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tabora 26.03.2008 10:51

Ratschlag zu Aufstellungen, Sperrvermerken und Bilanzwerten TTVN
 
Hallo Zusammen,

da zur nächsten Saison ja neu aufgestellt werden soll/muss, hätte ich da mal ein paar Fragen. Aus den Regeln:

"Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur
- zu Beginn der Vorrunde für die gesamte Spielzeit, oder
- zu Beginn der Rückrunde, wenn sie zum 01. Januar die Spielberechtigung gewechselt haben, oder
- zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können, wenn sie ansonstenaufgrund von Veränderungen in der Spielstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten,

auf Wunsch des Vereins auf den ersten Positionen einer unteren Mannschaft des Vereins aufgestellt werden.


[...]

In allen drei Fällen erhalten diese Spieler von der zuständigen Stelle einen Sperrvermerk



geht für mich hervor, dass, wenn bereits bei einem Bilanzdifferenzwert von 0.001 nicht nach Stärke aufgestellt wird, ein Sperrvermerk erteilt wird. Stimmt das?

Zur Rückrunde wurden imho die SPV nur ab einer Differenz (und nicht erfolgten Aufstellung) von 2.000 Punkten und mehr erteilt.

m3ch_rip 26.03.2008 13:27

AW: Ratschlag zu Aufstellungen, Sperrvermerken und Bilanzwerten TTVN
 
Der Knackpunkt den du ansprichst ist in dem Teil "Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke" zu finden.

Spieler, deren Bilanzwertdifferenz zwischen 0,00 und 2,00 liegt (die sogenannte "Kann"-Umstellung) werden als gleich stark betrachtet.
In anderen Fällen ist einer der beiden Spieler stärker als der andere.

Somit kommt diese Regel nur bei Bilanzwertdifferenzen >2,00 zur Anwendung. ;)

tabora 26.03.2008 13:35

AW: Ratschlag zu Aufstellungen, Sperrvermerken und Bilanzwerten TTVN
 
OK,

das ist ja schoneinmal eine gute Richtung. Dann wäre es deckungsgleich zur Rückrundenmeldung. Aber kann das noch jmd bestätigen bzw. mit Regeltext belegen?

Gruß aus OL

m3ch_rip 26.03.2008 19:13

AW: Ratschlag zu Aufstellungen, Sperrvermerken und Bilanzwerten TTVN
 
Zitat:

Für die Entscheidung, ob Spieler A vor Spieler B gemeldet werden muss, ist die Bilanzwertdifferenz zwischen beiden Spielern maßgeblich. Sofern mindestens einer der beiden Spieler keinen vergleichbaren Bi-lanzwert hat, entscheiden die zuständigen Stellen in eigener Verantwor-tung über die Reihenfolge der beiden Spieler.
f Bei einer Bilanzwertdifferenz kleiner als 0,000 darf nicht umgemeldet werden.
Bei einer Bilanzwertdifferenz von 0,000 bis 2,000 kann der Verein um-melden.
Bei einer Bilanzwertdifferenz größer als 2,000 muss umgemeldet wer-den.
Quelle: http://www.ttvn-online.de/content/do..._2007_2008.pdf

DieVorhand 13.04.2008 15:12

AW: Ratschlag zu Aufstellungen, Sperrvermerken und Bilanzwerten TTVN
 
Was ist denn bitteschön ein Bilanzwert von 0,0 bzw. 2,0 ??? So etwas kenne ich nicht.
Wird nicht überall in "einfachen" Bilanzpunkten gezählt??
:hilfe:

tabora 13.04.2008 15:19

AW: Ratschlag zu Aufstellungen, Sperrvermerken und Bilanzwerten TTVN
 
Im TTVN gibt es halt Bilanzwertpunkte und umstellungsrelevante Umstellgrenzen, welche halt bei 0,1 und mehr und 2,0 und mehr liegen


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