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cash14 06.04.2006 08:21

Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Hallo, ich hatte dieses Thema schon unter Material aber ich würde gerne wissen ob ein Oberschiedsrichter mir diese Frage beantworten kann.

Wenn ich vor dem Spiel meine Noppen in der Halle statt mit z.B Spinmax mit einem anderen handelsüblichen Gummipflegemittel (die Gersundheitlichen Aspekte sind OK.) behandele, darf ich dann mit diesem Schläger spielen oder nicht? Das Gummipflegemittel setzt die Reibung zwischen Belag und Ball herab (nicht extrem, sondern umgekehrte Wirkung wie Spinmax) und ich spiele glatte Noppen die auf Grund ihres Alters griffiger geworden sind.
Die Sachen mit den grundlegenden Eigenschaften usw. sind mir bekannt.
Ich packe also in der Halle Armor Gummipflege aus, wische damit meine Noppen ab (TSP Bamboo), und gehe an den Tisch.

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Fastest115 06.04.2006 08:37

AW: Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Zitat:

Zitat von cash14
Hallo, ich hatte dieses Thema schon unter Material aber ich würde gerne wissen ob ein Oberschiedsrichter mir diese Frage beantworten kann.

Wenn ich vor dem Spiel meine Noppen in der Halle statt mit z.B Spinmax mit einem anderen handelsüblichen Gummipflegemittel (die Gersundheitlichen Aspekte sind OK.) behandele, darf ich dann mit diesem Schläger spielen oder nicht? Das Gummipflegemittel setzt die Reibung zwischen Belag und Ball herab (nicht extrem, sondern umgekehrte Wirkung wie Spinmax) und ich spiele glatte Noppen die auf Grund ihres Alters griffiger geworden sind.
Die Sachen mit den grundlegenden Eigenschaften usw. sind mir bekannt.
Ich packe also in der Halle Armor Gummipflege aus, wische damit meine Noppen ab (TSP Bamboo), und gehe an den Tisch.

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Also mal als Gegenfrage....

Da spielt einer nen Sriver und holt vor dem Spiel in der Halle Andro Belagreiniger (Gummipflegemittel) oder wahlweise irgend ne selbstgemixte Alkohollösung aus der Tasche und sprayt seinen Belag damit ein. Der vorher verstaubte und schmierige Belag bekommt mehr Spin. Er wichst damit seinen Belag ab und geht an den Tisch. Oder ein anderer holt nen alten feuchten (wovon auch immer) lappen aus ner Plastiktüte und wischt damit einmal über den Belag. Beides tausendmal gesehen und nie hat einer was gesagt.

Der SR sieht den Schläger erst am Tisch und kann garnicht beurteilen womit du deinen Belag egal ob NI/LN vorher "gereinigt" hast. Ist auch völlig egal weil man reinigen kann womit man will.

Das einzige was der SR entscheidet ob dein Belag zugelassen ist oder nicht und nicht ob das Mittel mit dem du abgewischt hast in der Halle, zuhause oder auf dem Klo(wohlbemerkt den Schläger :) )...zugelassen ist oder nicht.

Zulassungskriterien sind eben die ITTF liste, NOppenanzahl usw und eben ggf die Veränderung der Spieleigenschaften (wenn er das so auslegt)...

cash14 06.04.2006 08:48

AW: Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Danke,
aber genau das ist es !!!!!
Ich würde gerne in der Halle vor allen Leuten meine Noppen pflegen und jedem Rede und Antwort stehen der mich darauf anspricht.

Die illegalen Wege eine Noppe glatt zubekommen sind mir bekannt!
Wenn ich gegen einen Spieler gewinne, liegt es ja immer nur am Material und dann wird es auch am ende am Pflegemittel liegen - sch....Noppen - ... sind die dann überhaupt zugelassen ... das sind doch keine gebrannten Noppen oder .....was schmierst Du dir den auf die Noppen ?

Ich würde gerne wissen was Sache ist.

Fastest115 06.04.2006 09:16

AW: Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Zitat:

Zitat von cash14
Danke,
aber genau das ist es !!!!!
Ich würde gerne in der Halle vor allen Leuten meine Noppen pflegen und jedem Rede und Antwort stehen der mich darauf anspricht.

Die illegalen Wege eine Noppe glatt zubekommen sind mir bekannt!
Wenn ich gegen einen Spieler gewinne, liegt es ja immer nur am Material und dann wird es auch am ende am Pflegemittel liegen - sch....Noppen - ... sind die dann überhaupt zugelassen ... das sind doch keine gebrannten Noppen oder .....was schmierst Du dir den auf die Noppen ?

Ich würde gerne wissen was Sache ist.

