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Flocke 06.10.2005 12:15

WTTV Spielerlisten
 
Hallo Leute,

mich würde folgendes interessieren bzw. da noch einmal Rat einholen:

Habe jetzt seid 1,5 Jahren nicht mehr gespielt und bin auch seid ca 1 Jahr bei meinem alten Verein ganz abgemeldet.

Gibt es irgendwo Listen, wo man sehen kann, ob man noch irgendwo aufgeführt ist, bzw. was ist jetzt bei einem Wechsel zu tun?
Ist wegen des Abmeldens und der (doch recht kurzen) Pause eine erneute Erstspielberechtigung erforderlich oder liegt das noch im Rahmen. Und wenn ja, wie ist das dann ggf. mit einer Ablöse?


Danke&Grüße


Flocke

Flocke 06.10.2005 12:16

AW: WTTV Spielerlisten
 
Achja und Zusatz: Kann ich noch für Hinrunde nachgemeldet werden?

Fastest115 06.10.2005 12:45

AW: WTTV Spielerlisten
 
Zitat:

Zitat von Flocke
Achja und Zusatz: Kann ich noch für Hinrunde nachgemeldet werden?

Guter Rat: Frag direkt beim WTTV an der kann den Fall dann direkt prüfen....

Da spielen soviele Dinge mit rein...

wie:

Stehst du noch auf der Spielerliste.
Wann hat dein alter Verein dich abgemeldet(wenn er es hat)
Ab wann warst du nicht mehr Mitglied(also wann wurde die Kündigung der Mitgliedschaft wirksam nicht wann hast du sie abgegeben oder warst nicht mehr da)
Meines Wissens ist ein Neuantrag ohne Einhaltung der Wechseltermine erst nach 2 Jahren möglich->Erst zur Rückrunde und ein Wechsel der Spielberechtigung muß bis zum 31.10. erfolgen

Flocke 06.10.2005 13:34

AW: WTTV Spielerlisten
 
Ah, na dann probier ich´s mal beim WTTV, danke dir :)

Vektor 07.10.2005 21:13

AW: WTTV Spielerlisten
 
Zitat:

Zitat von Fastest115
Meines Wissens ist ein Neuantrag ohne Einhaltung der Wechseltermine erst nach 2 Jahren möglich

Stimmt nicht ganz, in B7 der WO steht
"Ein Antrag auf Wiederaufleben der Spielberechtigung nach Ablauf von einem Jahr kommt einem Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung gleich."

Wenn Flockes alter Verein also nach seiner Vereinsabmeldung ordnungsgemäß beim WTTV die Löschung der Spielberechtigung hat vornehmen lassen, so kann genau 1 Jahr später eine sofortige Spielberchtigung beantragt werden.

Zudem gilt speziell im WTTV:
"Ein Antrag auf Wiederaufleben der Spielberechtigung nach Ablauf von zwei Jahren nach dem letzten Einsatz als Stamm- oder Ersatzspieler in einem Mannschaftsmeisterschafts- oder Pokalspiel kommt einem Antrag auf Ersterteilung einer Spielberechtigung gleich."

Das heißt, selbt wenn man noch auf der Liste (und sogar in Mannschaftsmeldebögen) beim alten Verein steht, kann man in so einem Fall direkt wechseln (was etwas eigenartig ist, da der WTTV die Voraussetzung ja gar nicht ohne großen Aufwand kontrollieren kann) - zudem frage ich mich, welches Formuklar hier zu verwenden ist ...

Fastest115 07.10.2005 21:32

AW: WTTV Spielerlisten
 
Formular: Ersterteilung.
Aber hier hat er ja keine 2 Jahre nicht gespielt sondern nur 1,5 oder hab ich da was falsch gelesen????

Also: Wenn der Verein das nicht gelöscht hat dann 2 Jahre sonsr 1 Jahr

Aber wie gesagt in solchen Fällen: WTTV direkt fragen

Du siehst ja viele Wenn und aber

Vektor 07.10.2005 21:40

AW: WTTV Spielerlisten
 
Zitat:

Zitat von Fastest115
Formular: Ersterteilung.

Darin wir aber der bisherige Verein gar nicht erwähnt und es ist auch kein Exemplar an diesen zu senden!
Es kann damit sehr schnell passieren, adss ein Spieler plötzlich bei beiden Vereinen auf der Liste steht.

Zitat:

Aber hier hat er ja keine 2 Jahre nicht gespielt sondern nur 1,5 oder hab ich da was falsch gelesen????
Klar, der Paragraph zieh für Flocke derzeit nicht. Es war als Antwort auf deine Erwähnung der "2 Jahre" gedacht.

Flocke 08.10.2005 20:01

AW: WTTV Spielerlisten
 
Vergesst es alles, mein alter Verein hat mich als aktiver gelassen, was ja noch nicht einmal rechtmäßig ist....

Fastest115 08.10.2005 20:25

AW: WTTV Spielerlisten
 
Zitat:

Zitat von Flocke
Vergesst es alles, mein alter Verein hat mich als aktiver gelassen, was ja noch nicht einmal rechtmäßig ist....

Kommt drauf an. zu welchem Termin hast du denn deine Mitgliedschaft gekündigt??? also tag der Kündigung + Frist. ZB in einem Verein den ich kenne kann man immer nur bis 30.06. zum Jahresende Kündigen also zb. wenn du heute kündigen würdest, wäre deine Mitgliedschaft erst zum 31.12.2006 Erloschen also in 14 Monaten


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