TT-NEWS Tischtennis Forum

TT-NEWS Tischtennis Forum (https://forum.tt-news.de/index.php)
-   Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches (https://forum.tt-news.de/forumdisplay.php?f=7)
-   -   Verlegungsgrund ? (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=5266)

Claus 17.02.2002 17:02

Verlegungsgrund ?
 
Lt. Rahmenterminplan ist auf Kreisebene am 23.02. ein offizieller Spieltag, gleichzeitig finden jedoch die Bay EM der Senioren statt. Falls ein Verein aufgrund der Teilnahme eines Spielers an diesem Turnier, ein vom Rundenleiter angesetzes Spiel verlegen will. Muss der andere Verein zustimmen, oder kann er sich weigern :??: :??:

Danke im voraus für die Antworten

micwin 17.02.2002 17:14

Die Frage ist ob das Turnier als offizieller Verlegungsgrund gilt und wenn dies so ist, muß der gegerische Verein der Verlegung(Termin sollte ihr natürlich im gegenseitigen Einverständnis festlegen) zu stimmen.

jocar 18.02.2002 00:22

Frage von Claus zum Thema: Verlegung
 
Sportfreund Claus, ich gehe einmal davon aus, dass du aus Bayern bist.

Die Antwort auf deine Frage ist in der Wettspielordnung des BTTV, G 30 nachzulesen.

Eine bayerische Meisterschaft ist natürlich eine offizielle Veranstaltung. Und wenn ein Spieler vom Bezirk nominiert wird, ist das Spiel auf Antrag des Vereins durch den Spielleiter zu verlegen bzw. neu anzusetzen. Der Spieler muss jedoch Stammspieler der betroffenen Mannschaft sein!
Die Frage, ob der Gegner damit einverstanden ist oder nicht, stellt sich hier nicht. Der Spielleiter muss von Amtswegen verlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Car
Bezirksvorsitzender Unterfranken

Jens Makait 19.02.2002 12:15

Re: Frage von Claus zum Thema: Verlegung
 
Zitat:

Original geschrieben von jocar
Eine bayerische Meisterschaft ist natürlich eine offizielle Veranstaltung. Und wenn ein Spieler vom Bezirk nominiert wird, ist das Spiel auf Antrag des Vereins durch den Spielleiter zu verlegen bzw. neu anzusetzen. Der Spieler muss jedoch Stammspieler der betroffenen Mannschaft sein!
Die Frage, ob der Gegner damit einverstanden ist oder nicht, stellt sich hier nicht. Der Spielleiter muss von Amtswegen verlegen.

Wie lange im Voraus steht der Termin für dieses Turnier eigentlich fest?
Wird nicht verlangt, dass in solchen Fällen vor Erstellung der Spielpläne bereits gesagt wird, dass an diesem Tag kein Spiel anzusetzen ist (so wird es z.B. in S/H für Jahreshauptversammlungen der Vereine gefordert).
Und wenn das versäumt wurde, hat man dann wirklich einen Anspruch auf eine nachträgliche Verlegung?

Jens

Jaskula 19.02.2002 13:14

Einige Meisterschaften ziehen ein Spielverbot an dem betreffenden Wochenende nach sich, z.B. Kreis - und Bezirksmeisterschaften, sowie Meisterschaften auf höheren Ebenen, wenn sie im entsprechenden Bezirk stattfinden.

Bei den Seniorenmeisterschaften gibt es kein generelles Spielverbot, weil nur ein sehr kleiner Teil der Aktiven davon betroffen ist. Die haben aber Anspruch darauf, daß parallel angesetzte Verbandsspiele auf Wunsch des Vereins verlegt werden. Der Klassenleiter muß das Spiel neu ansetzen, da die Teilönahme an offiziellen Meisterschaften grundsätzlich ein Verlegungsgrund ist.
Meist ist hierbei der Nachweis der Spielberechtigung in Form der Einladung zu dieser Meisterschaft erforderlich.

Wir hatten gerade den gleichen Fall, da einer unserer Spieler bei den Südwestdeutschen Senioren-Meisterschaften startete und wir an diesem Wochenende daher nicht spielen konnten.
Der Termin ist zwar lange im voraus bekannt, aber die Startberechtigung mußte der Spieler sich erst bei den Hessischen Meisterschaften erspielen, die waren im Januar 2002. Warum sollte ich da bereits im Juni 2001 diesen Spieltermin als unmöglich angeben, wenn ich weder weiß, ob der Spieler überhaupt teilnehmen, noch ob er sich tatsächlich qualifizieren wird ?


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:22 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77