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Maweda 01.12.2007 11:58

Ablöse
 
Kurze Frage, Thema hab ich nicht gefunden, obwohl es bestimmt irgendwo ist...
Wenn ein Spieler wechselt (Jg. 87) bekommt man doch noch etwas Geld oder?

Falls ja muss man da einen Antrag stellen oder läuft das automatisch?

Bisher habe ich nur Erfahrungen mit dem Verzicht auf die Ablöse gemacht!

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen (Bin mir eigentlich ziemlich sicher dass das jemand kann :-) )

Gremo 01.12.2007 12:11

AW: Ablöse
 
Ich hab den genauen Text nicht mehr im Kopf, aber WO § 6.4 hilft Dir sicher weiter. Ich meine 250,-€ gibt es für Euch. Adios

Maweda 01.12.2007 12:19

AW: Ablöse
 
Zitat:

Zitat von Gremo (Beitrag 1017900)
Ich hab den genauen Text nicht mehr im Kopf, aber WO § 6.5 hilft Dir sicher weiter. Ich meine 250,-€ gibt es für Euch. Adios

Ist der Betrag nicht abhängig von der Anzahl der Jahre die er im Verein spielt und der Spielklasse!?

Die entscheidende Frage ist auch nicht der Betrag sondern wie das funktioniert, müssen wir dem neuen Verein eine Rechnung oder sowas in der Art schreiben?

Gremo 01.12.2007 12:44

AW: Ablöse
 
Ja, Ihr müsst eine Rechnung schreiben.

Der Erstattungsbetrag für Jugendliche ohne Seniorenerklärung ergibt sich aus dem Grund-betrag von 15 €, der multipliziert wird mit der vollen Anzahl der Jahre nach Ersterteilung der Spielberechtigung (Stichtag: 1.9.) und dem Spielklassenfaktor für Spieler auf Kreisebene (Faktor 1), Bezirksebene (Faktor 2) und Verbandsebene (Faktor 3).

Aber wenn er Jahrgang 87 ist, ist er kein Jugendspieler mehr. In welcher Liga spielt er denn? Hat er an WTTV Veranstaltungen Teilgenommen?

Klasse
Kostenerstattung
1. Bundesliga
1.250 €
2. Bundesliga
875 €
Regionalliga
700 €
Oberliga
550 €
Verbandsliga
425 €
Landesliga
325 €
Bezirksliga/Bezirksklasse
250 €
Kreisliga/1. Kreisklasse
175 €
weitere Kreisklassen
100 €

Maweda 01.12.2007 13:04

AW: Ablöse
 
Zitat:

Zitat von Gremo (Beitrag 1017934)
Ja, Ihr müsst eine Rechnung schreiben.

Der Erstattungsbetrag für Jugendliche ohne Seniorenerklärung ergibt sich aus dem Grund-betrag von 15 €, der multipliziert wird mit der vollen Anzahl der Jahre nach Ersterteilung der Spielberechtigung (Stichtag: 1.9.) und dem Spielklassenfaktor für Spieler auf Kreisebene (Faktor 1), Bezirksebene (Faktor 2) und Verbandsebene (Faktor 3).

Aber wenn er Jahrgang 87 ist, ist er kein Jugendspieler mehr. In welcher Liga spielt er denn? Hat er an WTTV Veranstaltungen Teilgenommen?

Klasse
Kostenerstattung
1. Bundesliga
1.250 €
2. Bundesliga
875 €
Regionalliga
700 €
Oberliga
550 €
Verbandsliga
425 €
Landesliga
325 €
Bezirksliga/Bezirksklasse
250 €
Kreisliga/1. Kreisklasse
175 €
weitere Kreisklassen
100 €

Genau diesen Paragraph habe ich auch gefunden, er spielt 3.Kreisklasse dürften dann 100€ sein.

Hast du eine Ahnung was ich in die Rechnung reinschreiben muss, habe ich dafür dann auch eine Frist? Muss die Rechnung auch an den WTTV oder nur an den neuen Verein?

Fastest115 01.12.2007 13:24

AW: Ablöse
 
also ihr schreibt dem Verein eine Rechnung und wartet auf die Zahlung. Wenn das Geld da ist bestätigt ihr das dem WTTV der gibt dann die Spielberechtigung für den neuen Verein frei. Ne große Frist gibt es da nicht. Sollte halt schnellstmöglich geschehen. Könnt schlecht die Rechnung in 1 Jahr schicken....

Fakt ist Der Spieler ist erst Spielberechtigt, wenn der Verein gezahlt hat oder ihr ne Freistellung gebt.

Du hast ja nen Mail für den Wechsel bekommen: einfach darauf Bezug nehmen und Schreiben Kostenerstattung gemäß WO Paragraph XY und nen Konto angeben

Becker 01.12.2007 13:34

AW: Ablöse
 
Ein Glück, dass mein persönlicher (Hobby-)Trainer/Berater nicht wirklich zu einem Verein gehört...:)

Maweda 01.12.2007 13:41

AW: Ablöse
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1017972)
also ihr schreibt dem Verein eine Rechnung und wartet auf die Zahlung. Wenn das Geld da ist bestätigt ihr das dem WTTV der gibt dann die Spielberechtigung für den neuen Verein frei. Ne große Frist gibt es da nicht. Sollte halt schnellstmöglich geschehen. Könnt schlecht die Rechnung in 1 Jahr schicken....

Fakt ist Der Spieler ist erst Spielberechtigt, wenn der Verein gezahlt hat oder ihr ne Freistellung gebt.

Du hast ja nen Mail für den Wechsel bekommen: einfach darauf Bezug nehmen und Schreiben Kostenerstattung gemäß WO Paragraph XY und nen Konto angeben

Irgendwie habe ich mir gedacht das du das weißt. :D
Danke für die Hilfe und übrigens viel Glück bei deinem neuen Verein

00-Bauer 01.12.2007 13:57

AW: Ablöse
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1017972)
Fakt ist Der Spieler ist erst Spielberechtigt, wenn der Verein gezahlt hat oder ihr ne Freistellung gebt.

Das heißt, wenn Verein A nicht zahlt und Verein B den Spieler nicht freistellt, der Spieler nicht wechseln darf. Korrekt?

In welchen Fällen muss eine Ablöse gezahlt werden? Gibt es da ein bestimmtes Höchstalter?

Maweda 01.12.2007 14:06

AW: Ablöse
 
Zitat:

Zitat von spinPX (Beitrag 1018010)
Das heißt, wenn Verein A nicht zahlt und Verein B den Spieler nicht freistellt, der Spieler nicht wechseln darf. Korrekt?

In welchen Fällen muss eine Ablöse gezahlt werden? Gibt es da ein bestimmtes Höchstalter?

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