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Badenia 03.11.2006 09:58

Einsicht in Vereins-Protokolle
 
hallo,

kann mir irgendwer sagen, wer in die protokolle von vorstandssitzungen einsicht nehmen darf? das müsste doch eigentlich irgendwo festgeschrieben sein, oder?

ich bin der meinung, da die vorstandschaft ja aus gewählten vertretern der vereinsmitglieder sind, müsste doch eigentlich jedes mitglied des vereins die protokolle ansehen dürfen, oder nicht?

llandik 03.11.2006 12:35

AW: Einsicht in Vereins-Protokolle
 
Hi,

also ich glaube das Du das Protokoll einsehen darfst, wenn nichts anderes in Eurer Satzung definiert ist - würde mal dort erst schauen und dann nochmal darauf bestehen.

Gruß,

Andi

PS: Interessieren würde mich aber, warum es Dir verwehrt wird bzw. was da drin steht :)

Badenia 03.11.2006 12:55

AW: Einsicht in Vereins-Protokolle
 
danke für deine antwort. werde mal in der satzung nachsehen. aber ich vermute, das ist dort nicht geregelt. deshalb müsste dann doch ein allgemeines vereinsrecht (für e.v.) gelten, oder?

Zitat:

Zitat von llandik (Beitrag 769191)
Interessieren würde mich aber, warum es Dir verwehrt wird bzw. was da drin steht :)

aber genau dies würde mich auch interessieren: ich habe nur mal so interessehalber nachgefragt und wurde dann zu meiner überraschung gleich niedergebügelt und sowas dürfe kein "normales" mitglied usw... irgendwie komisch.

Waterhouse 03.11.2006 13:38

AW: Einsicht in Vereins-Protokolle
 
Zitat:

Zitat von Badenia (Beitrag 769069)
hallo,

kann mir irgendwer sagen, wer in die protokolle von vorstandssitzungen einsicht nehmen darf? das müsste doch eigentlich irgendwo festgeschrieben sein, oder?

ich bin der meinung, da die vorstandschaft ja aus gewählten vertretern der vereinsmitglieder sind, müsste doch eigentlich jedes mitglied des vereins die protokolle ansehen dürfen, oder nicht?

Dein Argument hinkt. Die Regierung besteht auch aus gewählten Vertretern des Volkes. Deshalb wirst Du auch hier trotzdem keine Sitzungsprotokolle einsehen dürfen.
Mir leuchtet jedenfalls ein, daß "normale" Mitglieder dies nicht dürfen, denn hier und da werden in Vorstandssitzungen auch mal Dinge besprochen, die noch nicht spruchreif sind und eventuell auch wieder verworfen werden.
Wenn einem das nicht passt, bleibt einem halt nur der Weg, sich selbst in den Vorstand wählen zu lassen.
Bestimmte Informationen sollten halt einfach innerhalb eines begrenzten Personenkreises gehalten werden, bis sie spruchreif sind. Ein Vorstand, der im Glashaus diskutieren muß, wird in seinen Möglichkeiten sehr eingeschränkt sein.

Badenia 08.11.2006 10:12

AW: Einsicht in Vereins-Protokolle
 
ich verstehe deine argumente schon ein bisschen. macht ja auch teilweise sinn.

aber wo kann ich nachlesen, wer in die protokolle reinsehen darf? das müsste doch eigentlich bei jedem verein gleich sein, der e.V. ist, oder?

Chris_tt 08.11.2006 10:18

AW: Einsicht in Vereins-Protokolle
 
Ihr habt bestimmt sowas wie eine Satzung, ansonsten müsste man sich halt mal im Vereinsrecht schlau machen.

Badenia 08.11.2006 10:27

AW: Einsicht in Vereins-Protokolle
 
ich dachte mir halt, daß ich doch nicht der erste und einzige sein kann, der sich fragt, wer vorstandsprotokolle ansehen darf. oder etwa doch?

Angus 08.11.2006 11:32

AW: Einsicht in Vereins-Protokolle
 
also normalerweise sind die abteilungsleiter mitglieder des vorstandes. frage doch einfach mal deinen!

gruß angus.

klugscheisser 08.11.2006 11:45

AW: Einsicht in Vereins-Protokolle
 
Der Vorstand führt den Verein zwischen den Hauptversammlungen und trifft die Entscheidungen.

Vorstandssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich und dienen der Abstimmung untereinander. Nicht öffentlich bedeutet, dass es keinen Anspruch auf Einsicht des Protokolls gibt (logisch?)

Bei den jährlichen Hauptversammlungen gibt es einen "Bericht des Vorstands", der natürlich von den Mitgliedern diskutiert werden kann. Das Protokoll der Hauptversammlung kann eingesehen werden.

sunfire 09.11.2006 13:36

AW: Einsicht in Vereins-Protokolle
 
Zitat:

Zitat von klugscheisser (Beitrag 772739)
Der Vorstand führt den Verein zwischen den Hauptversammlungen und trifft die Entscheidungen.

Vorstandssitzungen sind in der Regel nicht öffentlich und dienen der Abstimmung untereinander. Nicht öffentlich bedeutet, dass es keinen Anspruch auf Einsicht des Protokolls gibt (logisch?)

Bei den jährlichen Hauptversammlungen gibt es einen "Bericht des Vorstands", der natürlich von den Mitgliedern diskutiert werden kann. Das Protokoll der Hauptversammlung kann eingesehen werden.

genau so ist es richtig.
in die protokolle darf nur der vorstand einsicht nehmen. die JHV dient dann zum bericht des vorstandes vor den mitgliedern - in diese jährlichen protokolle darf jedes mitglied dann auch einsicht nehmen.

@angus
nicht jeder verein hat mehrere abteilungen - viele tt-vereine sind eigenständig, dementsprechend gibt es dann auch nur einen abteilungsleiter, welcher gleich der 1. vorsitzende des vereins ist.


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