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Keine sofortigen Wechsel für (In-)Aktive aus dem Ausland
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Auf dem 17. Bundestag des DTTB am 19.11.2022 wurde beschlossen, dass ab dem 1. Juli 2023 Spieler aus dem Ausland nach einem Jahr Inaktivität für den bisherigen Verein keine sofortige Spielberechtigung für einen neuen Verein erhalten können - nur noch Aktive, die vorher in Deutschland gespielt haben, können nach einem Jahr Pause sofort wieder in einer Mannschaft antreten.
Mich interessiert, ob das 1. bekannt ist, 2. euren Verein schon betroffen hat, 3. wie das generell beurteilt wird. Dazu folgende Hintergrundinformationen:
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AW: Keine sofortige Wechsel für (In)Aktive aus dem Ausland
Dass die Verbände eigenständig darüber entscheiden können, ob sie die Regel einhalten, ist natürlich Quatsch. Sie gilt für alle. Manche Verbände haben halt kein besonderes Interesse daran, sich regelkonform zu verhalten.
Selbstverständlich werden alle Spieler, die im Ausland aktiv sind, gleich behandelt. Es könnten ja auch deutsche Spieler sein. |
AW: Keine sofortige Wechsel für (In)Aktive aus dem Ausland
Quatsch ist eine eher polemische Feststellung. Zitat Heike Ahlert *Der DTTB missbilligt es, wenn bundeseinheitliche Regelungen nicht beachtet werden. Unsere Einflussmöglichkeiten sind in diesen Fällen allerdings begrenzt, weil Spielberechtigungen vollständig in der Hand der Landesverbände sind und wir ohnedies nur selten von solchen Fällen Kenntnis erhalten.* Und w- wie geschrieben - in acht Fällen wurde das nicht beachtet! Außerdem Die Unterscheidung ist nicht bzgl. der Nationalität sondern bzgl. der vorherigen Verbandszugehörigkeit.
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AW: Keine sofortige Wechsel für (In)Aktive aus dem Ausland
Ist diese Regelung durch die doppelte Spielberechtigung im Ausland nicht eh obsolet? Siehe: https://forum.tt-news.de/showthread....hlight=ausland
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AW: Keine sofortige Wechsel für (In)Aktive aus dem Ausland
Bananenrepublik wo man hinschaut ! :klatsch:
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AW: Keine sofortige Wechsel für (In)Aktive aus dem Ausland
Eher überbordender Bürokratismus, wenn man das übersehen hat und diese Regel noch in Kraft ist. Es wird ja explizit in der Begründung erwähnt, dass die Regel eingeführt wurde, weil es schwer zu beurteilen ist, ob der Spieler im (nicht europäischen) Ausland wirklich inaktiv ist. Wenn das wegen doppelter Spielberechtigung keine Rolle mehr spielt, dann ist das doch komplett sinnfrei.
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AW: Keine sofortige Wechsel für (In)Aktive aus dem Ausland
Zitat:
Sicher bin ich mir da aber nicht. Könnte sein, dass er dann nicht aufgrund der einjährigen Inaktivität die sofortige Spielberechtigung erhält, sondern weil er eine doppelte Spielberechtigung beantragt. Kernfrage (das weiß ich halt nicht): Kann bei doppelter Spielberechtigung auch zwischen den Wechselterminen (Ende Mai und November) sofort in einer Mannschaft mitgespielt werden!? |
AW: Keine sofortige Wechsel für (In)Aktive aus dem Ausland
Einfache Antwort Nein. Sofortige Wechsel aus dem Ausland waren vorher schon nicht möglich und sind es auch ab 1. Juli nicht.
Auch eine neue Spielberechtigung für jemanden, der zuletzt im Ausland gespielt hat greift erst zum nächsten Wechseltermin. |
AW: Keine sofortige Wechsel für (In)Aktive aus dem Ausland
Meine FRAGE: Ist es erlaubt, das ein deutscher Spieler (Bezirksebene) zusätzlich in Norwegen spielt? Er ist hier für die Vorrunde 25/26 gemeldet, wird aber wohl kein Spiel machen können, da er wegen eines Auslandssemesters in Norwegen ist.
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AW: Keine sofortige Wechsel für (In)Aktive aus dem Ausland
Das muss er in Norwegen fragen.
In Deutschland gibt es damit kein Problem, wenn er parallel in einem anderen Land spielt. (sofern es Regionalliga oder tiefer ist). Österreich lässt dies aber z.B. nicht zu, Schweiz aber schon. Bitte also beim norwegischen Verband nachfragen. |
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