TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=7)
-   -   An die Regel-Fetischisten ... (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=37248)

klugscheisser 24.07.2006 22:48

An die Regel-Fetischisten ...
 
die glauben, es sei alles geregelt und jeder Verstoss müsse umgehend geahndet werden:

"Nicht die kleinliche Anwendung der Vorschriften in jedem Fall, sondern eine ihrem Ziel entsprechende Handhabung wird die echte Gemeinschaft .... fördern"

Aus welchem Gesetzeswerk stammt das wohl?

(Wer googelt, hat aufgegeben :) )

Vielleicht sollten sich manche Funktionäre und OSR auch mal daran erinnern. Die meisten (guten) machen es ohnehin. Aber manche ...

Porthos 25.07.2006 18:12

AW: An die Regel-Fetischisten ...
 
Ich weiß zwar nicht, aus welchem Gesetzeswerk Dein Zitat stammt, aber ich stimme dieser Aussage voll und ganz zu. :top: :top: :top:

Wenn man mitkriegt, wie sich hier im Forum einige Diskussions-Teilnehmer über Nebensächlichkeiten und Spitzfindigkeiten in die Haare kriegen, kann man nur noch den Kopf schütteln.

nookiestar 25.07.2006 19:23

AW: An die Regel-Fetischisten ...
 
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

klugscheisser 25.07.2006 20:11

AW: An die Regel-Fetischisten ...
 
Zitat:

Zitat von nookiestar
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

ist älter :)

Gobo 25.07.2006 20:53

AW: An die Regel-Fetischisten ...
 
Kommt bestimmt von Konfuze, oder so wem, so wie das klingt...

Sriver Killer 25.07.2006 20:59

AW: An die Regel-Fetischisten ...
 
"Nicht die kleinliche Anwendung ...

Nun wäre es sicher falsch, dem Unterlassen des Blinkens vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen oder Vorbeifahren in jedem Fall ähnlich nachteilige Wirkung und Bedeutung zuzumessen wie vor dem Ausscheren. Diese Regelung war von Anfang an etwas unglücklich, denn das Wiedereinordnen ist ein ganz selbstverständlicher Verkehrsvorgang, der - von Ausnahmefällen abgesehen - von den anderen Verkehrsteilnehmern auch erwartet wird. In vielen Fällen kann hier überflüssiges Blinken sogar zur Verunsicherung anderer Verkehrsteilnehmer führen, zumal in der Nähe von Kreuzungen oder Einmündungen, wo es für die Ankündigung der Absicht des Rechtsabbiegens gehalten werden könnte. Blinken ist also immer dann zu unterlassen, wenn es mehrdeutig sein könnte. Dies ist ganz im Sinne von § 1 Abs. 1 StVO, denn zur "ständigen Vorsicht und Rücksicht" gehört, dass man sich deutlich verhält und andere Verkehrsteilnehmer nicht verunsichert. Die Präambel zur StVO von 1937 enthielt hierzu einen "programmatischen Satz", der leider, das muss man so sagen, bei der Neufassung von 1971 nach Meinung vieler Experten falschem Reformeifer zum Opfer gefallen sein muss. Die Passage war unmissverständlich und appellierte schnörkellos an den gesunden Menschenverstand: "Nicht die kleinliche Anwendung der Vorschriften in jedem Fall, sondern eine ihrem Ziel entsprechende Handhabung wird die echte Gemeinschaft aller Verkehrsteilnehmer (…) fördern", hieß es da.

Xaver Edenhausen"

3. Absatz: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/0...10-Blinken.htm

Gobo 25.07.2006 21:11

AW: An die Regel-Fetischisten ...
 
Ey, das war aber gegoogelt.

klugscheisser 25.07.2006 22:36

AW: An die Regel-Fetischisten ...
 
Dieser Satz sollte aber als Prämbel vor jeglichem Regelwerk stehen. Erstaunlich das Jahr 1937 ....


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:42 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77