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Baramis 07.09.2008 08:59

Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Hallo,

ich habe mal eine - wahrscheinlich ziemlich einfache - Frage zum Frichklebeverbot.

Ich habe nie frischgeklebt und hab das auch nicht vor. Trotzdem hab ich immer Frischkleber benutzt, um meine Beläge aufs Holz zu pappen, einfach, weil sie sich dann leichter wieder lösen lassen.

Auf Anfrage hab ich im TT Shop um die Ecke die Info bekommen, dass ich meinen Kleber weiter benutzen darf, wenn ich zwischen Kleben und Spielen genug Zeit verstreichen lasse, da nach 24 Stunden die Lösungsmittel verflogen sind. Und dann ist ja auch spätestens der Frischklebeeffekt komplett weg.
In einem Katalog hab ich nun gelesen, dass die Benutzung aller VOC-haltigen Kleber verboten ist.
Das widerspricht sich. Wer hat Recht? Hab noch ne fast volle Flasche Buterfly Fair Chack rumstehen. Muss ich die jetzt dafür verwenden, Fotos ins Fotoalbum zu kleben?

Fastest115 07.09.2008 09:17

AW: Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Die Sache ist wie sie ist.

Eigentlich darfst du diesen Kleber nicht mehr verwenden.

Alledings ist es auch so das er nach einer gewissen Zeit in einem Eneztest für sich genommen auch nicht mehr positiv auffällt. Ob es dann 24 Stunden sind oder 2 Wochen mal außen vor. Da spielen viele Dinge eine Rolle. ZB ob er in der Zeit gelüftet wird usw.

Also kann man ihn weiter benutzen solange er vor Zeitpunkt X nicht in eine Kontrolle kommt.

mithardemb 07.09.2008 15:31

AW: Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Wenn du eh keinen Nutzen aus dem Frischkleben ziehst, dann wäre es doch sehr vernünftig den Kleber deiner Gesundheit zu liebe nicht zu benutzen. Also auch keine Bilder damit kleben.

Scuzzle 07.09.2008 18:51

AW: Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Zitat:

Zitat von mithardemb (Beitrag 1227820)
Wenn du eh keinen Nutzen aus dem Frischkleben ziehst, dann wäre es doch sehr vernünftig den Kleber deiner Gesundheit zu liebe nicht zu benutzen. Also auch keine Bilder damit kleben.

Find ich ehrlich gesagt ein wenig übertrieben. Wenn man alle 2-3Monate einmal Bläge mit Frischkleber befestigt halte die die Gesundheitsgefahr für ziemlich gering.
Da wirken in dieser Zeit doch ein paar andere Stoffe auf den Menschen ein.

Zur Frage der Legalität: Streng genommen ist es verboten. Aber wenn man es streng nimmt sind alle Schläger die älter als ein paar Monate sind sowieso verboten, da alle mit VOC haltigen Klebern geklebt worden.

Es ist halt eine Frage der Nachweisbarkeit. Kleben 3 Tage gut auslüften und es interessiert keine Sau mehr womit der Schläger montiert wurde.

Baramis 07.09.2008 19:36

AW: Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Ich will ja den Kleber wie gesagt verwenden, weil sich die Beläge dann leichter lösen lassen, was ja ein großer Vorteil beim Belagwechsel ist. Zumal ich gerne mal mit Belägen rumexperimentiere. Außerdem hab ich eben noch ne fast volle Dose rumstehen.
Und was die Gesundheit betrift, schliesse ich mich Scuzzle an: die Gefährdung der Gesundheit, wenn ich ab und zu mal klebe, schätze ich auch sehr gering ein im Vergleich zu vielen anderen Dingen, z.B. im Vergleich zu meiner Dummheit, zu rauchen. Und sich mit ner Kippe in der Hand um etwas Klebedämpfe alle paar Monate oder so zu sorgen hat was ziemlich Lächerliches... :rolleyes:

Aber ich denke, ich hol mir neuen Kleber, dann bin ich auf der sicheren Seite

gammlerattack 07.09.2008 20:12

AW: Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Lieber Baramis, solche Fragen solltest du hier gar nicht erst stellen, dann sind die spießigen Antworten vorprogrammiert...

Brauch den Frischkleber in aller Ruhe auf und mach dich deswegen nicht verrückt, wenn der alle ist kannst du immer noch neuen holen.

JanMove 08.09.2008 09:59

AW: Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Also verbieten kann Dir das überhaupt niemand. Du kannst also im Prinzip kleben mit was Du willst. Sollte bei einem Enez-Test jedoch ein rotes Lämpchen Leuchten (aus was für einem Grunde auch immer) hast Du einen nicht zulässigen Schläger, mit dem Du nicht spielen darfst.
Selbst wenn Du mit VOC-freiem Kleber geklebt hast, kann der Schläger aus diversen Gründen unzulässig sein:
1. Kantenband, das ausdünstet
2. Belag, der ausdünstet
3. Aufbewahrung in einer alten kontaminierten Schlägerhülle.

Ich verbrauche übrigens auch noch in aller Ruhe meine Reste an VOC-haltigen Festklebern, verwende weiterhin Kantenband und benutze meinen alten Schlägerkoffer (es sei denn die ITTF bezahlt mir einen neuen!).

Florry 08.09.2008 11:43

AW: Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Zitat:

Zitat von JanMove (Beitrag 1228499)
Ich verbrauche übrigens auch noch in aller Ruhe meine Reste an VOC-haltigen Festklebern, verwende weiterhin Kantenband und benutze meinen alten Schlägerkoffer (es sei denn die ITTF bezahlt mir einen neuen!).

Genauso handhabe ich das auch...

Detlef Sander 10.09.2008 10:12

AW: Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Zitat:

Zitat von JanMove (Beitrag 1228499)
Sollte bei einem Enez-Test ein rotes Lämpchen leuchten (aus was für einem Grunde auch immer) hast Du einen nicht zulässigen Schläger, mit dem Du nicht spielen darfst.
Selbst wenn Du mit VOC-freiem Kleber geklebt hast, kann der Schläger aus diversen Gründen unzulässig sein:
1. Kantenband, das ausdünstet
2. Belag, der ausdünstet
3. Aufbewahrung in einer alten kontaminierten Schlägerhülle.

Ein weiterer Grund kann die Benutzung eines Belagreinigers sein. Den Fall hatten wir am Sonntag bei einer Ranglistenausspielung. Eine Spielerin hatte ihren Schläger und ihren Ersatzschläger mit einem Reinigungsmittel behandelt und hatte bei einem ENEZ-Test das Pech von 2 mal rot. Sie musste deshalb ihr nächstes Spiel verloren geben.

JanMove 10.09.2008 10:23

AW: Welcher Kleber ist erlaubt?
 
Zitat:

Zitat von Detlef Sander (Beitrag 1230140)
Ein weiterer Grund kann die Benutzung eines Belagreinigers sein. Den Fall hatten wir am Sonntag bei einer Ranglistenausspielung. Eine Spielerin hatte ihren Schläger und ihren Ersatzschläger mit einem Reinigungsmittel behandelt und hatte bei einem ENEZ-Test das Pech von 2 mal rot. Sie musste deshalb ihr nächstes Spiel verloren geben.

Womit beweisen wäre, dass dies voll und ganz dem Sinne der Regel entspricht! :flop:


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