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R.K. 04.03.2008 16:54

Neue Beschlüsse des ITTF
 
Die Änderung 2a betrifft wohl auch das Tunen und Boosten von Belägen


Wichtige Beschlüsse der ITTF
anlässlich der Weltmeisterschaften 2008 in Guangzhou
(alle angeführten Änderungen gelten ab 1. September 2008)


1) Satzungs-Änderungen
Das Exekutiv-Komitee der ITTF wurde von bisher 7 auf nunmehr 9 Personen (Präsident, Stellv.
Präsident, 7 Vizepräsidenten) erweitert. Im Gegenzug wurde der Exekutiv-Rat (Executive Council)
und damit die Funktion der sogenannten Kontinentalen Vizepräsidenten abgeschafft. Ein neuer
„Rat für Entwicklung und Kontinentale Angelegenheiten“ wird sich vornehmlich mit Fragen der
Entwicklung des Tischtennissports in den Erdteilverbänden zu befassen haben.


2) Regel-Änderungen
(a) Tischtennis-Regeln
Ein neuer Punkt ist unter 2.4 einzufügen:
Schlägerbeläge sind so zu verwenden wie sie von der ITTF zugelassen wurden. Physikalische,
chemische oder andere Behandlung von Belägen (ausgenommen normale Abnutzung), die die
Spieleigenschaften, die Reibung, das Aussehen, die Farbe, die Struktur, etc. beeinflussen sind
unzulässig.

(b) Bestimmungen für internationale Veranstaltungen
Ergänzung von 3.2.1.3:
Schlägerbeläge sind künftig von den Herstellern mit einer „ITTF-Nummer“ zu versehen, aus der zu
entnehmen ist, um welchen Hersteller, um welche Belagsart und um welches spezielle
Belagsmodell es sich handelt.

Ausnahmebeschluss zu 3.2.4.2:
Die neuen Testmethoden zur Erkennung von gesundheitsschädlichen Belagsklebern werden bei
den Paralympischen Tischtennisbewerben in Peking 2008 nicht zur Anwendung gelangen.

Ergänzung von 3.8 bzw. Kapitel 4 (WM, Weltcup, Junioren-WM):
Spieler, die bereits für einen Nationalverband spielberechtigt waren und nun einen neuen
Nationalverband bei Weltmeisterschaften, Weltcups oder Junioren-Weltmeisterschaften vertreten
wollen, müssen sich künftig bei der ITTF registrieren lassen und sind
- falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung unter 15 Jahre alt sind, erst 3 Jahre nach der
Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt;
- falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 15 Jahre und höchstens 18 Jahre alt
sind, erst 5 Jahre nach der Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt;
- falls sie zum Zeitpunkt der Registrierung mindestens 18 Jahre und höchstens 21 Jahre alt
sind, erst 7 Jahre nach der Registrierung im obigen Sinne spielberechtigt;
- falls sie mindestens 21 Jahre alt sind nicht mehr im obigen Sinne spielberechtigt.
Darüber hinaus gelten alle weiteren schon bisher in Bestimmung 3.8 festgelegten
Voraussetzungen.

(c) Technische Broschüren
Der Erweiterte ITTF-Vorstand (Board of Directors) hat einem Vorschlag des Materialkomitees
zugestimmt, die untere Grenze für die Griffigkeit von Schlägerbelägen in der Technischen
Broschüre der ITTF für Schlägerbeläge mit 25 Mikro-Newton festzulegen.
Damit werden sogenannte „glatte Noppenbeläge“ nicht mehr zulässig sein.

basicchannel 04.03.2008 17:03

AW: Neue Beschlüsse des ITTF
 
Unter 2a sollte auf jeden das Obergummi-Tuning fallen. Aber so wie sie es ausgedrückt haben, ist jegliche Behandlung untersagt und somit auch das Schwammtuning?! Oder wie jetzt?

Die Frage ist vielleicht, was die ITTF unter 'Belägen' versteht. Ist das der Schwamm mit inbegriffen? Andererseits werden Schwämme nicht von der ITTF genehmigt. Aber selbst ein reines Tuning des Schwamms wird sich auch DIREKT auf das OG auswirken.

