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DirkTitan 13.10.2006 16:33

Runtermelden! Wann möglich?
 
Wie lange kann man aus der zb 1. Mannschaft einen Spieler in die 2. Mannschaft runtermelden?
ZB Wenn die 1. Mannschaft 7 Spieler aufgestellt hat.

Ist das abhängig davon wie oft er in der 1. zum Einsatz kam oder ist das egal?

grueti76 13.10.2006 17:01

AW: Runtermelden! Wann möglich?
 
Runtermelden geht gar nicht.
WEnn jemand in der ersten Mannschaft an POs. 7 gemeldet ist, kann dieser frühestens zur Rückrunde in der zweiten Mannschaft gemeldet werden.
Mann muss sich schon vor der Saison überlegen ob ich 6 oder 7 Spielern anmelde. Zur Sicherheit sollte man daher den 7. Mann in der 2. melden, dieser kann sich ja dann immer noch festspielen.

DirkTitan 13.10.2006 17:14

AW: Runtermelden! Wann möglich?
 
Das kann so nicht stimmen, weil Annen hat jemanen runtergemeldet in der laufenden Saison.

Mike aus Bmw 13.10.2006 20:39

AW: Runtermelden! Wann möglich?
 
Zitat:

Zitat von DirkTitan (Beitrag 756270)
Das kann so nicht stimmen, weil Annen hat jemanen runtergemeldet in der laufenden Saison.

Ja, und jetzt ?
Werd mal konkreter oder lass die Sache ganz bleiben. Dank click-TT kann jeder, den es interessiert, die MA der DJK Annen anschauen.

Ich glaube kaum, dass in diesem Punkt die Regeln im WTTV so arg anders sind als im TTVWH, aus dem ich komme.

platten 13.10.2006 21:00

AW: Runtermelden! Wann möglich?
 
In der VR kann man z. b. runtermelden, wenn ein neuer Spieler hinzukommt.

Fastest115 13.10.2006 21:01

AW: Runtermelden! Wann möglich?
 
Zitat:

Zitat von Mike aus Bmw (Beitrag 756307)
Ja, und jetzt ?
Werd mal konkreter oder lass die Sache ganz bleiben. Dank click-TT kann jeder, den es interessiert, die MA der DJK Annen anschauen.

Ich glaube kaum, dass in diesem Punkt die Regeln im WTTV so arg anders sind als im TTVWH, aus dem ich komme.

Doch die WO ist in vielen Punkten von Verband zu Verband sehr verschieden besonders in Regelungen wie Ersatzgestellung und Runter melden und ähnlichem. Dies hat sich hier im Forum schon sehr oft gezeigt...

Deswegen ist bei Fragen die die WOs betreffen immer wichtig um welchen Verbad es geht und meine Antwort auch immer am besten beim verband direkt anfragen. Denn nur dessen Antwort ist maßgeblich.

Mike aus Bmw 14.10.2006 09:10

AW: Runtermelden! Wann möglich?
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 756322)
Doch die WO ist in vielen Punkten von Verband zu Verband sehr verschieden besonders in Regelungen wie Ersatzgestellung und Runter melden und ähnlichem. Dies hat sich hier im Forum schon sehr oft gezeigt...

Deswegen ist bei Fragen die die WOs betreffen immer wichtig um welchen Verbad es geht und meine Antwort auch immer am besten beim verband direkt anfragen. Denn nur dessen Antwort ist maßgeblich.

Diese Aussage ist so nicht richtig. WO = Wettspielordnung gibt es nämlich nur eine und das ist die des DTTB und sie gilt selbstverständlich in allen deutschen Verbänden ohne irgendwelche Änderungen. Das was von Verband zu Verband abweicht sind die ergänzenden Vorschriften der einzelnen Verbände. Im TTVWH heißen diese beispielsweise Ausführungsbestimmungen (=AB, also AB des TTVWH zur WO des DTTB), im WTTV sind es "zusätzliche Anordnungen".

In der WO ist nicht alles geregelt, deshalb gibt es in den Landesverbänden unterschiedliche Ergänzungen dazu. Abweichungen zur WO sind in den Landesverbänden dann möglich, wenn es in der WO ausdrücklich drinsteht.

Beleg: WO A 1 (Zweck und Geltungsbereich der WO):
..... Abweichende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich dürfen die Regional- und Mitgliedsverbände nur für solche Passagen beschließen, bei denen die WO dies ausdrücklich zulässt. Alle nicht behandelten Fragen regeln die Mitglieds- und Regionalverbände in eigener Zuständigkeit. Steht eine Regelung eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch die Bestimmungen der WO aufgehoben.

Dieterkuhn 14.10.2006 09:22

AW: Runtermelden! Wann möglich?
 
Zitat:

Zitat von Mike aus Bmw (Beitrag 756516)
Diese Aussage ist so nicht richtig. WO = Wettspielordnung gibt es nämlich nur eine und das ist die des DTTB und sie gilt selbstverständlich in allen deutschen Verbänden ohne irgendwelche Änderungen. Das was von Verband zu Verband abweicht sind die ergänzenden Vorschriften der einzelnen Verbände. Im TTVWH heißen diese beispielsweise Ausführungsbestimmungen (=AB, also AB des TTVWH zur WO des DTTB), im WTTV sind es "zusätzliche Anordnungen".

Kann ich so nicht stehen lassen, da die "Ausführungsbestimmungen" bei uns in Bayern auch Wettspielordnung heisst ;)

Fastest115 14.10.2006 10:18

AW: Runtermelden! Wann möglich?
 
@Mike
Nein sorry das stimmt nicht. ZB wird direkt in der WO des WTTV gerade solche Themen wie Ersatzgestellung zb von Jugendlichen aber auch normalen Ersatzspielern usw direkt geregelt. Diese sind in der WO des DTTB anders oder garnicht geregelt und in anderen Verbänden auch in der WO ganz anders geregelt....(zb darf man im WTTV nur 3 mal in EINER Mannschaft Ersatz spielen-in anderen Verbänden darf er 3 mal in drei verschiedenen Mannschaften spielen)

Das ganze Thema Ersatzgestellung. Mannschaftsaufstellung SVs usw wird in der WO des DTTB garnicht abgehandelt. Wohl aber direkt in der WO des WTTV

Außerdem läßt der DTTB extra in gewissen Bereichen (Zb D2-4) explizit Änderungen durch die Verbände zu!!! Ob die das so machen wie vom DTTB vorgesehen oder da was ändern ist deren Sache. Da kann also die jeweilige WO in solchen Fällen abweichen. Manche Teile der WO des DTTB gelten auch nur für Bundesveranstaltungen und können bei Veranstaltungen auf Landesebene oder tiefer vom Verband anders geregelt werden.

ZB gibt es auf Kreis und Bezirksebene auch schonmal andere Spielsysteme als die die in der WO des DTTB vorgesehen sind.

Mike aus Bmw 14.10.2006 10:24

AW: Runtermelden! Wann möglich?
 
Zitat:

Zitat von Dieterkuhn (Beitrag 756523)
Kann ich so nicht stehen lassen, da die "Ausführungsbestimmungen" bei uns in Bayern auch Wettspielordnung heisst ;)

Aber bitte, was soll diese Wortklauberei ?
In der Überschrift zur WO des BTTV heißt es: "Die Wettspielordnung des BTTV setzt sich zusammen aus der WO des DTTB (Text grau unterlegt) und den Ausführungsbestimmungen (AB) des BTTV."


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