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Kostenerstattung bei Wechsel eines Jugendlichen
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Hallo zusammen,
in der Anhang 78530 des WTTV gibt es eine Regelung für eine Kostenerstattung im Falle eines Wechsels einer SBNM oder SBEM. Ich kannte es bisher nur im Falle eines Wechsels einer Spielberechtigung eines Nachwuchsspielers. Nun ergeben sich für mich aber folgende Fragen. - Ist das Prozedere überhaupt noch zeitgemäß bzw. gang und gäbe? - Bei wem landet die Spielberechtigung wenn der Nachwuchsspieler in den Herrenbereich rutscht? Beim Inhaber der SBNM oder bleibt sie beim Inhaber der SBEM? Gruß relin |
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