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klugscheisser 27.08.2009 21:51

Der Rechts-Klick
 
Lust aufs Streiten (im positiven Sinn) ?

Alle Hilfsmittel sind erlaubt, auch googeln. Die Zitate müssen aber echt sein oder wenigstens so klingen. Im Idealfall steht am Ende ein Urteil, das natürlich keiner akzeptiert. Die Rollen von Richter, Staatsanwalt, Schöffe und Verteidiger, Angeklagter/Beklagter usw können fließend getauscht werden. Die jeweilige Funktion voranstellen

Die Ausgangsfrage ist uralt und albern. Um so schwieriger, daraus eine juristische Schein-Diskussion.
"A. kauft von B. eine Kuh. Wer hat Recht?"

Ich fang dann gleich mal an :)

klugscheisser 27.08.2009 21:57

AW: Der Rechts-Klick
 
Richter: "Herr A.; Sie sind hier als Partei vor Gericht. Sie haben von Herrn B. eine Kuh gekauft. Schildern Sie in Ihrer Sprache den Ablauf. Ich weise Sie darauf hin, dass sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen, solange Sie sich nicht selbst belasten"

Abwehrtitan 27.08.2009 22:53

AW: Der Rechts-Klick
 
Zitat:

Zitat von klugscheisser (Beitrag 1581238)
Richter: "Herr A.; Sie sind hier als Partei vor Gericht. Sie haben von Herrn B. eine Kuh gekauft. Schildern Sie in Ihrer Sprache den Ablauf. Ich weise Sie darauf hin, dass sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen, solange Sie sich nicht selbst belasten"

Bin higangä, hob nän mei Gäld gem, er hod gsachd bassd scho, hob di Kou gnumma, die Kou is gsund, etz kärz mir.

Ein juristisch einwandfreier Kauf, zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Geld und Warenübergabe hat stattgefunden, KaufV nach §§ 929, 433 ff. abgeschlossen. Keine erkennbaren Leistungsstörungen. Fertig.

Carstens_Brüderchen 27.08.2009 23:22

AW: Der Rechts-Klick
 
Zitat:

Zitat von klugscheisser (Beitrag 1581238)
Richter: "Herr A.; Sie sind hier als Partei vor Gericht. Sie haben von Herrn B. eine Kuh gekauft. Schildern Sie in Ihrer Sprache den Ablauf. Ich weise Sie darauf hin, dass sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen, solange Sie sich nicht selbst belasten"

Ja, klaar, hab' ich 'ne Kuh gekauft! Aber der Ochse liefert mir eine ohne Euter! Was sagt uns das? Kuh ohne Euter is' keine Kuh!

Wesentliche Abweichung vom bestimmten Kaufgegenstand. Wandlung erscheint mir angemessen.

klugscheisser 28.08.2009 08:40

AW: Der Rechts-Klick
 
Anwalt B:
"Mit oder ohne Euter- war gekauft wie gesehen"

M-O.H. 28.08.2009 08:46

AW: Der Rechts-Klick
 
Anwalt A:
"Meu Mondont hat awwer ä onnerie Kuh gezeiht grieht, die hat ä Euter gehat!"

Aus meiner Schulzeit weiß ich noch was von einem versteckten Mangel. Aber ob das was mit dem Euter zu tun hat?! :) Vielleicht verfehl ich grad' das Thema, aber ich hab´s probiert.

klugscheisser 28.08.2009 08:55

AW: Der Rechts-Klick
 
Anwalt B:
Aber in den AGB steht doch, dass das Euter zusätzlich erworben werden muss!

Abwehrtitan 28.08.2009 09:19

AW: Der Rechts-Klick
 
Zitat:

Zitat von klugscheisser (Beitrag 1581452)
Anwalt B:
Aber in den AGB steht doch, dass das Euter zusätzlich erworben werden muss!

AGB`s sind nur im B to B-Geschäft zulässig.

@MOH
Ein fehlendes Euter ist niemals ein versteckter Mangel.

Anwalt A: Wir treten vom Vertrag zurück wegen Fehlens einer wesentlichen Eigenschaft der Kaufware. Der Mangel kann nicht nachgebessert werden, auf Wandlung verzichten wir, wegen mangelnden Vertrauens in den Verkäufer

Carstens_Brüderchen 28.08.2009 09:27

AW: Der Rechts-Klick
 
Zitat:

Zitat von Abwehrtitan (Beitrag 1581481)
...auf Wandlung verzichten wir, wegen mangelnden Vertrauens in den Verkäufer

Wandelung ist (bzw. war) die Rückabwicklung des Kaufes unter Erstattung des Kaupreises. Im neuen Schuldrecht (seit 2002) steht für die Wandelung der "Rücktritt" (§§ 323, 346 ff. BGB neuer Fassung)...

Also treten wir vom Kauf zurück, verlangen Erstattung des Kaufpreises und geben die euterlose Kuh zurück.

Abwehrtitan 28.08.2009 09:29

AW: Der Rechts-Klick
 
Zitat:

Zitat von Carstens_Brüderchen (Beitrag 1581492)
Wandelung ist (bzw. war) die Rückabwicklung des Kaufes unter Erstattung des Kaupreises. Im neuen Schuldrecht (seit 2002) steht für die Wandelung der "Rücktritt" (§§ 323, 346 ff. BGB neuer Fassung)...

Also treten wir vom Kauf zurück, verlangen Erstattung des Kaufpreises und geben die euterlose Kuh zurück.

Entschuldigung hatte die Minderung im Hinterkopf, Du hast natürlich recht.


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