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Witzfigur 20.09.2005 15:39

Genehmigung der Mannschaftsaufstellungen
 
Im Kreis Osnabrück-Land hatte der TSV W. dem Staffelleiter (Kreissportwart) rechtzeitig die Mannschaftsmeldeformulare übersandt. Auf der Staffelsitzung wurde die Aufstellung der 1. u. 2. Herren des Vereins (beide in einer Klasse) genehmigt.
Nunmehr hat entsprechend E i.f der AB des TTVN offenbar ein Verein gegen die genehmigte Aufstellung Einspruch eingelegt. Der Staffelleiter informierte den Verein TSV W kurz und knapp über diesen Einspruch. Der Verein erhielt trotz mehrfacher Aufforderung keine Kopie dieses Einspruchs, weiß also bis heute nicht, wer den Einspruch eingelegt hat!
Der Staffelleiter (Kreissportwart) und der Sportausschuß handelten sofort. Die Spieler 1-4 der 2. Mannschaft erhielten einen Sperrvermerk. Spieler Nr. 4 ist allerdings ein Jugendersatzspieler, der ja in keiner höheren Mannschaft spielen darf. Der Sperrvermerk für ihn ist allein aus diesem Grund ein "Witz".
Gleichwohl hatte der Verein TSV W. keine Möglichkeit der Überprüfung, ob der Einspruch überhaupt von einem dazu Berechtigten eingelegt worden ist.
Ist solch ein Verfahren rechtens? Meines Erachtens ist bei Eingang eines solchen Einspruchs dem betroffenen Verein "rechtliches Gehör" zu wenden. Er muß die Möglichkeit der Überprüfung und der Stellungnahme haben.
Wer hat bereits ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann zu diesem Problem etwas konkretes sagen?
Wie soll sich der Verein TSV W. nunmehr verhalten?


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