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Rückerstattung Fernsehgebühren
Sowas bekommt man vom WTTV geschickt:
"Betreff: Zuviel Gebühren! Das ist doch mal was: Betreff: Geld zurück von der GEZ Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. DM erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig. Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden, daß an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil jedem Antragsteller rückwirkend für die Jahre 1997, 1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von DM 9,59 (insgesamt 115,08 DM - entspr. Euro 58,84) erstattet werden. ACHTUNG! Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.04.1998 bestätigt! Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen. GEZ 50856 Köln Fax.: 0180-551 070 0 Bitte möglichst viele Kopien an Verwandte, Freunde und Bekannte weiterleiten, damit die Fernsehgebühren auch ihnen erstattet werden. ......................................................................... Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Rückerstattung von Beiträgen der je vier Quartale für die Jahre 1997, 1998 und 1999 mit einem Betrag von je DM 9,59 je Quartal. Ich beziehe mich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.04.1998. GEZ Nr.: Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort: Geldinstitut: BLZ: Konto-Nr.: " |
TT-News eignet sich anscheinend hervorragend zur Hoax-Verbreitung:
http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax/geztxt.shtml |
Gebührenrückerstattung
Wer soll denn so was bitte glauben?
Wenn es auch nur etwas ähnliches gäbe, würde das wahrscheinlich durch alle Medien usw. laufen! |
....hm....
salvo, hast du etwas schriftliches oder einen Hinweis, wo man die Urteile findet ?
danke und gruss ssf |
Re: ....hm....
Zitat:
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