Habe ich doch genau geschrieben...Es gibt keine Regel was du dir auf den Belag schmieren darfst und was nicht. Da kannste auch Wasser Alkohol oder eigenurin draufmachen als Reinigungs/Pflegemittel. Und solange du nur damit den ursprünglich glatten Zustand wieder herstellst ist alles ok. Genau wie bei nem glatt gewordenen Sriver wo du durch putzen den ursprünglich griffigen Zustand wieder herstellst. Nur umgekehrt ist es nen Problem wegen veränderung der URSPRÜNGLICHEN Spieleigenschaften. Denn die sind entscheidend.

cash14 06.04.2006 09:28

AW: Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Danke Dirk,
habe ich auch so verstanden. Mir geht es darum, ob mich jemand auf Grund meines Belagsreinigungsmittels disqualifizieren kann oder nicht. Das die Anwendung an sich philosophisch in Ordnung ist sehe wie Du.

Fastest115 06.04.2006 09:37

AW: Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Zitat:

Zitat von cash14
Danke Dirk,
habe ich auch so verstanden. Mir geht es darum, ob mich jemand auf Grund meines Belagsreinigungsmittels disqualifizieren kann oder nicht. Das die Anwendung an sich philosophisch in Ordnung ist sehe wie Du.

Also:
1. kann man dich nicht wegen einem nicht zugelassenen Schläger disqualifizieren. Der SR oder der Gegner (wenn kein SR zb bei nem Turnier am Tisch ist) kann diesen Beanstanden vor dem Spiel und dann müßtest du nen anderen nehmen erst wenn du dem nicht nachkommst darfst du nicht weiter spielen bzw es wird unter Protest...zb bei nem Meisterschaftsspiel ohne OSR gespielt.

2. Rein theoretisch kann der OSR dummerweise obwohl alles in Ordnung ist eine Tatsachenentscheidung treffen und sagen nicht zugelassen zb wegen veränderter Eigenschaften. Kann er natürlich genauso bei nem Spinmaxbehandelten Bryce. Nur wird es dabei noch seltener passieren als bei deinen LN.

Ergo: Ich würd es machen. Es ist von der Regelher ok nen Belag in den Urzustand zu versetzen egal womit. Es gibt kaum nen SR der es beanstanden wird und wenn haste zur Not ja nen anderen in der Tasche...

cash14 06.04.2006 09:55

AW: Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Danke, dann werde ich heute mal bei A.T.U fahren und mir verschiedene Gummipflegemittel kaufen.
Meine Erfahrung werde ich dann unter Material reinstellen.
Für Tipps (Marke/Preis/Wo zu kaufen u.s.w) wäre ich dankbar oder sollen wir ein neues Thema Noppenpflege aufmachen?

Pepino 06.04.2006 10:01

AW: Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Zum Provozieren sicherlich eine hervorragend geeignete Geste :)

Bow 06.04.2006 15:58

AW: Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Zitat:

Zitat von Fozzi
Die Frage beantwortet sich doch aus meiner Antwort schon, oder? Es geht nach meiner Ansicht um den "Abwerkzustand". Sollte sich eine glatte Noppe abspielen und griffig werden ist sie für mein dafürhalten genauso verboten wie eine nachbehandelte Noppe, die glatter ist als der "Abwerkzustand".

Mir persönlich isses übrigens egal, was die Leute gegen mich machen. Für verboten halte ich es trotzdem!

Ich hab Fozzis Posting mal hier herüber gebracht, im anderen Thread ist es Off-Topic, hier nicht.
So, nun zu Dir, Fozzi: Mit Deiner Aussage, die ich hier zitiert habe, gehe ich absolut konform, keine Frage.

Aber: Nein, Deine Antwort beantwortet eben genau das Gefragte meinerseits nicht. Du windest Dich drumherum.
Gut, es gibt also einen "Abwerkzustand". Wenn ich diesen Zustand mit einem Pflegeprodukt erhalten kann oder wieder herbeiführen kann, ist es dann verboten dieses zu verwenden, Deiner Meinung nach? Ja oder Nein?

Denn ich wiederhole zum dritten Mal: Es geht nicht um die Veränderung der Eigenschaften, sondern um Erhaltung und Wiederherstellung des von Dir so genannten "Abwerkzustandes".

Fozzi 06.04.2006 16:36

AW: Legal oder nicht legal, das ist hier die Frage
 
Zitat:

Zitat von Bow
Ich hab Fozzis Posting mal hier herüber gebracht, im anderen Thread ist es Off-Topic, hier nicht.
So, nun zu Dir, Fozzi: Mit Deiner Aussage, die ich hier zitiert habe, gehe ich absolut konform, keine Frage.

Aber: Nein, Deine Antwort beantwortet eben genau das Gefragte meinerseits nicht. Du windest Dich drumherum.
Gut, es gibt also einen "Abwerkzustand". Wenn ich diesen Zustand mit einem Pflegeprodukt erhalten kann oder wieder herbeiführen kann, ist es dann verboten dieses zu verwenden, Deiner Meinung nach? Ja oder Nein?

Denn ich wiederhole zum dritten Mal: Es geht nicht um die Veränderung der Eigenschaften, sondern um Erhaltung und Wiederherstellung des von Dir so genannten "Abwerkzustandes".

Eben, also kann die Antwort nur "Nein" heißen.


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