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ppp 10.06.2023 10:39

Plattformen-Steuertransparenzgesetz
 
Hallo,
es gibt ja seit diesem Jahr das Plattformen-Steuertransparenzgesetz.
Verkäufer werden bei den Behörden gemeldet, wenn man eine gewisse Anzahl von Verkäufen oder einen Verkaufswert überschreiten.
Angenommen ich kaufe regelmäßig Hölzer und Beläge zum Testen. Wenn sie mir nicht gefallen möchte ich sie wieder los werden. Sie werden als gebraucht verkauft und ich mache keinen Gewinn damit, da der Verkaufswert weit unter dem Einkaufwert ist. Ich habe die Grenze überschritten und werde gemeldet. Was passiert dann? Muss ich irgendwas in meiner Steuererklärung angeben? Verkaufe natürlich privat.

Abwehrtitan 10.06.2023 12:47

AW: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
 
Unter 30 Verkäufen passiert nichts, da gibt es keine Meldepflicht, wenn du mehr testest dann ist es vermutlich so, dass du nicht in dem Umfang TT spielen kannst, wie du dir das wünscht, sonst hättest du längst eine Variante gefunden die für dich passt. Außer du bist Trainer, und kaufst Testmaterial für TT-Schüler, da läge die Sache anders.

Übertriebene Testerei ist meist in den ganz unteren Ligen en vogue, weil man vom perpetuum mobile träumt. Vom TTR Bringer, den Belag gibts aber nicht, man muss schon selbst spielen (können).

Zudem machst du ja nach eigenen Angabenk einen Gewinn, ohne Gewinn gibt es auch nichts zu versteuern, bis zu 600 EUR dürftest du sogar Gewinn erwirtschaften ohne versteuern zu müssen. Du musst im V-Fall wenn du gemeldet wirst deinen EK nachweisen können, zuordenbar zum VK. Das ist aber mit einer Minimalbuchführung (excel-file lässig ausreichend) null Problem.


Hier die einschlägigen Gesetze und Auskünfte:
https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/PStTG.pdf

https://www1.wdr.de/nachrichten/inte...euern-100.html

Abschlusstipp:
Von den 600 EUR/p.a. könntest du für ein paar Wochen einen Trainer bezahlen, der dir abschließend zu Belägen raten kann, die für deine Fähigkeiten passend sind!


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