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Anti-Champ 01.06.2006 13:26

Spielberechtigung
 
Hi,

hab mal eine Frage zur Aufstellung von Jugend/Schüler Mannschaften. Die U 18 Mannschaft von Eintracht Beilstein hat in der abgelaufenen Saison 2 Jugendmannschaften spielen lassen

Jugend 1 spielte in der U 18 Verbandsliga Württemberg mit 2 Jugendlichen und 2 Schülern. Die Schüler haben fast alle Pflichtspiele absolviert.
Jugend 2 spielte in der U 18 Bezirksliga Württemberg mit einer reinen Schülermannschaft.
Beide Mannschaften haben sich für die Württembergische Mannschaftsmeisterschaften der Jugend und der Schüler qualifiziert. In dem Bericht über die entsprechende Veranstaltung stand dann wörtlich:

Bei den Jungen U18 war in diesem Jahr, bis auf die Beilsteiner, ein ausgeglichenes Feld am Start. Beilstein setzte allerdings seine etatmäßige Nummer 2 und 4 bei den Jungen U15 ein und trat somit mit Ersatz an.

Sie haben bei dieser Qualifikation zur deutschen MM also 2 Schüler aus der Jugendmannschaft in die Schülermannschaft gesteckt, die dann auch überlegen gewann und anschließend auch sich zur DMM qualifizierte (in der selben Aufstellung).
Kann man Jugendliche, die die ganze Saison in einer Jugendmannschaft mitgespielt haben, bei einem solchen Wettbewerb dann in die Schülermannschaft nehmen?
Vielleicht weiß jemand sogar die Stelle, wo ein solcher fall geregelt ist.

Ich war bisher davon ausgegangen, dass man Schüler aus einer Jugendmannschaft nicht wieder zurückholen kann.

Trillian 01.06.2006 16:31

AW: Spielberechtigung
 
Bei uns im Bezirk gibt es seit einem Jahr nur noch U18-Ligen und keine U15-Ligen, für die U15-Mannschaftsmeisterschaften qualifiziert man sich bei uns über den U15-Bezirkspokal und dort dürfen alle Spieler der Altersklasse U15 (war auch früher so) mitspielen, die nicht für Herren/Damen freigestellt wurden.
In manchen Landesverbänden gibt es nicht einmal diese Einschränkung so viel ich weiß.

Binninger 07.06.2006 17:32

AW: Spielberechtigung
 
Die Regelung ist vermutlich Verbands-spezifisch. In den südbadischen Jugendbestimmungen steht im Abschnitt 3.2.5 Mannschaftsmeisterschaften auf Verbandsebene:

U15 Mädchen- und Jungenmannschaften dürfen sich mit solchen U15 Mädchen und Jungen verstärken, die während der Spielrunde in einer U18 Mädchen- bzw. Jungenmannschaft gespielt haben.


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