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Fastest115 16.12.2021 13:38

Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Kann mir das mal jemand an einem Beispiel erklären.
Wenn ich es richtig verstanden habe sollen die Partner jetzt "gleich" behandelt werden ... aber bei Paaren ohne Kinder führt es zu weniger netto Einkommen insgesamt....

Beispiel...zahlen nur als Beispiel nichtvaus einer steuertabelle

A verdient 5000 und zahlt stk3 10% also 500 Euro Steuern
B verdient 1000 und zahlt stark 5 50% Steuern also auch 500.
Zusammen 1000

Nun kommen beide in 4 und zahlen beide 20%
Also a 1000 Euro und b 200. Insgesamt 1200?
Also ist es zwar jetzt "gerechter" weil beide prozentual gleichviel zahle aber wenn sie als paar aus einer Kasse leben wie das ja oft der Fall ist sind da jetzt monatlich 200 Euro
weniger drin? Was ist das denn für eine verarsche?

Noch schlimmer wird es ja dann wenn bei dem paar nur 1 arbeitet. Also b nichts verdient dann zahlt a aus dem Beispiel oben ja mal eben locker 500 euro steuern mehr die dem paar dann fehlen?

Kinder sollen dafür jetzt auch eingerechnet werden. Da bin ich mal gespannt wie sich das dann ausgeht.

Ich bin übrigens Alleinverdiener und habe 2 Kinder auf der Steuerkarte. Bisher habe ich fast keine Steuern jeden Monat gezahlt auf das Gehalt.

Glücksball 16.12.2021 13:41

AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Es sollen halt explizit Familien mit Kindern gefördert werden. Paare ohne Kinder werden schlechter gestellt als bisher. Frag' mal die Singles, ob sie darüber traurig sind...

Fastest115 16.12.2021 13:50

AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Ja das ist ein anderer Punkt
Was mir dabei widerstrebt das so getan wird als mache man das damit der geringer verdienende (meist die Frau) dadurchvgerechter behandelt wird... ihm aber am Ende damit als Teil des Paares in den Hintern tritt.

Ubd wie sich das dann am Ende für Paare ausgeht die zb wo einer arbeitet einer nicht und nur ein Kind da ist da bin ich noch gespannt. Ob das da dann kinderförderung bringt.

Ps wer diese "Gerechtigkeit" gewollt hätte, der hätte jabauch jetzt schon 4 und 4 wählen können...oder nicht?

User 597698 16.12.2021 14:32

AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Ehegattensplitting

Fastest115 16.12.2021 15:04

AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Sorry meine Frage war falsch formuliert im ausgangsbeitrag.
Was Ehegattensplitting ist und wie es bisher funktioniert weiss ich. Ich wollte wissen welche Auswirkungen die "Abschaffung " durch die neue Regierung haben wird

User 597698 16.12.2021 16:17

AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 3301490)
Sorry meine Frage war falsch formuliert im ausgangsbeitrag.
Was Ehegattensplitting ist und wie es bisher funktioniert weiss ich. Ich wollte wissen welche Auswirkungen die "Abschaffung " durch die neue Regierung haben wird

Wie sieht denn die "Abschaffung" konkret aus?

Deine Fragen sind insofern schwer zu beantworten, weil es auf den konkreten Fall ankommt und vermutlich individuell zu betrachten ist.

Splitting (und dein Steuerklasse 3 und 5 Beispiel) macht ja v. a. Sinn, wenn ein entsprechender Gehaltsunterschied da ist. Ansonsten rechnet sich das auch bei bestimmten Konstellationen nicht (vgl. Wiki-Artikel).
Dementsprechend ist nicht für jedes Ehepaar die Kombination 3/5 sinnvoll (und manche Frauen wollen auch nicht auf 5, weil es schlimmstenfalls im Trennungsfall bedeutet, dass die Frau auch weniger in die Altersvorsorge eingezahlt hat und insgesamt womöglich sehr schlecht da steht).

Schrottkopf 16.12.2021 17:18

AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Zitat:

Zitat von TPZ (Beitrag 3301503)
Splitting (und dein Steuerklasse 3 und 5 Beispiel) macht ja v. a. Sinn, wenn ein entsprechender Gehaltsunterschied da ist. Ansonsten rechnet sich das auch bei bestimmten Konstellationen nicht (vgl. Wiki-Artikel).
Dementsprechend ist nicht für jedes Ehepaar die Kombination 3/5 sinnvoll (und manche Frauen wollen auch nicht auf 5, weil es schlimmstenfalls im Trennungsfall bedeutet, dass die Frau auch weniger in die Altersvorsorge eingezahlt hat und insgesamt womöglich sehr schlecht da steht).

Es ist ein weit verbreitetes Missverständnis, dass die Höhe der tatsächlichen Steuerlast von den Steuerklassen abhinge. Tatsächlich ist die Wahl einer Steuerklasse genauso wie die fest eingetragenen Freibeträge nur ein Hilfsmittel, um die vorab zu entrichtenden Steuern an die tatsächlich im Nachhinein festgesetzten Steuern anzupassen. Erst mit der Steuererklärung entscheidet man sich für eine Zusammen- oder Getrenntveranlagung als Ehepartner und nur dadurch wird tatsächlich dann im Nachhinein festgestellt, wieviel Steuern zu entrichten sind. Eine unzutreffende Wahl der Steuerklassen vorher führt dann halt zu entsprechenden Nachzahlungen oder Erstattungen.

Und Sozialversicherungsbeiträge haben gleich überhaupt nichts mit den Steuerklassen zu tun sondern hängen nur am Bruttogehalt. Der von dir beschriebene Effekt der Schlechterstellung in der Altersvorsorge tritt nur dann ein, wenn ein Partner sich mit einem schlechter bezahlten Job zufrieden gibt, weil es aufgrund der Steuerklasse 5 ja 'eh nix bringt', mehr zu verdienen.

User 597698 16.12.2021 17:33

AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Ja, fein... Danke für die Klarstellung... hilft Fastest115 sicher weiter.

BlinderBarmer 17.12.2021 20:58

AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Ist denn da eine Regelung schon absehbar, geschweige denn druckreif?
Im Endeffekt ist es ein Armutszeugnis, dass man in vielen Diskussionen erstmal das Prinzip Steuererklärung erklären muss, und dass jedes Ehepaar mit identischem Einkommen gleichviel Steuern zahlt...
Was dann daran ungerecht sein soll habe ich noch nie verstanden.

BlinderBarmer 17.12.2021 21:06

AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung
 
Zitat:

Zitat von TPZ (Beitrag 3301503)
Dementsprechend ist nicht für jedes Ehepaar die Kombination 3/5 sinnvoll (und manche Frauen wollen auch nicht auf 5, weil es schlimmstenfalls im Trennungsfall bedeutet, dass die Frau auch weniger in die Altersvorsorge eingezahlt hat und insgesamt womöglich sehr schlecht da steht).

Die Altersvorsorge hat damit nichts zu tun, die hängt vom brutto ab, und es gibt im Trennungsfall den Versorgungsausgleich, die Hälfte der Rentenbeiträge des Mannes gehen auf das Rentenkonto der Frau und umgekehrt.


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