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-   -   Schläger zu groß für Enez Box (https://forum.tt-news.de/showthread.php?t=68027)

Sven T. 23.12.2008 12:52

Schläger zu groß für Enez Box
 
Wie ich gerade nochmal die Enez Box gesehen habe, ist mir die Frage aufgekommen. Was wäre wenn mein Schläger zu groß für die Box wäre?

Das Regelwerk gibt ja keine Maximalwerte für Schlägerabmessungen vor.

Werd ich dann automatisch disqualifiziert, wenn mein Schläger zu groß für die Box ist? Oder komm ich dann ungeprüft durch?

Ist ne reine Jux - Frage ;)

Mozart 23.12.2008 13:41

AW: Schläger zu groß für Enez Box
 
:D wirklich mal 'ne lustige aber auch interessante Frage.
Ich frag mich aber was für ein Holz da nicht reinpasst(kenne die Maße nicht;))

Vielleicht schnappt sich der OSR dann den Schläger und spielt ein paar Bälle ;)

Obachecka 23.12.2008 13:47

AW: Schläger zu groß für Enez Box
 
Zitat:

Zitat von Mozart (Beitrag 1333800)
Ich frag mich aber was für ein Holz da nicht reinpasst(kenne die Maße nicht;))



Eigenbauten.
Alle Standart-Hölzer müssten da wohl reinpassen, auch die Re-Impacts (breite Schlägerfläche) dürften wohl kein Problem machen, vermute ich.

david93 23.12.2008 13:47

AW: Schläger zu groß für Enez Box
 
oha :D ..ich spiele ein joo se hyuk holz mit vergrößertem schlägerblatt ;)

Fastest115 23.12.2008 14:34

AW: Schläger zu groß für Enez Box
 
Zitat:

Zitat von Obachecka (Beitrag 1333802)
Eigenbauten.
Alle Standart-Hölzer müssten da wohl reinpassen, auch die Re-Impacts (breite Schlägerfläche) dürften wohl kein Problem machen, vermute ich.

Das Riesenholz kannste dir natürlich bauen. Sowas gibt es ja. zb sog Autogrammschläger.

Aber am Belag wird es dann hapern. Die sind ca 17*17 cm groß ungeschnitten. Die passen in die ENEZ BOX. 2 Beläge zusammenkleben darf man nicht. Eigenbauten wie bei Hölzern gibt es da nicht.

und dann müßte man sich also beim Belaghersteller eine entsprechende Sonderanfertigung herstellen lassen. Das würde dann richtig teuer. Dazu wird der Schläger dann so schwer, das er kaum noch spielbar ist.

Torsten von Bayern 23.12.2008 17:09

AW: Schläger zu groß für Enez Box
 
Wie Dirk schon schreibt, in der Praxis ist es durch die Belaggröße erledigt. Die "Jux-Frage" kommt allerdings nicht zum ersten Mal auf. (Man könnte sich ja auch einen sehr langen Griff basteln.) Rein theoretisch wäre sie daher wie folgt zu beantworten: Der Oberschiedsrichter trifft die Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielmaterial. Er sollte normalerweise den Schläger nicht zulassen, weil die DTTB-Richtlinie "Klebekontrolle" eine amtliche Ergänzung zu den ITTF-Regeln im deutschen Spielbetrieb ist und mit diesem Schläger nicht eingehalten werden kann.

Widerspricht das nicht der ITTF-Regel ? wird man fragen. Nein, denn eine ITTF-Regel (hier A 4.1) für den nationalen Spielbetrieb einzuschränken oder abzuändern, ist jedem Nationalverband gestattet - der DTTB hat ja z.B. auch eigene Werbebestimmungen, vgl. WO Teil F.

klugscheisser 23.12.2008 17:23

AW: Schläger zu groß für Enez Box
 
kannst aber ein Holz mit einem extra langen Griff bauen :)

Sven T. 23.12.2008 19:59

AW: Schläger zu groß für Enez Box
 
Ich hatte jetzt auch an nen verlägerten Griff gedacht, aber ist ja irgendwie schade, dass man so einfach abgeschmettert werden kann.

Janus 28.12.2008 22:51

AW: Schläger zu groß für Enez Box
 
Ich würde da eher an zu dick denken, wie zu lang oder groß...

Hogar 29.12.2008 00:54

AW: Schläger zu groß für Enez Box
 
Zitat:

Zitat von Torsten von Bayern (Beitrag 1333951)
Wie Dirk schon schreibt, in der Praxis ist es durch die Belaggröße erledigt. Die "Jux-Frage" kommt allerdings nicht zum ersten Mal auf. (Man könnte sich ja auch einen sehr langen Griff basteln.) Rein theoretisch wäre sie daher wie folgt zu beantworten: Der Oberschiedsrichter trifft die Entscheidung über die Zulässigkeit von Spielmaterial. Er sollte normalerweise den Schläger nicht zulassen, weil die DTTB-Richtlinie "Klebekontrolle" eine amtliche Ergänzung zu den ITTF-Regeln im deutschen Spielbetrieb ist und mit diesem Schläger nicht eingehalten werden kann.

Widerspricht das nicht der ITTF-Regel ? wird man fragen. Nein, denn eine ITTF-Regel (hier A 4.1) für den nationalen Spielbetrieb einzuschränken oder abzuändern, ist jedem Nationalverband gestattet - der DTTB hat ja z.B. auch eigene Werbebestimmungen, vgl. WO Teil F.

Nach der internationalen Regel B "2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten."
Es liegt aber nicht in seiner Verantwortung, dass die Geräte auch groß genug sind.
In den Richtlinien http://www.tischtennis.de/aktuelles/details.php?id=7490 ist dazu auch nichts angegeben.
Demnach kann der Spieler sich also immer noch auf A4.1 berufen.

Regel A 4.1 wurde an keiner Stelle eingeschränkt, denn sonst hätte man auf diesen Zusammenhang hinweisen müssen, was aber versäumt worden ist.


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