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Klappschläger zulässig???
Hallo,
habe mal eine Frage zu einem Schläger, den ich vor einiger Zeit gebaut und getestet habe. Es handelt sich um einen Klappschläger, bei dem Griff und Schlägerblatt gegeneinander verdreht werden können. Bevor ich mir hier eine Verzierung abbreche, könnt ihr euch hier anschauen, wie das Ding aussieht und funktioniert: http://www.weko-abi77.de/galerie/ Sinn dieses Schlägers ist es, über das Klappsystem mehr Schnitt zu erzielen. Normalerweise blockiert man das Drehgelenk durch den Zeigefinger auf dem Schlägerblatt. Wenn man den Zeigefinger aber kurz vor der Ballberührung kurz vom Belag abhebt, wird durch die Beschleunigung des Handgelenks in der Zuschlagphase das Blatt katapultartig in Schlagrichtung nach vorn gedrückt. Dadurch kann man einen enormen Schnitt (bei mir Unterschnitt, da ich Abwehrzocker bin) erzeugen. Theoretisch kann man aber auch den gegenteiligen Effekt erzielen, indem man das Schlägerblatt deutlich vor dem Ballkontakt freigibt. Durch den Anschlag wird das Blatt dann abgebremst und sogar zurückgeklappt, was der natürlichen Bewegung der Schlaghand entgegenwirkt. Dadurch sind sehr gefährliche Schnittvarianten möglich. Besonders gefährlich könnte sich das ganze beim Aufschlag einsetzen lassen. So weit die Theorie, in der Praxis habe ich etwa 4-5 mal damit gespielt und konnte durchaus interessante Effekt beobachten. Das Training reichte aber nicht aus, irgendwelche Aussagen über die Effektivität des Systems zu machen. Als ich gerade dabei war den Schläger intensiver auszutesten, bekam ich die Information, der Schläger wäre in dieser Form nicht zulässig, da Griff und Schlägerblatt untereinander nicht beweglich sein dürften. Ich habe das Ganze dann erst einmal auf Eis gelegt. Jetzt habe ich mir aber mal die internationalen TT-Regeln durchgelesen und habe nichts gefunden, was dem Klappschläger entgegenstehen würde. Wer weiß mehr zu diesem Thema?? Wolfgang Jürgens |
AW: Klappschläger zulässig???
In erster Linie ist er nicht zulässig, weil er nicht auf der ITTF Zulassungsliste steht.
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AW: Klappschläger zulässig???
Zitat:
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AW: Klappschläger zulässig???
Zitat:
Zum Thema: Mir würde keine Regel einfallen die gegen diese Bauweise spricht... Ausgehöhlte Griffe gibt es genug... |
AW: Klappschläger zulässig???
Achsooo - ich dachte natürlich, es ging um Klappbeläge!
Mein Fehler. ;) Nun wieder was gelernt. Jetzt bin ich aber auch gespannt, ob so ein Ding zulässig ist! |
AW: Klappschläger zulässig???
sofern das Schlägerblatt den entsprechenenden Regeln entspricht (Durchgängikeit der Holzschichten, überall gleich dick, Verhältnis von Holz:Kunststoffe, etc...) sollte es zugelassen sein.
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AW: Klappschläger zulässig???
Zitat:
Ich habe in den gültigen Regeln jedenfalls keinerlei Information gefunden, die gegen diese Bauweise sprechen würde. ;) Ebenso gibt es bereits ein Gegenbeispiel zu dieser Aussage: Butterfly VSG-Serie mit drehbaren Griffen. |
AW: Klappschläger zulässig???
Dazu hab ich jetzt mal ne physikalische Frage:
Wie soll das Schlägerblatt mit nur einem Gelenk schneller werden als Deine Hand? Du gibst Schwung mit der Hand, musst aber bremsen um das klappen auszulösen.Mit nur einem Gelenk kann man doch keine "Peitscheneffekt" auslösen, oder?. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege, aber meiner Meinung nach kann das Schlägerblatt nach dem "Auslösen" nur so schnell sein, wie vorher die Hand war. Für Aufschläge ist das "zurückschnellen" aber sicher sehr interessant |
AW: Klappschläger zulässig???
Zitat:
man muss nicht bremsen, um das Klappen auszulösen. Das Blatt wird durch das Handgelenk beschleunigt und kann aufgrund des Gelenks frei weiterschwingen, wenn man es freigibt. Das zweite Gelenk, das du forderst ist offensichtlich das Handgelenk. Ich bin kein Physiker, aber das Blatt schnappt offensichtlich beschleunigt nach vorne (ohne Abbremsen). Ein Hammer wird auch schneller, ohne das ich das Handgelenk abbremse. Du kannst ja mal versuchen, einen Nagel einzuschlagen, indem du den Hammer ganz starr und fest in der Hand hälst. Der Beschleuningungseffekt ergibt sich erst, wenn man den Hammer nach der Beschleunigungsphase locker schwingen lässt. Da spielt offensichtlich auch Zentrifugalkraft eine Rolle. Wolfgang Jürgens |
AW: Klappschläger zulässig???
Zitat:
Den "Peitscheneffekt" erzielst du durch bewußtes oder unbewußtes Verkürzen des Pendels wie beim Frisbee. Mit einem zusätzlichen Gelenk klappt das natürlich sehr viel besser, deshalb kann ich mir schon vorstellen, daß man mehr Schnitt in den Ball bekommen kann. Allerding frage ich mich, wie lange es denn dauert, bis du das Gelenk wieder eingerastet hast. |
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