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TT-Manager 01.10.2025 19:17

Wechsel der Spielberechtigung während der Saison
 
Ich habe mal eine Frage. Ein Spieler war bis September 2024 für einen Verein zuletzt im Einsatz. Gehe ich recht in der Annahme das dieser Spieler ab jetzt die Spielberechtigung für ei en anderen Verein bekommen kann.

Fastest115 02.10.2025 08:47

AW: Wechsel der Spielberechtigung während der Saison
 
Zitat:

Zitat von TT-Manager (Beitrag 3810543)
Ich habe mal eine Frage. Ein Spieler war bis September 2024 für einen Verein zuletzt im Einsatz. Gehe ich recht in der Annahme das dieser Spieler ab jetzt die Spielberechtigung für ei en anderen Verein bekommen kann.

Grundsätzlich ja mit ein paar Einschränkungen/Voraussetzungen die man prüfen/erfüllen müßte

WO B7.4
7.4 Sofortiger Wechsel
Abweichend von den Regelungen und Terminen von WO B 4 und B 5 ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
* diese Spielberechtigung mindestens ein Jahr lang erloschen ist, oder
* diese Spielberechtigung noch nicht mindestens ein Jahr lang erloschen ist, der Spieler aber * jeweils auf der
Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung * nicht mehr in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen
Vereins enthalten ist und sein letzter Einsatz im Mannschaftsspielbetrieb länger als ein Jahr zurückliegt, oder
* diese Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftsspielbetrieb (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberechtigung) länger als ein Jahr zurückliegt.


Da müßte man also nun DETAILIERT gucken ob einer dieser 3 Fälle vorliegt.

Schwierig wird es, wenn der noch auf der aktuellen Mannschaftsaufstellung des alten Vereins steht (damit Punkt 2 nicht erfüllt ist) und der alte Verein diese "vergessene" Löschung nicht bestätigt. (Punkt 3) (weil sie nicht automatisch erfolgte zb durch Kündigung der Mitgliedschaft bzw nicht damals vom Spieler offiziell verlangt wurde bzw der Verein sich quer stellen will.)
Da muss man dann gucken wie man die Erfüllung einer der 3 Punkte nachweist.
Beispiel: Er hat seine Mitgliedschaft zum 30.9.24 gekündigt und hat das Kündigungsschreiben und die Bestätigung. Dann würde mit Austritt auch die Spielberechtigung erlöschen und Punkt 1 wäre zum 1.10.24 erfüllt.

Fastest115 02.10.2025 09:00

AW: Wechsel der Spielberechtigung während der Saison
 
KOmmt natürlich auch immer drauf an wie "locker" der Verband das handhabt. Hab auch schon gehört das die nur gucken, wann der das letzte Mal gespielt hat und die anderen Bedingungen dann nicht verlangt hat....da mü´te man mal direkt mit dem zuständigen Verband sprechen und den Fall schildern und fragen was die brauchen

Äppel 02.10.2025 09:29

AW: Wechsel der Spielberechtigung während der Saison
 
Versuch doch einfach über click-tt den Wechselantrag zu stellen, dann siehst du, ob du einen sofortigen Wechsel auswählen kannst oder nicht.
Falls nicht, fülle das Formular für den sofortigen Wechsel aus und schicke es an deinen Verband. Die werden es dann prüfen.

Ich kenne es nur so, dass der alte Verein die Spielberechtigung in click-tt auch löschen muss, also auf ruhend gestellt. Oft mache die Vereine das nicht, oder der Spieler wird auch einfach nochmal gemeldet.

Da er zuletzt im September 24 aktiv war, wurde er zumindest für die Hinrunde 24/25 gemeldet. Falls der Verein die Spielberechtigung gelöscht haben sollte, dann ist das zum 31.12.24 passiert. Von daher denke ich, dass er erst zum 01.01.26 für euch spielen darf und dann kannst du einen ganz normalen Wechsel einreichen. Aber du kannst es ja einfach mal über das Formular versuchen und schauen was passiert :)

markx 02.10.2025 09:45

AW: Wechsel der Spielberechtigung während der Saison
 
Zitat:

Zitat von TT-Manager (Beitrag 3810543)
Ein Spieler war bis September 2024 für einen Verein zuletzt im Einsatz. Gehe ich recht in der Annahme das dieser Spieler ab jetzt die Spielberechtigung für ei en anderen Verein bekommen kann.

Ich frage hier nochmal nach:
1. "Ein Spieler war bis September 2024 für einen Verein zuletzt im Einsatz." Den Satz verstehe ich nicht. Was heißt das?
2. Gehen wir recht in der Annahme, dass deine Frage auf einen sofortigen Wechsel der SB abzielt?

Ansonsten schließe ich mich Äppel an: September 2024 heißt VR 2024/25. Wenn "im Einsatz" heißt "in einem Mannschaftswettkampf eingesetzt oder in der Mannschaftsmeldung enthalten" gelten die normalen Wechselfristen und der Spieler kann aufgrund der von Fastest115 zitierten Bestimmungen erst zum 1.1.2026 eine SB für einen anderen Verein erhalten.

Fastest115 02.10.2025 16:52

AW: Wechsel der Spielberechtigung während der Saison
 
@Markx
Das muss nicht sein. Beispiel. Er ist in der Hinrunde 2024/25 auf dem MMF. Er spielt im September noch. Aber er kündigt seine Mitgliedschaft zum 30.9.25.(in manchen Vereinen geht das ja zb zum Quartalsende) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlischt auch die Spielberechtigung (Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Spielberechtigung) und der Verein hätte die zum 30.9.24 löschen müssen..Vielleicht hat er das "vergessen"...Dann kann er ab 1.10.25 für den neuen Verein spieen weil der erste Satz von B7.4 greift weil gelöscht bzw der dritte weil vom Verein fälschlich nicht gemacht

Wie gesagt dabei kommt es auf "feinheiten" an ob es geht oder nicht...und wie gesagt manchmal ist es dem Verband egal und er guckt nur wann das letzte Spiel war...deswegen hilft nur beim Verband mit den Einzelheiten nachzufragen ob es geht und was man alles vorlegen muss

markx 02.10.2025 21:03

AW: Wechsel der Spielberechtigung während der Saison
 
Zuallererst würde es helfen, den Sachverhalt genau zu kennen! :D

Fastest115 02.10.2025 23:03

AW: Wechsel der Spielberechtigung während der Saison
 
Ja das wäre gut. Wie gesagt Feinheiten. Und selbst wenn wir alle kennen, nutzt das noch nichts. Denn wir können dann unsere Einschätzungen dazu abgeben. Womöglich abweichende...aber sie sind unerheblich weil wir es nicht entscheiden sondern der jeweilige Verband. Deswegen einzige Lösung:
Mit allen Fakten die massgeblich sind (siehe 3 Punkte) zum Zuständigen Verband gehen und die müssen entscheiden ob es geht und was sie dafür brauchen an Formularen Erklärungen usw


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