die Idee kommen über die Entscheidung des jeweiligen anderen zu diskutieren.

Wie Lrephcsak schon schrieb, ist die einzige Ausnahme die, dass die Entscheidung aus Gründen getroffen wurde, die den Regeln widersprechen. Dann kann der benachteiligte Spieler oder Betreuer beim OSR Einspruch einlegen, der eine solche Entscheidung dann widerrufen kann.

mithardemb 18.08.2016 22:22

AW: Videobeweis
 
Zitat:

Zitat von Brett13 (Beitrag 2772025)
Nicht ganz.

Der Schiedsrichterassitent entscheidet über einige Dinge, z.B. die Bewertung eines Aufschlags, eigenständig. Eine von ihm getroffene Entscheidung kann auch vom Schiedsrichter nicht zurückgenommen werden.

In den Regeln steht lediglich dass er ihn unterstützt. Dass er in einem theoretischen Streitfall die Entscheidung durchsetzten kann ist da nicht zu finden.

Zitat:

Deutscher Tischtennisbund - Internationale
Tischtennisregeln A
5.12 Der Schiedsrichter-Assistent ist die Person, die dafür eingesetzt wurde, den Schiedsrichter mit bestimmten Entscheidungen zu unterstützen
Zitat:

ITTF Handbook (as of March 2016)

2.05.12 The assistant umpire is the person appointed to assist the umpire with certain decisions.
Bei der Bewertung des Aufschlags wird es speziell beim Vorhandaufschlag selten zu unterschiedlichen Ansichten kommen, da ja nur einer von beiden direkte Sicht hat.


Zitat:

Uneinigkeiten gibt es da nicht. Kein Schiedsrichter und kein Schiedsrichterassistent würde je auf die Idee kommen über die Entscheidung des jeweiligen anderen zu diskutieren.

Zitat:

Wie Lrephcsak schon schrieb, ist die einzige Ausnahme die, dass die Entscheidung aus Gründen getroffen wurde, die den Regeln widersprechen. Dann kann der benachteiligte Spieler oder Betreuer beim OSR Einspruch einlegen, der eine solche Entscheidung dann widerrufen kann.
Das seht in den Regeln so, aber ich habe durchaus schon erlebt, dass der OSR auch bei anderen Gelegenheiten angerufen wurde. 1989 in Dortmund z.B. wurde einem der Chinesen der Aufschlag abgezählt. Der forderte den Austausch des Schiedsrichters beim Oberschiedsrichter und hat sich damit sogar durchsetzen können.


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