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ratzinho 23.09.2019 12:07

Jugendschutz im Herren Spielbetrieb
 
Liebe Community,

aktuell gibt es bei uns im Verein (BTTV) die Frage, inwieweit der Jugendschutz bei der Teilnahme am Erwachsenenspielbetrieb zu berücksichtigen ist. Folgende Situation:
Spieler A ist unter 16, hat eine gültige SBE. Er spielt im unteren Paarkreuz in einer Herrenmannschaft, Spiel startet um 20 Uhr und gestaltet sich eng. Sein erstes Einzel bekommt er noch hin, das zweite wird knapp.

Frage A: Muss er um 22 Uhr die Halle verlassen, wenn keine Betreuungsperson dabei ist?
Frage B: Wie wäre die Situation, wenn ein Elternteil anwesend ist?
Frage C: Wie wäre die Situation, wenn schriftlich ein volljähriger Mitspieler zur aufsichtspflichtigen Person bestimmt wurde?
Frage D: Wäre die Situation eine andere, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hätte?

Im bttv Handbuch ist dazu unter Punkt A11 geschrieben:
Zitat:

Offizielle Veranstaltungen in der Altersgruppe Nachwuchs müssen spätestens um 22.00 Uhr beendet sein.
Das gilt meines Erachtens aber doch nur für Nachwuchs- Veranstaltungen, also z. B. Ligaspiele der Jugend.

Unter Punkt C heißt es dann ferner:
Zitat:

"Jugendliche müssen bei der Ausübung ihres Sports von einem erwachsenen Begleiter
betreut und beaufsichtigt werden. Der erwachsene Begleiter hat die Pflicht, die Jugendlichen in der Öffentlichkeit zu überwachen."
Im Jugendschutzgesetz finde ich aber nichts zum Thema "Sportveranstaltungen".

Ich folgere daraus, dass der Jugendliche bis zu seinem 18. Lebensjahr unabhängig von der Veranstaltung einen Betreuer haben muss. Allerdings kann er dann so lange bleiben wie nötig ist.

Lrephcsak 23.09.2019 17:52

AW: Jugendschutz im Herren Spielbetrieb
 
Hallo,

ganze Menge Fragen, ich fange mal nur ausgehend vom Jugendschutzgesetz (ohne Beachtung der Wettspielordnung) an:

A: nein
B: genauso
C: genauso
D: nein

Gesetzlich also überhaupt kein Problem (es sei denn, er hat bei dem Verein einen Arbeitsvertrag und verdient Geld damit).

Jetzt zu den Verbandsbestimmungen:
A11: Ist nicht zu beachten, wie du ja auch schreibst.

Zu C:
Das ist offenbar eine bayerische Sondervorschrift, findet sich ansonsten nicht in der gesamtdeutschen WO.
Demnach müsste dann eine erwachsene Person (die natürlich auch einer der anderen Spieler sein kann) als Aufsichtsperson fungieren, wobei das nur auf die Zeit, in der der Jugendliche in der Halle ist, beschränkt ist.

Außerdem noch zu beachten, daß generell eine schriftliche Erlaubnis der / des Erziehungsberechtigten vorliegen muss, dass der Jugendliche in der Erwachsenenklasse gemeldet werden kann (C 2.1 a) ).

Richard

ratzinho 24.09.2019 07:44

AW: Jugendschutz im Herren Spielbetrieb
 
Hallo Richard,

kann ich 100% so unterschreiben! Danke für die Informationen. Das mit der bayerischen Sonderlösung ist neu für mich, sehr komisch. Die Vorschrift wird dann sogar noch verschärft, in dem ein Hinweis auf die Schadenersatzpflicht laut BGB eingefügt wurde.

Viele Grüße
Robert

Matousek 24.09.2019 09:17

AW: Jugendschutz im Herren Spielbetrieb
 
Eigentlich müsste dieser Thread "Jugendschutz im Erwachsenenbetrieb" heißen.
Es soll auch Mädchen geben, die im Erwachsenensport (Damen) unterwegs sind.

Fastest115 24.09.2019 09:52

AW: Jugendschutz im Herren Spielbetrieb
 
Da hast du recht. Und auch Mädchen die im herrenbereich spielen...
Aber müssen wir jetzt bei jedem Thema hier auf politisch /gesellschaftlich 100% Korrektheit achten.
Also alles mit m w und n ?

Also müsste er sie es dann selbstversieesständlich auch Hersieesrenbersieeseich heißen;)

Ich denke nicht und aus dem männlichen beispielfall lässt sich die Regelung für weibliche auch ableiten...

ratzinho 24.09.2019 11:02

AW: Jugendschutz im Herren Spielbetrieb
 
Zitat:

Eigentlich müsste dieser Thread "Jugendschutz im Erwachsenenbetrieb" heißen.
Es soll auch Mädchen geben, die im Erwachsenensport (Damen) unterwegs sind.
völlig korrekt, denke das nächste Mal dran!

Viele Grüße
Robert


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