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Strafgeldregelungen
Wir haben gerade einen Gebührenbescheid bekommen. 25,- € Strafe, weil wir nur mit 5 Leuten zum Punktspiel angetreten sind. Spielklasse ist Bezirksliga. Ich dachte bisher, dass man auch mit 5 Leuten antreten darf und nicht wie früher, den sechsten Spieler nur hinschreibt, um Strafgelder zu vermeiden. Definitiv weiß ich, dass es auf Kreisebene erlaubt ist – ohne Strafgelder – auch mit 4 oder 5 Leuten anzutreten. Wir spielen im SH-Verband.
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WO I 5.9
Bei uns in Bayern sogar 30 € ab Bezirksebene, auf Kreisebene 0 € |
AW: Strafgeldregelungen
Regelt jeder Verband anders.
Spieler aufschreiben der nicht da ist, ist ein Verstoß gegen die WO und wird mit 0:9-Wertung (und i.A. noch ein hohes Strafgeld dazu) geahndet, ist also keine Alternative. Unvollständiges Antreten kostet eine weitaus niedrigere Strafe bzw kann auch ganz darauf verzichtet werden (im WTTV darf die unterste Mannschaft zb kostenlos unvollständig antreten). In eurer Wettspielordnung (wenn mit SH Schleswig-Holstein gemeint ist) steht: Zitat:
Zitat:
Ganz oben der Link zum pdf: http://ttvsh.tischtennislive.de/Expo....aspx?ID=15152 Also keine Ahnung wie man da auf 25 Euro Strafe kommt, sollten auf Bezirksebene 11 Euro sein. Und Kreis kostet bei euch auch. |
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@ Egon Balder
Wenn du da nur einen sechsten dazu schreibst, der gar nicht da war und jemand verplappert sich mal, dann hast du ein viel größeres Problem als nur 25 Euro... |
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Noch interessanter(für beide Mannschaften) ist es, wenn der Staffelleiter in der Zeitung liest, dass Mannschaft A unvollständig antreten musste und im Spielbericht 6 Spieler aufgeführt sind. Oder wenn er im Forum liest, dass Mannschaft A wegen personeller Probleme leider nicht antreten konnte, er aber einen vollständig ausgefüllten Spielbericht erhält (vor einigen Jahren geschehen).
Gruss Hdd |
AW: Strafgeldregelungen
Zitat:
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Eine Mannschaft bekommt keine Leute zusammen. Nur der Mannschaft Führer fährt hin und füllt den Spielbericht aus.
Dummerweise wird einer drr Spieler 60 km weiter zum Zeitpunkt des Spiels im Kino gesehen. Wegen Fälschung des spielberichts 0-9 gegen beide über 100 Euro Strafe ubd beide die unterschrieben haben für 6 spiele gesperrt. |
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Wettspielordnung des DTTB, G 7.2.2:
Eine Mannschaft, die nachweislich das Ergebnis eines Mannschaftskampfes zum Zwecke der Begünstigung und/oder Benachteiligung anderer Mannschaften in nicht korrekter Weise beeinflusst, darf von der zuständigen Stelle aus der Spielklasse gestrichen werden. |
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Naja also Wettbewerbsverzerrung liegt ja dann nicht wirklich vor, das Spiel geht ja in beiden Fällen an dieselbe Mannschaft, ob die Gegner jetzt nicht antreten oder als Verlierer aufgeschrieben werden bzw ob ein nicht anwesender Spieler als verlierend aufgeschrieben wird oder nicht da ist.
Andere Mannschaften haben dadurch also weder Vor- noch Nachteile. Ist doch dann "nur" vorsätzliche Fälschung des Spielberichts und die entsprechend damit verbundenen Konsequenzen oder? In punkto Wettbewerbsverzerrung fände ich interessant wie weit man das fassen kann. Als Beispiel spielen zwei befreundete Vereine in derselben Spielklasse, die eine Mannschaft ist safe im Mittelfeld und die andere spielt gegen den Abstieg - jetzt lässt die Mittelfeldmannschaft die andere in der Rückrunde absichtlich gewinnen indem man obwohl es nicht nötig war mit Ersatz antritt, Doppel abschenkt etc. Ein anderer Verein steigt dadurch ab. Wenn man denen das jetzt nachweisen kann wäre das ja Wettbewerbsverzerrung... |
AW: Strafgeldregelungen
Ja richtig aber der Nachweis ist schwer.
Anders hätte es in dem von mir geschilderten Fall sein können. Da wurde nämlich ein 9-7 aufgeschrieben statt das kampflose 9-0. Und das hätte am Ende bei punktgleichheit im spielverhältnis entscheidend sein können. Da hatte dsp Einwand schon greifen können. |
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