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oxyuranus 26.02.2002 12:23

Wehrübung Grund für Spielverlegung
 
Hallo Forum :)

heute öffne ich nichts böses denkend meine Post und finde einen Einberufungsbescheid für eine Wehrübung.
Ansich nichts schlimmes... musste ja nach fast 5 Jahren mal wieder kommen....

Aber die Übung liegt ganz genau so, dass ich bei den beiden wichtigsten Spielen der Runde nicht spielen kann.

Die Gegner werden auch ganz sicher nicht verlegen, da es für alle 3 Mannschaften um den Aufstieg geht.

Ist eine Wehrübung, ein Grund für eine Spielverlegung?
Immerhin ist eine Wehrübung ein Grund von der Arbeit freigestellt zu werden...??

Grüße
Oxyuranus

Eberl 26.02.2002 12:35

Also ich glaube nicht, dass eine Wehrübung ein Verlegungsgrund ist. Jedenfalls findet sich in der WO keine explizite Regelung dafür. Allerdings kann in begründeten Fällen eine Verlegung von der zuständigen Stelle genehmigt werden. Von daher würde ich mich an deiner Stelle an den Staffelleiter wenden, der ja im Endeffekt entscheidet.

Ino 26.02.2002 12:44

berechtigen zur Spielverlegung tut´s wohl nicht.

Vielleicht kannst Du ja auf die Milde des Staffel/Spielleiters hoffen.

SOFORT um eine Spielverlegung bitten, um den Dienst am Vaterland verrichten zu können (auch berechtigte Sachen müssen innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden beantragt werden!)

Kannst Du dich vielleicht von der Wehrübung freistellen lassen?

würde ich parallel schon mal versuchen. Oder brauchen die Dich, weil Du das Kampfschwein schlechthin bist?

(mich wollten die gar nicht mehr sehen, bin direkt ausgekleidet worden...)

JanMove 26.02.2002 13:20

Wie wär's mit einer nachträglichen Kriegsdienstverweigerung?!:D:D

Frank Schmidt 27.02.2002 15:10

Was ist denn eigentlich ein offizieller Verlegungsgrund? Mir sind da nur überregionale Tischtennisveranstaltungen (z.B. SWTTV-Ranglisten) oder Katastrophen wie z.B. Vulkanausbrüche oder Erdbeben bekannt.

Florian Jacobi 27.02.2002 15:35

mehr Gründe gibt es eigentlich auch nicht ...
nur wenn eine Epidemie ausbricht ist das ein Verlegungsgrund.
Ansonsten auch, wenn keine Halle zur Verfügung steht (weder bei der Heim, noch bei der Auswärtsmannschaft).
Also Nachverlegungen sind mehr oder weniger nicht möglich ...
Und bei Vorverlegungen muss das auch eine Woche vorher beantragt werden (glaube ich).

Frank Schmidt 27.02.2002 15:53

Das mit der Halle kenn ich aber anders, also bei uns setzt der Klassenleiter in dem Fall einen neutralen Austragungsort fest, an dem beide zu erscheinen haben.

Florian Jacobi 27.02.2002 16:21

Wenn man einen neutralen Austragungsort findet ... kann gut sein, dass das in der WSO steht ... weiß ich aber nicht genau ...
Aber wie oft kommt es denn vor, dass eine Halle so kurzfristig unbenutzbar ist, dass man sich nicht vorher ums verlegen kümmern kann ?

Walker 27.02.2002 16:32

Zitat:

Original geschrieben von Florian Jacobi

Aber wie oft kommt es denn vor, dass eine Halle so kurzfristig unbenutzbar ist, dass man sich nicht vorher ums verlegen kümmern kann ?

Ich glaube letzte oder vorletzte Saison war bei uns im Bezirk eine Halle gesperrt, weil ein Blindgänger aus dem 2.Weltkrieg gefunden worden war.
Auch werden Sporthallen immer wieder gerne doppelt belegt.

hennes 12.12.2003 20:57

Re: Wehrübung Grund für Spielverlegung
 
Wie regelt Ihr das, wenn Ihr ein Spiel verlegen möchtet, weil Ihr sonst Aufstellungsschwierigkeiten hättet. Theoretisch ist dies ja überhaupt nicht zulässig.


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