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TheHithunter 24.05.2009 19:22

Schläger mit Griffband...
 
ich hatte vor Kurzem eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einem Schiri. Und zwar habe ich meinen Griff mit einem Tennisgriffband umwickelt, weil ich relativ große Hände und lange Finger habe. Angeblich wäre ich verpflichtet dieses auf seinen Wunsch hin abzuwickeln?? Ich konnte diesbezüglich keine Regel finden. Kennt sich jemand hier detailliert aus?

Danke :ratlos:

Ballonverteidiger 24.05.2009 20:57

AW: Schläger mit Griffband...
 
Zitat:

Zitat von TheHithunter (Beitrag 1496041)
ich hatte vor Kurzem eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einem Schiri. Und zwar habe ich meinen Griff mit einem Tennisgriffband umwickelt, weil ich relativ große Hände und lange Finger habe. Angeblich wäre ich verpflichtet dieses auf seinen Wunsch hin abzuwickeln?? Ich konnte diesbezüglich keine Regel finden. Kennt sich jemand hier detailliert aus?

Danke :ratlos:

2.4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinaus stehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.

2.4.8 Vor Spielbeginn und jedes mal, wenn er während des Spiels den Schläger wechselt, muss der Spieler seinem Gegner und dem Schiedsrichter den Schläger zeigen, mit dem er spielen will, und muss ihnen gestatten, den Schläger zu untersuchen.

Was für einen Sinn sollte das Abmachen des Griffbandes laut Ansicht des Schiedsrichters gehabt haben? Laut Regulativ muss man dem Schiedsrichter gestatten den Schläger zu untersuchen, aber das Griffband abmachen, das muss man denke ich nicht. Beim Griff gibt es ja regulativ keine genauen Vorgaben, wie der von der Beschaffenheit, Form, etc. sein muss. Aber ob es dafür eine explizite regulative Festlegung gibt, die besagt, ob der Schiedsrichter verlangen kann das Griffband abzumachen, das bezweifle ich einmal - Macht ja auch echt gar keinen Sinn...

tt-trommler 24.05.2009 21:02

AW: Schläger mit Griffband...
 
Zitat:

Zitat von TheHithunter (Beitrag 1496041)
ich hatte vor Kurzem eine kleine Meinungsverschiedenheit mit einem Schiri. Und zwar habe ich meinen Griff mit einem Tennisgriffband umwickelt, weil ich relativ große Hände und lange Finger habe. Angeblich wäre ich verpflichtet dieses auf seinen Wunsch hin abzuwickeln?? Ich konnte diesbezüglich keine Regel finden. Kennt sich jemand hier detailliert aus?

Danke :ratlos:

Absoluter Quatsch - es gibt keinerlei Regel oder Regelauslegung die dies nicht gestatten würde.

Trillian 24.05.2009 21:05

AW: Schläger mit Griffband...
 
Früher könnte es eine solche Regel gegeben haben, als nicht nur die Beläge zulassungspflichtig waren. Inzwischen muss man den Namen des Holzes nicht mehr lesen können.

TTMM 24.05.2009 21:39

AW: Schläger mit Griffband...
 
Ein Freund von mir hat sich sein Holz selbst gebaut. Das ist aber nicht gestattet oder?

Ballonverteidiger 24.05.2009 21:48

AW: Schläger mit Griffband...
 
Zitat:

Zitat von TTMM (Beitrag 1496219)
Ein Freund von mir hat sich sein Holz selbst gebaut. Das ist aber nicht gestattet oder?

Doch, grundsätzlich ist das erlaubt. Bei Hölzern gibt es keine Zulassungsliste.

Es gibt nur bestimmte regulative Auflagen, die erfüllt werden müssen:
  • Größe, Form und Gewicht des Schlägers sind beliebig. Das Blatt muss jedoch eben und unbiegsam sein.
  • Mindestens 85 % des Blattes, gemessen an seiner Dicke, müssen aus natürlichem Holz bestehen. Eine Klebstoffschicht innerhalb des Schlägerblattes darf durch Fasermaterial wie Karbonfiber, Glasfiber oder komprimiertes Papier verstärkt sein. Sie darf jedoch nicht mehr als 7,5 % der Gesamtdicke oder mehr als 0,35 mm ausmachen - je nachdem, was geringer ist.

TTMM 24.05.2009 21:51

AW: Schläger mit Griffband...
 
Oh ok Danke!

Obwohl... wenn Größe beliebig ist, warum baut man dann keine größeren Schläger, in deren Zentrum man dann den Belag klebt? Dann hat man im Außenbereich zwar nur Holz aber trotzdem eine vergrößerte Trefferwahrscheinlichkeit oder?

Ballonverteidiger 24.05.2009 21:58

AW: Schläger mit Griffband...
 
Zitat:

Zitat von TTMM (Beitrag 1496232)
Oh ok Danke!

Obwohl... wenn Größe beliebig ist, warum baut man dann keine größeren Schläger, in deren Zentrum man dann den Belag klebt? Dann hat man im Außenbereich zwar nur Holz aber trotzdem eine vergrößerte Trefferwahrscheinlichkeit oder?

Das macht keiner, weil genau das, was du soeben beschrieben hast, eben nicht mehr regelkonform ist ;)
  • 2.4.3 Eine zum Schlagen des Balls benutzte Seite des Blattes muss entweder mit gewöhnlichem Noppengummi (Noppen nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 2 mm) oder mit Sandwich-Gummi (Noppen nach innen oder nach außen, Gesamtdicke einschließlich Klebstoff höchstens 4 mm) bedeckt sein.
  • 2.4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken, darf jedoch nicht über die Ränder hinaus stehen. Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird, darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.

Zum Griff hin unbedeckt betrifft in erster Linie natürlich Penholer-Spieler. Nach oben hin unbedeckt ist aber wie oben steht nicht erlaubt!

TTMM 24.05.2009 22:18

AW: Schläger mit Griffband...
 
Alles geklärt, danke!

tt-trommler 25.05.2009 06:16

AW: Schläger mit Griffband...
 
Zitat:

Zitat von Trillian (Beitrag 1496188)
Früher könnte es eine solche Regel gegeben haben, als nicht nur die Beläge zulassungspflichtig waren. Inzwischen muss man den Namen des Holzes nicht mehr lesen können.

Es gab "früher" eine Zulassungsliste für Hölzer - vor ca. 10-12 Jahren.
War aber völliger Unsinn weil man parallel dazu kostenlos (ohne Limit) Aufkleber bekam die als Zulassung galten wenn man sie auf den Griff klebte. War für Althölzer und wohl auch für Eigenbauten gedacht.


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