![]() |
Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Betreff: Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Bezug: Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb der Jugend des BTTV Kann mir jemand erklären, warum die am 18.03.2017 noch gültige Regelung „Beim BTTV-TOP10-Turnier ausfallende Spieler werden gemäß Q-TTRL (Stand 11. Februar) ersetzt.“ am 22.07.2018 abgeändert wurde in „15.6.2 Ersatzspieler: a) Bei Absage eines über die TTRL qualifizierten Spielers rückt bis 2 Wochen vor den 1. VRLTs Nord und Süd der jeweils Nächstplatzierte gemäß TTRL nach. b) Bei späterer Absage eines über die TTRL qualifizierten Spielers oder bei Absage eines über die 1. VRLTs Nord oder Süd qualifizierten Spielers wird über die Vergabe von flexiblen Quotenplätzen an die 1. VRLTs Nord und Süd aufgefüllt.“? Verwundert bin ich vor allem über den obigen Buchstaben b) ... Ich bin der Meinung, wenn 80 % des Teilnehmerfeldes sich aus einer klar definierten Menge rekrutiert (hier TTRL vom 11.02.), dann sollten auch die Ersatzspieler aus dieser Menge kommen ! |
AW: Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Denke, Gerhard Arnold kann Dir das besser erklären.
|
AW: Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Zitat:
Nicht böse sein, BG, ich musste richtig schmunzeln, als ich deine Worte gelesen habe ....... aber eigentlich tut es mir sehr leid!! :mad: |
AW: Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Zitat:
Die Ersatzregelung für das TOP10 wurde für die Saison 2018/19 geändert, da sich ab 2018/19 die Sieger der 1. VRLTs Nord bzw. Süd (also der früheren 1. LBRLTs) für das TOP10 qualifizieren. Da war es nach Meinung des entscheidenden Gremiums (und das ist gerade nach der Strukturreform ein relativ großer Kreis) nur folgerichtig, dass auch die Ersatzspieler für das TOP10 über die weitere Reihenfolge der 1. VRLTs bestimmt werden. Bei den 1. VRLTs spielen - in der Regel - alle mit, die in der TTRL hinter den 8 bereits zum TOP10 Qualifizierten stehen. Dann ist es doch wohl auch eher vertretbar, den Zweiten eines der beiden 1. VRLTs als ersten Ersatzspieler für das TOP10 zu nehmen, als den 9. der (älteren) TTRL (aber nächste Saison müssen wir leider sogar die Q-TTRL vom 11.12. des Vorjahres nehmen), der vielleicht beim 1. VRLT nur Dritter oder Vierter wurde. Oder wie will man dem Zweiten des 1. VRLT dann erklären, dass ihm der Dritte oder Vierte vorgezogen wurde? Leider haben wir bei der Änderung nicht berücksichtigt, dass es zwei Fälle gibt, wo Spieler, die nicht zu den 8 über die TTRL für das TOP10 Qualifizierten gehören, nicht am 1. VRLT teilnehmen können. Zum einen sind das Härtefälle (wenn jemand z.B. wegen Krankheit oder Überschneidung mit anderen TT-Terminen nicht am 1. VRLT mitspielen kann) und zum anderen sind das Spieler aus niedrigeren Altersklassen, die ja im 1. Durchgang zwar am TOP10 nicht aber am 1. VRLT teilnehmen dürfen. Da hoffe ich, dass mir das Gremium folgt, wenn ich für die nächste Saison eine entsprechende Anpassung der Ersatzregelung vorschlage. |
AW: Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Schön, sollte mein Beitrag auf fruchtbaren Boden gefallen sein :-)
|
AW: Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Ein Danke, dass das von offizieller Seite beantwortet wurde, hätte es auch getan. Das alles als Selbstverständlichkeit hinzunehmen, ist wohl ein Spiegelbild der Erwartungshaltung.
Selbst schuld, wenn sich die Person(en) ehrenamtlich engagieren.:gruebel::hmm: |
AW: Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
Mir sieht es eher danach aus, dass man mit dieser Regelung Nachnomieren kann, wenn man Nachnominieren will ...
|
AW: Ersatzspieler/innen für die BTTV-TOP10-Turniere
@joho
wie kommst Du drauf? Argument? |
| Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:12 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77