CP/JP 04.03.2008 18:20

AW: Neue Beschlüsse des ITTF
 
Dann wäre es ja nur konsequent, in zukünftigen Belagszulassungslisten auch alle Antis zu streichen (außer eben denen, bei denen die Restgriffigkeit mindestens 25 µN beträgt).

w_W_ 04.03.2008 18:53

AW: Neue Beschlüsse des ITTF
 
Aus "2a" lese ich eher das nachträgliche Herstellen von glatten Noppenbelägen heraus.

Ein griffiger Belag bleibt ja nach dem Tuning immer noch griffig.
Die Spieleigenschaften sind damit ja nicht (nicht wirklich) maßgeblich verändert.

Gibt es zu solchen Regeltexten eigentlich auch eine "Auslegungsanleitung?"

Simon 04.03.2008 18:54

AW: Neue Beschlüsse des ITTF
 
Zitat:

Zitat von R.K. (Beitrag 1086196)
Die Änderung 2a betrifft wohl auch das Tunen und Boosten von Belägen

2) Regel-Änderungen
(a) Tischtennis-Regeln
Ein neuer Punkt ist unter 2.4 einzufügen:
Schlägerbeläge sind so zu verwenden wie sie von der ITTF zugelassen wurden. Physikalische, chemische oder andere Behandlung von Belägen (ausgenommen normale Abnutzung), die die Spieleigenschaften, die Reibung, das Aussehen, die Farbe, die Struktur, etc. beeinflussen sind unzulässig.

Das hat keine Auswirkung auf das Tunen des SCHWAMMES, da von der ITTF keine Schwämme zugelassen werden, sondern nur die Obergummis zur Genehmigung eingereicht werden. Siehe auch Zulassungsliste z.B. nur ein Eintrag für Nimbus, den es dann als normalen Nimbus, Nimbus Medium, Nimbus Soft und Nimbus Sound gibt.

Allerdings ist das Tuning des OBERGUMMIS nicht zulässig, da hier dieser Teil des Schlägerbelages verändert wird, der von der ITTF zugelassen werden muss.

Also Tuning des Schwammes ist erlaubt, Tuning des Obergummis ist nicht erlaubt.

RedStar 04.03.2008 19:04

AW: Neue Beschlüsse des ITTF
 
Man muss sich nur doof stellen und ignorieren, dass man mit der Schwammbehandlung auch das Obergummi behandelt. Denn das die Tuner nicht durch den Schwamm zum Obergummi sickern, glaube ich nur, weil ich es eben glauben will! ;):D
Und das man plötzlich die Noppen durchschimmern sieht, liegt bestimmt am Licht.

RedStar 04.03.2008 19:45

AW: Neue Beschlüsse des ITTF
 
Oh, ich glaube, mit der Argumentation kommt man doch nicht durch :(
Es ist immerhin von "Belägen" die Rede. Und so wie das Wort "Beläge" hier in den Regeln verwendet wird, kann damit nur die Einheit von Obergummi und Schwamm gemeint sein...

Zitat:

2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
Zitat:

2.4.3 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss bei allen ITTF-Veranstaltungen ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden.

m3ch_rip 04.03.2008 21:03

AW: Neue Beschlüsse des ITTF
 
@R.K.: Kannst du bitte die Quelle deiner Informationen offenlegen?

Ansonsten entstehen hier wieder etliche Spekulationen (siehe oben).

N0pp3nN3w8i3 04.03.2008 23:06

AW: Neue Beschlüsse des ITTF
 
Zitat:

Zitat von w_W_ (Beitrag 1086319)
Ein griffiger Belag bleibt ja nach dem Tuning immer noch griffig.
Die Spieleigenschaften sind damit ja nicht (nicht wirklich) maßgeblich verändert.

Ein glatter Noppenbelag, der Nachbehandelt war, wurd auch "nur" glatter -.- Was hamse da alle rumgeschrien... aba wenn die Noppen auf der anderen Seite liegen ist es ja was anderes... ätzend nur weil wir anders sind -.-;)

also für euch gilt die regel offiziell (die sr's werden es eh nicht beachten)auch... in der vergangenheit war spinmax ja auch legal, im gegensatz zu sekundenkleber, haarspray und da war das nachbehandeln auch schon verboten :mad::rolleyes:...

Tackiness 04.03.2008 23:35

AW: Neue Beschlüsse des ITTF
 
Was ist mit dem Antrag, die Wechselmethode (Zeitspiel) abzuschaffen - wohl nicht angenommen worden, da von R.K. nicht erwähnt??


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