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Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
Spielbeginn für Mannschaftsspiele:
In der neuen WO steht unter Punkt G5.2 folgendes: Zitat:
Meine Erfahrung ist, dass gerade die Jugendspieler*innen und deren Eltern froh sind am Samstagvormittag an die Tische zu dürfen. So ist der halbe Tag für weitere Veranstaltungen privater Natur frei. Auch die Teilnahme an Erwachsenenspielen, die in der Regel am Nachmittag stattfinden, ist so möglich. Wie steht ihr zu diesem Thema? Welche Vor- bzw. Nachteile sprechen für/ gegen Mannschaftsspiele am Samstagvormittag? Viele Grüße Andre Schultz. |
AW: Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
Sollte man in der WO durch den Verband regeln, der dies ja auch darf. Bei der Jugend sollte 10 Uhr schon möglich sein Samstags. Bei uns steht da schon immer drin nur mit Einverständnis der Gegner vor 14 Uhr (kommt wohl noch von den alten Ladenöffnungszeiten Samstags). Ist jetzt im Zuge der WO aufgekommen und wird für die kommende Saison sicher einen Antrag auf Änderung geben.
Speziell bei Doppelspielen in den obersten Jugendligen ist ohne einen früheren Beginn das gar nicht machbar. Vermutlich ist das einfach nur durchgerutscht. Stell doch als Verein den entsprechenden Antrag. Ich bin mir sicher, dass dies positiv gesehen wird und die WO dann an die Praxis angepasst wird. Für alle gilt eben das 12 Uhr, da der DTTB sicher keine Spiele vor 12 am Samstag will in seinen Ligen. Und die Verbände können dann davon abweichen. |
AW: Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
Zitat:
Wie sind die Formulierungen in den anderen Verbänden diesbezüglich? Gibt es überhaupt schon Überlegungen dazu oder fällt das jetzt allen auf die Füße und muss nachträglich durchdacht und geregelt werden? Zitat:
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AW: Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
Dann hast Du ja die Antwort wie es im TTVWH aktuell ist (und eben auch schon vorher war ohne dass es aufgefallen ist). Wenn Du willst suche ich Dir auch die genaue Formulierung raus. Wird aber wie gesagt zum kommenden Jahr vermutlich angepasst werden und die Praxis ist seit Jahren für den Jugendbereich anders und bleibt es auch diese Saison.
Ich glaube die Vereine wären ganz verwundert wenn man ihnen jetzt sagt, dass sie dies eigentlich seit Jahren nicht einfach so angeben dürfen ohne Zustimmung des Gegners ;). |
AW: Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
Im wttv gilt auf verbandsebene
Herren Damen SA 1730 1800 1830 so 1000 1100 ohne zustimmung Jugend SA 1400 1430 1500 so 1000 oder 1100. Bezirke und Kreise können es für ihre Klassen festlegen |
AW: Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
Zitat:
Mich würde dann natürlich die neue Formulierung interessieren. Die gibt es aber wohl noch nicht?! @ fastest115: Vielen Dank, kannst du vielleicht auch ein Beispiel aus deinem Bezirk/ Kreis raussuchen, am besten mit Formulierung aus der WO/ Bestimmung? Ein Link würde mir auch reichen! |
AW: Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
Nein die gibt es noch nicht. Der Antrag muss bei uns im November eingereicht werden ;).
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AW: Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
In Niedersachsen ist dieser Sachverhalt wie folgt formuliert:
"Im Zuständigkeitsbereich des TTVN beginnen die Mannschaftskämpfe in der Regel samstags zwischen 10.00 Uhr und 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr. Mannschaftskämpfe an Wochentagen beginnen in der Regel zwischen 17.00 Uhr und 20.30 Uhr." Eine Formulierung, einvernehmlich mit dem Gegner auch zu anderen Anfangszeiten zu beginnen, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, auch wenn das sicherlich in der Praxis so gehandhabt wird. |
AW: Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
Zitat:
2. Anfangszeiten Folgende Spieltage und Anfangszeiten sind verbindlich: Nachwuchs: Samstag: 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr verbindlich 15:15 Uhr bis 16:00 Uhr (nach Wahl) die Gastmannschaft kann jedoch vor der Saison die früheste mögliche Uhrzeit bei Auswärtsspielen festlegen Sonntag: 10.00 Uhr verbindlich 11.00 Uhr verbindlich Damen und Herren: Freitag: 19.30 Uhr und 20.00 Uhr verbindlich 19.00 Uhr nur mit Zustimmung des Gegners Samstag: ab 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr (nach Wahl), die Gastmannschaft kann jedoch vor der Saison die früheste mögliche Uhrzeit bei Auswärtsspielen festlegen 17.30 Uhr, 18.00 Uhr und 18.30 Uhr verbindlich Sonntag: 10.00 Uhr verbindlich 11.00 Uhr verbindlich 14.00 Uhr nur mit Zustimmung des Gegners Bedeutet beim zB Nachwuchs. SA vor 14 Uhr kann man garnichts angeben (in der Formulierung ist ein Fehler bei Nachwuchs, da muss es natürlich die spätmöglichste heißen). Ein Verein kann aber auch 16 Uhr angeben, aber wenn der Gast vor der Saison keine Häkchen bei Beginn 1600 und/oder 1530 gemacht hat dann ist das Spiel um 15 Uhr. Herren ähnlich: Da kann ein verein zwar SA 1500 angeben, aber wenn der Gast vor der Saison zb geagt erst ab 16.30 Uhr, dann ist das Spiel gegen den nicht 1500 sondern 1630 |
AW: Spiele am Samstagvormittag nicht zugelassen?!
Zitat:
Aber ansonsten stell ich mir das schwierig vor. Das ist doch bestimmt eine allgemeine Aussage und der Verband/die Bezirke und Kreise haben doch da bestimmt andere Grenzen in ihren Spielordnungen nochmal festgesetzt oder??? Stelle mir das schwierig vor wenn da eine Herrenmannschaft auswärts MI 17 Uhr antreten muss oder SA morgen um 10 Uhr |
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