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Vorlage SBE Antrag und Aufsichtsperson von Jugendlichen
Hallo zusammen,
bei uns im Verband TTBW wurden dieses Jahr die Bestimmungen für Jugendliche für den Erwerb der SBE etwas gelockert. Finde das auch eine gute Sache; für mich stellen sich aber ein paar Fragen aus der offiziellen Formulierung und hoffe, ihr könnt etwas helfen: "Beim Mannschaftsspiel ist das Formular auf Erteilung einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb (SBE-Antrag) auf Verlangen vorzuzeigen * darin ist die namentliche Benennung der Aufsichtsperson(en) schriftlich zu benennen. Alternativ kann ein Formular einer Erziehungsbeauftragung nach den Maßgaben des Jugendschutzgesetzes verwendet werden." Frage 1: Was passiert, wenn das Formular nicht vorgelegt werden kann? Frage 2: Muss die benannte Aufsichtsperson anwesend sein? Für den ganzen Zeitraum? Muss diese betreuen oder könnte sie z.B. selbst in der gleichen Halle an einem anderen Punktspiel teilnehmen? Frage 3 bezieht sich auch auf die Aufsichtsperson: Zählen Eltern automatisch zu den Aufsichtspersonen, auch wenn diese dann nicht im SBE-Antrag benannt sind? Ist der sogenannte Eltern-/Muttizettel dann fürs Tischtennis zugelassen? Was sind denn die Auswirkungen zu den drei Fragen, wenn sie nicht eingehalten werden? Findet das Spiel dann trotzdem statt unter Protest? Oder dürfen die Jugendlichen dann gar nicht erst teilnehmen, da der Jugendschutz nicht sichergestellt ist? Gilt das für den Mannschaftsbetrieb und für Turniere? Bin mal auf eure Meinungen gespannt. |
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