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tt-freak3 18.12.2007 11:03

Spielabbruch
 
Hallo,

mich interessiert folgende Frage:

Kann der OSR einen Mannschaftswettkampf durch einen Spielabbruch beenden? (z.B.: Schlägerei unter Spielern, Disqualifikationen wurden ausgesprochen, OSR fühlt sich danach ebenfalls massiv bedroht o.ä.)

Nicht, dass ich jetzt glaube, dass der Fall jemals eintreten wird, sondern einfach theoretisch. Konnte zu einem Spielabbruch nichts in der WO (BYTTV) finden.

Im Fußball, gibt es ja dieses Recht des Schiedsrichters...

Fastest115 18.12.2007 11:18

AW: Spielabbruch
 
Denke das gilt im TT genauso. In der WO des WTTV steht drin das eine Verbandsaufsicht/OSR Hausrcht genießt und zb das Spiel unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortsetzen lassen kann.

Denke allegemein steht es in den TT Regeln Teil B 3.1.2.12 Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen....

platten 18.12.2007 11:59

AW: Spielabbruch
 
Zitat:

Zitat von tt-freak3 (Beitrag 1030058)
Hallo,

mich interessiert folgende Frage:

Kann der OSR einen Mannschaftswettkampf durch einen Spielabbruch beenden? (z.B.: Schlägerei unter Spielern, Disqualifikationen wurden ausgesprochen, OSR fühlt sich danach ebenfalls massiv bedroht o.ä.)

Nicht, dass ich jetzt glaube, dass der Fall jemals eintreten wird, sondern einfach theoretisch. Konnte zu einem Spielabbruch nichts in der WO (BYTTV) finden.

Im Fußball, gibt es ja dieses Recht des Schiedsrichters...

Letzte Saison wurde ein Spiel in einer Kreisklasse wegen Schlägerei abgebrochen. Es gab keinen OSR aber die Spieler die sich nicht an der Schlägerei beteiligt haben, haben nicht mehr weiter gespielt. Ich weiss allerdings nicht, wie das Spiel gewertet wurde, da es nicht in unserem Verband war.

Vorletzte Saison hat unsere Erste auch ein Spiel nicht weiter geführt, da sich ein Spieler des Gegners böse verletzt hatte. Eine ähnliche Situation habe ich auch mal in Hessen erlebt. In beiden Fällen konnten die Spiele ohne Probleme wiederholt werden.

Spielabrüche gibt es also auch im TT. Wer allerdings das Recht hat so ein Spiel abzubrechen, weiss ich nicht.

tt-freak3 18.12.2007 15:01

AW: Spielabbruch
 
Danke schonmal!

Ja, in den TT-Regeln ist das nur schwammig formuliert. Eventuell kann man es daraus herleiten.

Hausrecht und Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist ja interessant.
Da merkt man mal wieder, dass jeder Verband sein eigenes Süppchen kocht. In der WO des ByTTV existiert so etwas m.E. nicht.

@platten: Mich interessiert ja gerade der Fall mit OSR, nicht der in den Regeln nicht vorgesehene Fall ohne OSR auf Kreis-und Bezirksebene, obowhl der zweifelsohne der Regelfall ist - klar...

Mouselook 18.12.2007 15:24

AW: Spielabbruch
 
Grundsätzlich sind Spielabbrüche im TT möglich, aber...

Die SR (zumindest hier im TTVWH) sind angehalten, keine Spiele abzubrechen, soweit eine Fortsetzung des Spiels (oder Turniers) noch irgendwie denkbar ist. Die nicht abstellbaren Mängel werden dann nur dokumentiert und dem Bericht beigefügt. Damit sind Spielabbrüche beschränkt auf:
  • Eine Mannschaft verlässt geschlossen die Halle und beabsichtigt nicht wiederzukommen.
  • Eine Fortsetzung des Spielbetriebs ist aus nicht abstellbaren Gründen unmöglich. Es muss unmöglich sein weiterzuspielen, Mängel in den Spielbedingungen (Temperatur, Spielfelder, etc.) sind damit ausdrücklich nicht gemeint.
  • Der OSR (und ggf. seine Kollegen) würden sich mit der Fortsetzung des Spiels selbst in Gefahr bringen.

Da tt-freak3 nach einer Regelstelle gefragt hat: Wie wäre es mit B 3.1.2.6:
"Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für: [...] die Entscheidung über eine Spielunterbrechung bei Notfällen;"
Ggf. unterbricht der OSR das Spiel also auf unbestimmte Zeit.

Sonst muss es wohl B 3.1.6 sein:
"In der Zeit zwischen Betreten und Verlassen der Spielhalle fallen die Spieler unter die Zuständigkeit des Oberschiedsrichters."
Damit lässt sich notfalls alles erklären. :D

:ot:
Die WTTV-Regelung mit dem Hausrecht finde ich sehr ... interessant! Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet. Zu deutsch: Was macht ihr, wenn der Heimverein gar kein Hausrecht hat, da das im Spiellokal z.B. von einem Hausmeister ausgeübt (und an niemanden sonst übertragen) wird? Wie will der OSR dann zu Hausrecht kommen? Und wozu braucht er das?

Fastest115 18.12.2007 15:36

AW: Spielabbruch
 
Zitat:

Zitat von Mouselook (Beitrag 1030224)

:ot:
Die WTTV-Regelung mit dem Hausrecht finde ich sehr ... interessant! Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet. Zu deutsch: Was macht ihr, wenn der Heimverein gar kein Hausrecht hat, da das im Spiellokal z.B. von einem Hausmeister ausgeübt (und an niemanden sonst übertragen) wird? Wie will der OSR dann zu Hausrecht kommen? Und wozu braucht er das?

Keine Ahnung bin kein Jurist. Kann dir nur sagen was da steht. Denke soll zb dazu dienen Leute die das Spiel stören der Halle zu verweisen...

Da ich sowas auch noch nie erlebt habe denke ich ist das ganze auch alles sehr theoretisch.

Und egal was in den Regeln steht und wie es formuliert ist. Fakt wird sein: wenn der OSR aus gutem Grund wie oben genannt Schlägereien zwischen Spielern, Angst um eigene Gesundheit usw das Spiel abbricht wird ihm jeder Sportausschuß da recht geben und entsprechend entscheiden/handeln.

tt-freak3 18.12.2007 17:05

AW: Spielabbruch
 
Zitat:

Zitat von Fastest115 (Beitrag 1030235)
Und egal was in den Regeln steht und wie es formuliert ist. Fakt wird sein: wenn der OSR aus gutem Grund wie oben genannt Schlägereien zwischen Spielern, Angst um eigene Gesundheit usw das Spiel abbricht wird ihm jeder Sportausschuß da recht geben und entsprechend entscheiden/handeln.

Das trifft es ganz gut!
Danke für die Posts!


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