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Mr Chen 14.03.2008 10:38

Wechsel kompletter Mannschaften zu einem anderen Verein
 
Nehmen wir mal an, ein Verein löst sich auf und alle Spieler treten geschlossen in einen anderen Verein ein. Können die Mannschaften dann in den vorherigen Spielklassen bleiben oder müssen sie in der untersten Klasse neu anfangen? Es ist davon auszugehen, dass innerhalb der Mannschaften Spieler aus dem alten und neuen Verein gemischt werden.

ach_ja 14.03.2008 10:50

AW: Wechsel kompletter Mannschaften zu einem anderen Verein
 
Das kommt auf den Verband an.
Bei uns im WTTV hat das ganze nichts mit den Spielern zutun. Wenn bei uns zwei Vereine "Fusunieren" dann bekommt der übrig gebliebene Verein die Plätze beider Vereine.
Dies kann allerdings nicht rückgängig gemacht werden.

Stefan W. 14.03.2008 12:45

AW: Wechsel kompletter Mannschaften zu einem anderen Verein
 
hallo,

habe mich mal durchgegoogelt, habe aber nur für den bereich thüringen ein entsprechendes doc gefunden. so wie es in diesen auzug erklärt wird, ist es auch bei uns in bayern geregelt (reine beobachtung). vielleicht trifft das auch auf andere landesverbände zu.

nun hier der auszug:

Zitat:

2.3 Neugründung, Auflösung, Fusion und Spielgemeinschaften von Vereinen
(1) Bei Neugründung eines Vereins werden die für den Wettspielbetrieb gemeldeten
Mannschaften in die jeweils unterste Spielklasse eingestuft. Über Ausnahmen
entscheidet der zuständige Sportausschuss.
(2) Bei Auflösung eines Vereins kann die Spielklasse der Mannschaft(en) an einen
anderen Verein übertragen werden, sofern dieser alle Spieler der Mannschaft(en)
übernimmt. Die Zustimmung hierzu erteilt der zuständige Sportausschuss auf Antrag.
(3) Bei Fusion von zwei oder mehr Vereinen zu einem neuen Verein bleiben alle
Spielklassen der Mannschaften der bisherigen Vereine erhalten und gehen in den
neuen Verein über. Bei Spielgemeinschaften bleiben ebenfalls alle Spielklassen der
daran beteiligten Vereine erhalten. Beide Vereine müssen aber weiterhin Mitglied des
TTTV und LSB Thüringen sein und allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen
nachkommen.
(4) Die Spielberechtigung aller Spieler der Vereine haben auch für die
Spielgemeinschaft Gültigkeit. Die Spielberechtigungen sind durch den VMMB der
Spielgemeinschaft nachzuweisen. Bei Auflösung einer Spielgemeinschaft, unabhängig
vom Zeitpunkt, entscheidet der zuständige Sportausschuss über die Einstufung der
Mannschaften in die bisher von der Spielgemeinschaft besetzten Spielklassen.
(5) Die Neubildung von Spielgemeinschaften ist nicht zulässig. Für
Mannschaftswettbewerbe oberhalb der Bezirksebene gelten die Bestimmungen der
WO des SWTTV/WO des DTTB.
vielleicht hilft dir das


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